Arbeitsvertrag prüfen lassen
- Spezialisierte Anwälte prüfen Ihren Arbeitsvertrag
- Bundesweite Vertretung Ihrer Rechte
- Schnelle Rückmeldung
- Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung
Arbeitsvertrag prüfen lassen: Darum sollten Sie aktiv werden
Wann sollten Sie Ihren Arbeitsvertrag prüfen lassen?
Arbeitsvertrag prüfen lassen: Ihre Vorteile
Bei uns erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung – für jeden, überall und jederzeit.
Wir übernehmen Ihre rechtliche Vertretung im gesamten Verfahren, dabei informieren wir Sie immer im Vorfeld, welche Kosten auf Sie zukommen.
Im Rahmen der Ersteinschätzung rufen wir Sie werktags innerhalb kürzester Zeit zurück.
Bei uns wissen Sie genau, was Sie für Ihr Geld bekommen.
Im Zuge Ihrer Ersteinschätzung erfahren Sie, ob ein Anwalt notwendig ist und erhalten, wenn Sie mögen, einen individuellen Beratungstermin.
Sie erreichen uns werktags von 8–18 Uhr telefonisch. Außerdem können Sie benötigte Dokumente rund um die Uhr in unserem Upload-Portal hochladen.
So einfach erhalten Sie Hilfe bei der Prüfung Ihres Arbeitsvertrages
Fordern Sie Ihre kostenlose Ersteinschätzung an
Nach Ausfüllen des Kontaktformulars melden wir uns innerhalb kürzester Zeit bei Ihnen. Am Telefon klären wir, ob in Ihrem Fall ein Anwalt notwendig ist und terminieren auf Wunsch eine Erstberatung mit einem unserer Rechtsanwälte im Arbeitsrecht.
Erhalten Sie eine anwaltliche Erstberatung
Falls erforderlich erhalten Sie von einem unserer auf Arbeitsverträge spezialisierten Anwälten eine Erstberatung. Ihr Sachverhalt wird besprochen, es wird eine Einschätzung der Erfolgsaussichten vorgenommen, Ihnen werden Handlungsoptionen aufgezeigt und eine Prognose möglicher Kosten abgegeben. Im Anschluss erhalten Sie ein Beratungsprotokoll.
Erfahrene Arbeitsrechtsanwälte vertreten Sie
Wenn gewünscht vertreten wir Sie gerne in Ihrem Fall außergerichtlich oder gerichtlich, bieten Ihnen eine weiterführende anwaltliche Beratung, erstellen Verträge, Schriftsätze oder andere Dokumente.
Sie haben einen neuen Arbeitsvertrag oder vermuten in Ihrem bestehenden gravierende Fehler? Sie suchen rechtliche Unterstützung? Wir sind an Ihrer Seite.
Ihre Anwälte im Arbeitsrecht
Fragen und Ratgeber rund um den Arbeitsvertrag
Was muss auf jeden Fall im Arbeitsvertrag stehen?
In Ihrem Arbeitsvertrag müssen folgende Kriterien festgehalten sein:
- Name und Anschrift beider Vertragsparteien
- konkreter Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Beschreibung der Tätigkeit
- Arbeitsort
- Arbeitszeit
- Kündigungsfristen
- Urlaubsdauer
- Gehalt
Habe ich einen Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag?
Es gibt keine Verpflichtung einen Arbeitsvertrag schriftlich zu vereinbaren. Doch auch wenn es keine Pflicht dafür gibt, haben Sie selbstverständlich dennoch einen Anspruch darauf, die essentiellen Vertragsbedingungen schriftlich vorgelegt zu bekommen. Achten Sie darauf, dass Ihr Arbeitsvertrag Ihre Pflichten und Rechte transparent darlegt.
Kann ein Arbeitsvertrag auch noch nach der Unterzeichnung geprüft werden?
Ja, auch wenn Sie Ihren Arbeitsvertrag schon unterzeichnet haben, kann es sinnvoll sein diesen zu prüfen. Unter Umständen ist Ihnen bei der Unterzeichnung noch nicht alles klar gewesen. Nach der Prüfung des Arbeitsvertrag können Sie Ihre Argumente sicherer formulieren und wissen genau welche Ansprüche Sie haben. Zusätzlich erfahren Sie, welche Passagen in Ihrem Arbeitsvertrag ggf. Spielraum für Ihren Arbeitgeber lassen. So sind Sie bestens auf Gespräche und Verhandlungen vorbereitet.
Neuer Arbeitsvertrag aufgrund einer Änderungskündigung. Was nun?
Wenn Sie eine Änderungskündigung erhalten haben, halten Sie gleich zwei Dokumente in der Hand: Die Kündigung und einen neuen Vertrag. Zu einer Änderungskündigung kommt es meist dann, wenn Ihr Arbeitgeber feste Bestandteile des Arbeitsvertrages ändern möchte. Auch diesen neuen Arbeitsvertrag sollten Sie in jedem Fall vor der Unterzeichnung prüfen lassen, da sich die Konditionen häufig deutlich zum negativen verändern.
Änderungskündigung: Kündigung und neues Angebot in einem
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