Verkehrsregeln für Fahrradfahrer

Als Fahrradfahrer sind Sie nicht frei von Pflichten im Straßenverkehr. Auch hier gelten Verkehrsregeln, verstoßen Sie gegen diese, nimmt Sie die Polizei genauso in die Pflicht wie einen Autofahrer. Sie müssen daher z.B. ebenfalls mit einem Bußgeld rechnen, sollte es zu einem Unfall kommen. Sollten Sie den Unfall mitverschuldet haben, können Sie ebenfalls zur Zahlung eines Schmerzensgeldes oder Schadensersatzes verpflichtet werden.

Welche Regeln gelten für Fahrradfahrer beim Alkoholkonsum?

Für Radfahrer gibt es ebenfalls eine Alkoholgrenze. Diese ist jedoch höher angesetzt als bei Autofahrern und beträgt 1,6 Promille. Ab diesem Promillewert gelten Sie als absolut fahruntauglich. Sollte es zu einem Unfall kommen, kann jedoch bereits ein Promillewert von 0,3 Promille eine Buß- oder Geldstrafe nach sich ziehen. Bei den Elektrofahrrädern muss eine Unterscheidung vorgenommen werden.

  • Bei Elektrofahrrädern, die maximal 250 Watt leisten und sich bei 25 km/h ausschalten, gelten noch die gleichen Regeln.
  • Elektrofahrräder, die eine Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h  aufweisen, gelten schon als KFZ. Es gelten daher die gleichen Regelungen wie bei einem Auto. Bei einem Alkoholwert ab 0,5 Promille geht man von einer Ordnungswidrigkeit aus, ein Wert ab 1,1 Promille gilt als Straftat.

Was müssen Sie als Fahrradfahrer bei einer Ampel beachten?

Inwieweit das Ampelsignal für Sie ausschlaggebend ist, hängt davon ab, ob Sie sich als Radfahrer auf einem Radweg befinden. Befinden Sie sich auf einem Radweg, dann müssen Sie sich, wenn vorhanden, an der Radfahrerampel orientieren. Ist keine zusätzliche Radfahrerampel vorhanden, gilt für Sie die normale Fahrbahnampel. Fahren Sie auf einer normalen Straße, da kein Radweg vorhanden ist, dann gilt für Sie ebenfalls die Fahrbahnampel.

Was müssen Sie als Fahrradfahrer in einer Fahrradstraße beachten?

Die Fahrradstraßen sind dem Fahrradverkehr vorbehalten. Jedoch gilt hier eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Fahrräder dürfen hier nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h fahren. Ein Vorteil der Fahrradstraße ist jedoch, dass Sie als Fahrradfahrer nebeneinander fahren dürfen.

Hinweis: Andere Verkehrsteilnehmer auf Fahrradstraßen

Kraftfahrzeuge dürfen in der Regel die Fahrradstraße nur benutzen, wenn diese Anlieger sind. Auch hier gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Bei einer Gefährdung oder Behinderung für einen Radfahrer muss der Autofahrer seine Geschwindigkeit entsprechend anpassen.

Inwieweit muss Rücksicht auf Fußgänger genommen werden?

Zunächst einmal ist es Fahrradfahrern verboten auf dem Gehweg zu fahren. Eine Ausnahme besteht nur für Kinder und Eltern, die ihre Kinder begleiten. Jedoch müssen Sie auch abseits des Gehweges immer mit einem Fußgänger rechnen. Sollte es nämlich zu einem Unfall mit einem Fußgänger kommen, kann dieser ggf. Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen.

Dürfen Radfahrer entgegen der Fahrtrichtung fahren?

In der Regel gilt für Fahrradfahrer auf einem Radweg das Rechtsfahrgebot. Sie als Radfahrer dürfen einen für die Gegenrichtung gegebenen Radweg, der links der Fahrbahn verläuft, jedoch auch nutzen, wenn rechts der Fahrtrichtung ebenfalls ein Radweg vorhanden ist. Dies gilt so lange, bis es Möglichkeit gibt, die Fahrbahn zu überqueren, beispielsweise durch eine Ampel.

Zudem behalten Sie, selbst wenn Sie auf den linken Radweg entgegen der Fahrtrichtung unterwegs sind, das Vorfahrtsrecht. Sie müssen jedoch damit rechnen, dass Sie von heraus fahrenden Autos übersehen werden, sodass Sie zumindest ein Mitverschulden bei einem Unfall trifft.

Dürfen Fahrradfahrer Handys nutzen?

Bei der Handynutzung gilt das gleiche wie für Autofahrer: Wer ein Handy am Steuer, oder ein anderes Gerät nutzt, darf nicht weiterfahren. Eine Nutzung ohne Handy in der Hand, mithin über eine Freisprecheinrichtung, ist dagegen erlaubt. Jedoch nur, wenn Sie den Fahrzeugverkehr noch hören können.

Müssen Radfahrer einen Helm tragen?

Für Fahrradfahrer besteht keine Helmpflicht. Sollte es zu einem Unfall kommen, tragen Sie auch keine Mitschuld, sofern Sie ohne Helm unterwegs waren. Selbst für Rennradfahrer besteht keine Pflicht einen Helm zu tragen. Aufgrund der Geschwindigkeit kann es bei einem Unfall jedoch dazu kommen, dass Ihnen ein Mitverschulden vorgeworfen wird und Sie somit eventuell keinen Anspruch mehr auf Schmerzensgeld haben, da das Tragen eines Helms die Verletzung möglicherweise verhindert hätte.

Hinweis: Helmpflicht für S-Pedelec und E-Bike

Für diese Art von Fahrrädern besteht eine Helmpflicht. Für diese sind wie bei einem Mofa, Motorradhelme vorgeschrieben.

Welche Besonderheiten gelten für Kinder?

Für Kinder gelten, abhängig vom Alter, unterschiedliche Regelungen. So schreibt die Straßenverkehrsordnung vor, dass Kinder bis zur Vollendung des achten Lebensjahres den Gehweg zum Fahrradfahren nutzen müssen. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Radweg baulich von der Fahrbahn abgetrennt ist.

Bis Kinder das zehnte Lebensjahr vollendet haben, steht es diesen frei, ob Sie den Gehweg oder der Fahrradweg nutzen wollen.

Ist die Nutzung des Radweges verpflichtend?

Grundsätzlich können Sie als Fahrradfahrer wählen, ob Sie den Radweg oder die Straße nutzen wollen. Eine Radwegpflicht besteht nur, wenn dies entsprechend ausgeschildert wurde. Das Verkehrsschild ist in diesem Fall blau mit einem weißen Radfahrer. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Nutzung der Straße eine außerordentliche Gefahr darstellt.

Dürfen Fahrradfahrer einen Zebrastreifen nutzen?

Auch Fahrradfahrer dürfen den Zebrastreifen für das Überqueren von Straßen nutzen. Hier muss jedoch der § 26 StVO beachtet werden. Demnach gilt ein Vorrang nur für Fußgänger und Rollstuhlfahrer. Das bedeutet für Sie, dass Sie beim Überqueren der Straße vom Fahrrad absteigen müssen.

Fahren Sie als Fahrradfahrer einfach so über den Zebrastreifen und es kommt zu einem Unfall, dann tragen Sie ggf. eine Mitschuld.

Regelungen für E-Bikes

Immer mehr Fahrradfahrer nutzen Fahrräder, welche mit einem Motor unterstützt werden. Hier stellt sich die Frage, ob diese auf der Straße oder auf dem Fahrradweg fahren müssen:

  • Pedelecs: Diese Fahrräder haben einen Motor, der maximal 250 Watt leistet und sich bei 25 km/h ausschaltet. Sie gelten daher weiterhin als normale Fahrräder und dürfen daher den Radweg nutzen.
  • S-Pedelecs: Bei diesen Elektrorädern schaltet sich der Motor erst bei 45 km/h ab. Rechtlich gesehen handelt es sich daher um Kleinkrafträder. Sie müssen daher auf der Straße fahren.
  • Elektro-Leichtmofas: Sie erreichen auch ohne Treten eine Geschwindigkeit von 20 km/h. Außerorts dürfen Sie hiermit auf Radwegen fahren, innerorts ist die Radwegnutzung nur erlaubt, wenn dies mit dem Schild “Mofa frei” ausgeschildert wurde.
  • E-Bikes: Diese Elektroräder erreichen ohne Treten eine Geschwindigkeit von 25 km/h. Diese müssen die Straße nutzen. Radwegnutzung ist nur erlaubt, wenn dies mit dem Sonderzeichen “E-Bikes frei” ausgeschildert wurde.

Bußgelder für Fahrradfahrer

Bußgelder für Autofahrer sind recht bekannt. Doch auch wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, muss bei einem Verkehrsverstoß mit einem Bußgeld rechnen. So können Sie beispielsweise ein Bußgeld für

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Rotlichtverstöße
  • oder das Fahren unter Alkoholeinfluss

erhalten.

Hinweis: Punkte in Flensburg auch ohne Führerschein möglich

Ab Ihrem 12. Lebensjahr können Sie Punkte in Flensburg sammeln. Diese Punkte können sich später bei der Beantragung einer Fahrerlaubnis negativ auswirken. So kann die Behörde den Antrag auf Fahrerlaubnis ablehnen, wenn Ihr Konto zu viele Eintragungen aufweist.

Welches Bußgeld droht bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?

Für Fahrradfahrer gibt es eigentlich keine vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung. Grund hierfür ist, dass ein normaler Fahrradfahrer selten hohe Geschwindigkeiten erreichen kann.

Bei den Bußgeldern bezüglich der Geschwindigkeitsüberschreitung geht es meistens darum, dass Sie als Fahrradfahrer Ihre Geschwindigkeit nicht der vorliegenden Verkehrslage angepasst haben. Insbesondere bei der Gefährdung von Fußgängern können neben einem Bußgeld Punkte in Flensburg drohen. Folgende Bußgelder können in diesem Zusammenhang auf Sie zukommen:

Hinweis: Mit dem Fahrrad geblitzt

Sollten Sie während einer Laser- und Radarmessung durch die Polizei geblitzt werden, dann kann diese Sie auch für die Geschwindigkeitsüberschreitung belangen. Dies kann ggf. in einer Straße der Fall sein, wo die Geschwindigkeitsbegrenzung bei 30 km/h liegt.

Welches Bußgeld droht beim Überfahren einer roten Ampel?

Wenn Sie als Fahrradfahrer ein Rotlicht missachten, können Sie ähnlich wie Autofahrer ein hohes Bußgeld und Punkte in Flensburg erwarten. Genauso wie bei Autofahrern ist

  • die Dauer der Rotphase
  • eine mögliche Gefährdung
  • oder eine Sachbeschädigung

relevant für die Bemessung des Strafmaßes. Mit folgenden Bußgeldern und Punkten müssen Sie rechnen, wenn Sie eine rote Ampel überfahren:

Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss – welche Strafe droht?

Genauso wie Alkohol am Steuer Autofahrern verboten ist, kann auch das Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss erhebliche Folgen nach sich ziehen. Sollten Sie von der Polizei angehalten werden und diese überprüft Ihren Promillewert, müssen Sie mit Folgendem rechnen:

Verkehrsverstöße in der Probezeit können sich negativ auf den Führerschein auswirken. Generell herrscht während der Probezeit eine strikte 0,00 Promillegrenze. Diese gilt auf dem Fahrrad jedoch nicht, sondern nur für Kraftfahrzeuge. Alkoholisiert Fahrradfahren hat daher keine Auswirkungen auf die Probezeit.

Hinweis: Androhung der MPU

Ab einem Promillewert von 1,6 werden Sie in der Regel aufgefordert, an einer MPU teilzunehmen. Diese müssen Sie innerhalb einer bestimmten Zeit erfolgreich absolvieren, da Ihnen ansonsten die Fahrerlaubnis entzogen werden kann.

Welches Bußgeld droht bei der Benutzung von Handys?

Sie sind mit dem Fahrrad unterwegs und haben Ihr Handy in der Hand. Dann müssen Sie mit folgenden Bußgeldern rechnen: