Die Säulen des Verkehrsrechts

Das Verkehrsrecht ist ein komplexes Konstrukt. Das ist nicht zuletzt seiner Reichweite geschuldet: Neben dem Straßenverkehr regelt es auch den Schienen-, Schiffs- und Luftverkehr. Für uns ist an dieser Stelle jedoch ausschließlich der Straßenverkehr von Bedeutung – andere Verkehrswege lassen wir außer Acht.

Als übergeordnetes Rechtsgebiet umfasst das Straßenverkehrsgesetz (StVG) unterschiedliche Verordnungen, die einzelne Teilbereiche konkretisieren und weiter ausführen. Für die meisten Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer sind dabei oftmals nur die Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Bußgeldkatalog von Belang. Zwar betreffen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer noch zahlreiche andere Verordnungen. Diese sind aber hintergründig zu betrachten.

Der Vollständigkeit halber wollen wir die übrigen Verordnungen aber nicht unerwähnt lassen:

  • die Fahrerlaubnisverordnung (FeV), die regelt, wer welche Fahrzeuge und unter welchen Voraussetzungen führen darf
  • die Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) mit Vorgaben zur Beschaffenheit von Fahrzeugen, zwecks Zulassung zum Straßenverkehr
  • die Fahrzeugzulassungsverordnung (FVZ) mit Bestimmungen zu den jeweiligen Zulassungsverfahren bei Fahrzeugen

Das Straßenverkehrsgesetz und seine Teilbereiche

Dabei darf ein weiteres Gesetz nicht unberücksichtigt bleiben: das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Wenngleich es nicht ausschließlich dem Straßenverkehrsgesetz zuzuordnen ist, so spielt es doch vor allem im Kontext von Bußgeldern eine wichtige Rolle. Nicht weniger bedeutungslos ist darüber hinaus das Strafrecht.

Wichtig: Strafrecht
Kommt es im Straßenverkehr zu Straftaten – bspw. in Form illegaler Autorennen, unerlaubten Entfernens vom Unfallort oder Nötigung – so greift neben dem Verkehrsrecht auch das Strafrecht.

Straßenverkehrsordnung: Regeln für den sicheren Straßenverkehr

Die Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) richten sich an alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer – unabhängig ihrer Fortbewegungsart. Übergeordnetes Ziel der StVO ist es, mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Je nach Bedarf kommt es zu Änderungen an der Verordnung. So wurden zuletzt aufgrund der Zunahme des Radverkehrs, Radlerinnen und Radler in den Fokus gerückt.

Dabei schreibt die Verordnung nicht nur bestimmte Verhaltensregeln im Straßenverkehr vor. Ebenso umfasst sie Verkehrszeichen und Regelungen zu Bußgeldern.

Die StVO lässt sich wie folgt unterteilen:

  • allgemeine Verkehrsregeln: darunter fallen beispielsweise Geschwindigkeitsbegrenzungen, Regelungen zu Überholvorgängen, Parken und Halten sowie Verhalten bei Unfällen
  • Verkehrszeichen: die StVO umfasst Verkehrszeichen aller Art – ob Schilder, Lichtzeichen oder Weisungen durch Polizeibeamte
  • Bußgeldvorschriften: je nach Verstoß gegen die StVO fallen Bußgelder in unterschiedlicher Höhe an, festgehalten im Bußgeldkatalog – nach Vorgaben der StVO

Bußgeld, Fahrverbot & Co.: Strafen bei Verstößen gegen die StVO

Wer sich bei einem Verstoß gegen die geltenden Verkehrsregeln erwischen lässt, muss mit einer Sanktion rechnen. Je nach Schwere und Umfang ist von einem Verwarngeld bis hin zu einer Freiheitsstrafe alles möglich. Entscheidend ist, ob sich der Verkehrsteilnehmer bzw. die Verkehrsteilnehmerin eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat hat zuschulden kommen lassen und welche Schäden ggf. entstanden sind.

Ordnungswidrigkeiten: Sanktionen nach Bußgeldkatalog

Bußgelder, Punkte in Flensburg, Fahrverbote bzw. Entzug der Fahrerlaubnis – der Bußgeldkatalog hält für die unterschiedlichsten Vergehen im Straßenverkehr Sanktionen bereit. Abhängig von der Schwere eines Verstoßes, müssen Verkehrssünderinnen bzw. Verkehrssünder damit rechnen, dass aus dem Vollen geschöpft wird.

Beispiel:
Sie sind mit Tempo 120 außerorts auf einer Landstraße mit einem Tempolimit von 70 km/h geblitzt worden. Neben einem Bußgeld in Höhe von rund 320 EUR erwarten Sie zudem zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot.

Geschwindigkeitsüberschreitungen zählen dabei zu den häufigsten Verkehrsverstößen. Daneben kommt es oft zu:

Übrigens: Fahranfängerinnen und Fahranfänger sind gut beraten, sich mit Verkehrssünden zurückzuhalten. Ihnen drohen bei Vergehen empfindlichere Strafen – darunter auch die Verlängerung der Probezeit – sowie zusätzliche Maßnahmen wie die kostspielige Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Verkehrsstrafrecht: Konsequenzen bei schweren Verstößen

Bei Straftaten im Verkehr kommt das Strafgesetzbuch (StGB) zum Tragen. Zwar ist das StGB unabhängig vom StVG zu betrachten. Gleichwohl beinhaltet es Paragrafen, die sich eigens auf das Verkehrsstrafrecht beziehen. Mitunter ist die Abgrenzung einer Ordnungswidrigkeit zu einer Straftat ein schmaler Grat. In Einzelfällen bedarf es einer gerichtlichen Beurteilung.

Hinweis: Alkohol und/oder Drogen am Steuer
Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stellt nicht zwingend eine Straftat dar. Unter bestimmten Umständen kann es sich auch um eine Ordnungswidrigkeit handeln. Wann das aber der Fall ist, lässt sich nicht pauschal benennen und ist vom Einzelfall abhängig. Die Fahrtüchtigkeit ist hier u.a. ein entscheidender Faktor.

Andere Vergehen wiederum stellen zweifelsohne eine Straftat dar:

  • Fahren ohne Führerschein
  • Kennzeichenmissbrauch
  • Fahrerflucht
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Alkohol am Steuer ab 1,1 Promille

MPU: Wenn die Fahrerlaubnis in Gefahr ist

Bei bestimmten Delikten fällt oftmals die Abkürzung „MPU“. Sie steht für eine medizinisch-psychologische Untersuchung und ist umgangssprachlich als Idiotentest bekannt. Wird eine MPU angeordnet, ist oftmals der Lappen in Gefahr: Zu viele Punkte in Flensburg, ein auffälliges Aggressionsverhalten oder Alkohol- und Drogendelikte können die Anordnung einer MPU zur Folge haben. Mitunter wurde der Führerschein aber auch bereits kassiert.

Im Zuge der MPU soll die Fahreignung nachgewiesen werden – um den Entzug des Führerscheins zu vermeiden oder selbigen schnellstmöglich nach Entzug zurückzuerhalten. Ausführliche Informationen lesen Sie in unserem Ratgeber nach: Die MPU: Gründe für die Anordnung & Vorbereitung.

Verstoß gegen das Verkehrsrecht: Kann ein Anwalt helfen?

Haben Sie sich im Straßenverkehr etwas zuschulden kommen lassen bzw. wird Ihnen etwas vorgeworfen, raten wir grundsätzlich zu anwaltlicher Hilfe – noch ehe Sie sich in irgendeiner Weise zu den jeweiligen Vorwürfen äußern. Denn: Unwissend und unbeabsichtigt kommt es immer wieder zu belastenden Aussagen, die Betroffenen im Nachhinein zur Last gelegt werden können. Selbst ein Bußgeldbescheid ist angreifbar und kann unter Umständen abgewendet werden. Eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Verkehrsrecht prüft Ihre Möglichkeiten und setzt Ihre Rechte durch.

Nach einem Verkehrsunfall kann aber auch eine zügige Unfallregulierung gefragt sein. Hier unterstützt ein Rechtsanwalt ebenso, beschleunigt die Abwicklung und macht Ihre Ansprüche, ob Schadensersatz, Schmerzensgeld oder ggf. auf einen Mietwagen, geltend.