Seit Montag gilt Stufe 2 des umstrittenen Berliner Mietendeckels. Jetzt müssen Vermieter auch die Mieten für bestehende Mietverträge senken. Bisher galt der Mietendeckel nur bei Neuvermietungen.

Der Berliner Mietendeckel gilt schon seit dem 23. Februar 2020. Seitdem sind die Mieten von rund 1,5 Millionen Wohnungen in Berlin auf dem Stand von Juli 2019 eingefroren. Nun tritt Stufe 2 des Gesetzes in Kraft: Vermieter müssen Mieten senken, die mehr als 20 % über den Obergrenzen liegen, die der Berliner Senat festgelegt hat.

Berliner Mietobergrenzen sind nach Wohnungsausstattung gestaffelt

Die Obergrenzen sind nach Baujahr und Ausstattung der Wohnung gestaffelt. Nur Neubauwohnungen, die in den letzten sechs Jahren bezugsfertig wurden, sind von der Regel ausgenommen.

Hinweis: Offizieller Mietendeckel-Rechner
Sind Sie sich nicht sicher, welche Mietobergrenzen für Ihre Wohnung gelten? Mit dem offiziellen Mietendeckel-Rechner des Berliner Senats können Sie überprüfen, welche Obergrenze in Ihrem Fall richtig ist.

Noch Ende Oktober hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) über den Eilantrag eines Vermieters verhandelt, der die Vorschrift kippen lassen wollte. Das BVerfG wies den Antrag allerdings ab. Voraussichtlich im kommenden Sommer wird das höchste deutsche Gericht nun entscheiden, ob das Mietendeckel-Gesetz verfassungsgemäß ist oder nicht. Mehrere Klagen dagegen sind anhängig.

Mieter sollten Vorsicht walten lassen

Wegen dieser Rechtsunsicherheit können Mieter die finanzielle Erleichterung nur mit Vorsicht genießen: Sollte das Bundesverfassungsgericht nämlich den Mietendeckel für nicht verfassungskonform erklären, müssten Mieter die zu wenig gezahlte Miete nachzahlen. Je nachdem wie hoch der Unterschied zwischen tatsächlich gezahlter und ursprünglich vereinbarter Miete dann ist, könnten also hohe Nachzahlungen fällig werden.

Laut Mietendeckelgesetz dürfen die Mieten ab 2022 wieder steigen – allerdings um höchstens 1,3 % jährlich. Nach fünf Jahren, am 22. Februar 2025, soll das Gesetz auslaufen. Das Institut der Deutschen Wirtschaft und andere Interessenverbände warnen seit der Einführung des Gesetzes vor schwerwiegenden Auswirkungen für die Wohnungswirtschaft und das Wohnungsangebot insgesamt.

Mietpreisbremse gilt in vielen großen Städten

In Berlin gilt der Mietendeckel, doch auch Mieter anderswo sollen entlastet werden. In vielen deutschen Großstädten gilt inzwischen die Mietpreisbremse, die Mieter vor ungebremst steigenden Mieten schützen soll. Mieter haben oft Schwierigkeiten, Mietsenkungen durchzusetzen. Mit Hilfe eines fachkundigen Anwalts können Mieter ihre Rechte aus der Mietpreisbremse oder dem Mietendeckel aber nötigenfalls auch vor Gericht durchsetzen.

Quellen:

Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWOG Bln)