Nach über einem Jahr Verhandlung haben Bund und Länder sich auf einen neuen Bußgeldkatalog einigen können. In der Vergangenheit verhinderten vor allem Formfehler und der Streit um härtere Fahrverbotsregelungen ein Weiterkommen im Regelungsverfahren. Nun aber müssen sich Autofahrer*innen auf deutlich höhere Bußgelder als bisher einstellen.

Einigung auf der Verkehrsministerkonferenz erzielt

Beschlossen wurde der neue Bußgeldkatalog am vergangenen Donnerstag in einer Videokonferenz der Verkehrsminister*innen der Länder sowie Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer. Die Grundlage für den Beschluss bot ein Kompromisspapier von Bremens Senatorin für Mobilität und Vorsitzende der Konferenz Maike Schaefer.

Fahrverbot war größter Streitpunkt

Besonders weit gingen die Meinungen bei einer Verschärfung der Fahrverbote auseinander. Der ursprüngliche Reformentwurf sah nämlich vor, ein Fahrverbot schon bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts bzw. 26 km/h außerorts zu verhängen. Die Union – allem voran Verkehrsminister Scheuer – kritisierten das als zu unverhältnismäßig. Kein Wunder also, dass es im finalen Papier bei den bisherigen Fahrverbotsregelungen bleibt.

Bußgelder sind jetzt deutlich höher

Worauf sich die Verkehrsminister*innen aber einigen konnten, war eine deutliche Erhöhung der Bußgelder. So wird bei vielen Verkehrsverstößen jetzt das Doppelte fällig, beim Parken im Halteverbot droht mit bis zu 55 EUR sogar mehr als das dreifache der bisherigen Höchstgrenze von 15 EUR.

Aber auch neue Tatbestände sind in der neuen StVO enthalten. So müssen Autofahrer*innen, die keine Rettungsgasse bilden oder sie selber nutzen mit bis zu 320 EUR und einem Monat Fahrverbot rechnen. Auch das unerlaubte Parken auf einem Parkplatz für E- oder Carsharingfahrzeuge steht in Zukunft unter Strafe

Reformversuch im April 2020 gescheitert

Dabei gab es schon im letzten Jahr eine StVO-Novelle, die von Bund und Ländern verabschiedet wurde. Das Problem: Die Neufassung war damals nichtig, weil sie nicht vorschriftsmäßig auf die ihr zugrunde liegende Rechtsgrundlage verwiesen hat. Ein kleiner Formfehler also, der dem Bundesverkehrsminister zugute kam. Der war nämlich mit dem Beschluss unzufrieden und wollte die strengeren Fahrverbotsregelungen zurücknehmen.

Wann der neue Bußgeldkatalog in Kraft tritt ist noch unklar. Der Bundesrat muss dem Reformentwurf zur Bußgeldkatalog-Verordnung, der in Teilnehmerkreisen auch „Schaefer-Kompromiss“ genannt wurde, noch zustimmen. Eine Zustimmung der Länder gilt aber als sicher – immerhin haben sie den Entwurf mit ausgearbeitet.

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