7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen lebten Ende 2021 laut Statistischem Bundesamt in der Bundesrepublik. Dabei gelten all jene als schwerbehindert, denen ein Grad der Behinderung – kurz GdB – von 50 oder höher vom Versorgungsamt zuerkannt wird. Die Hürden, diese Marke zu erzielen, sind jedoch hoch, denn die Versorgungsämter setzen regelmäßig zu niedrig an. Diesem Problem nimmt sich nun die Verbraucherrechtskanzlei rightmart an. Mit langjähriger Erfahrung aus der Prüfung von über 300.000 Hartz IV- bzw. Bürgergeld-Bescheiden begutachten die Anwältinnen und Anwälte Feststellungsbescheide vom Versorgungsamt kostenlos – und geben wichtige Tipps zum Umgang mit fehlerhaften Feststellungs- bzw. Ablehnungsbescheiden.
Bewertung ist am Ende Einzelfallentscheidung
Wer in seinem Alltag für mindestens sechs Monate oder länger mit körperlichen und/oder geistigen Einschränkungen rechnet, kann beim Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung des GdB stellen. Ein Gutachter bzw. eine Gutachterin prüft die Krankengeschichte des Antragstellers bzw. der Antragstellerin mit besonderem Augenmerk auf die vergangenen zwei Jahre nach den sogenannten Versorgungsmedizinischen Grundsätzen. Zwar handelt es sich dabei um ein verbindliches Regelwerk auf Grundlage bestimmter Arten von Behinderungen sowie chronischer Erkrankungen. Allerdings sind meist unterschiedliche Abstufungen bzw. Spannen vorgesehen – und die sorgen mitunter für Streitigkeiten bei der Feststellung eines GdB. Herzerkrankungen beispielsweise können abhängig vom Ausmaß einen GdB zwischen 50 und 100 rechtfertigen. Die Spanne ist also enorm, das Prozedere fehleranfällig. „Auch, wenn sich das Versorgungsamt an einem Regelwerk orientiert. Die Bewertung der vorliegenden Erkrankung ist am Ende eine Einzelfallentscheidung”, sagt Rechtsanwalt Mohamed El-Zaatari.
Das wichtigste Argument für die Feststellung eines möglichst hohen GdB sind die damit einhergehenden Nachteilsausgleiche, die eine bessere Teilhabe am Arbeitsleben und an der Gesellschaft ermöglichen sollen. Genau an diesem Punkt kommt die magische 50 ins Spiel: Denn während ein GdB zwischen 20 und 40 in erster Linie steuerliche Vorteile bringt, geht ein GdB von 50 mit zahlreichen Erleichterungen einher, angefangen bei gesonderten Parkplätzen und Vergünstigungen im ÖPNV bis hin zu Zusatzurlaub und Kündigungsschutz im Job, wobei einige Begünstigungen an bestimmte Merkzeichen – etwa eine außergewöhnliche Gehbehinderung (aG) oder Hilflosigkeit (H) – gekoppelt sind.
Widerspruch, Eilantrag, Klage: Diese Optionen haben Antragsteller:innen
Wer einen Antrag auf Feststellung eines GdB stellen möchte, sollte darin konkrete Angaben über die Art der Beschwerden und deren Auswirkungen im Alltag und Arbeitsleben machen. Weitaus wichtiger sind laut El-Zaatari aber die Befundberichte der behandelnden Ärzte: „Sie sollen die Ausführungen der Antragsteller:innen stützen, sind aber gerne mal unvollständig bzw. fehlt es an der nötigen Aussagekraft.” Der Rechtsanwalt hat eine klare Empfehlung: „Das persönliche Gespräch mit den Ärzten suchen und genau die individuellen, alltäglichen Einschränkungen besprechen, die unbedingt Bestandteil des Befundberichts sein sollen.”
Per Gesetz haben Versorgungsämter bis zu sechs Monate Zeit, um den GdB zu ermitteln. In der Realität brauchen sie aber häufig deutlich länger. Wer besonders schwer beeinträchtigt ist, kann das Verfahren mittels Eilantrag beschleunigen. „Darüber hinaus können Anwältinnen und Anwälte Untätigkeitsklage einreichen und so Druck beim Versorgungsamt aufbauen”, ergänzt El-Zaatari.
Wer mit dem festgestellten GdB unzufrieden ist oder einen Ablehnungsbescheid erhalten hat, kann diesem binnen eines Monats schriftlich widersprechen. Welche Fehler bei der Bewertung des Gesundheitszustandes gemacht wurden, lässt sich von Laien oft nur schwer nachvollziehen. „Nicht immer liegt der Fehler beim Versorgungsamt. Manchmal sind medizinische Gutachten und Befundberichte ungenügend, manchmal werden die Wechselwirkungen unterschiedlicher Beeinträchtigungen und Krankheiten im Zuge der Bewertung verkannt”, so Rechtsanwalt El-Zaatari.
Weil ein Widerspruch allerdings das Risiko birgt, dass eine Neufeststellung schlechter ausfällt als der ursprüngliche Bescheid, sollten fachkundige Anwältinnen und Anwälte zu Rate gezogen werden. Diese fordern Akteneinsicht und verfassen nach der Abwägung aller Chancen und Risiken eine stichhaltige Widerspruchsbegründung. Wurde der Widerspruch abgelehnt, bleibt noch der Klageweg vors Sozialgericht.
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