Im April letzten Jahres entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass Banken ihre Gebühren seit Jahrzehnten unrechtmäßig erhöht haben. Daraufhin wollten viele Betroffene ihr Geld zurück. Jetzt hat das Landgericht Stuttgart (LG) entschieden: Banken dürfen mit einer Kündigung drohen, wenn Kunden und Kundinnen auf eine Rückzahlung bestehen.

BGH-Urteil zu rechtswidrigen Kontogebühren

Es war eines der spektakulärsten Urteile im Bankenrecht seit Langem: Letztes Jahr entschied der Bundesgerichtshof, dass die Art und Weise, wie Banken jahrelang Kontoführungsgebühren eingeführt oder erhöht haben, gegen geltendes Recht verstieß.

Bis dato erlaubte es eine spezielle AGB-Klausel den Kreditinstituten, Änderungen am Vertrag auch ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden und Kundinnen vorzunehmen. Oft erhielten diese zwei Monate vor Vertragsänderung ein Schreiben ihrer Bank. Im Kleingedruckten informierte die Bank dann über höhere Gebühren. Widersprechen die Kontoinhaber:innen innerhalb einer bestimmten Frist nicht, so gelte die Zustimmung laut AGB als erteilt.

Dieser Praxis hat der BGH im vergangenen April einen Riegel vorgeschoben. Die Erhöhung oder Einführung von Kontogebühren sei eine so wesentliche Änderung des Vertrags, dass die Vertragspartner:innen hier ausdrücklich zustimmen müssen. Die AGB-Klausel sei viel zu intransparent und benachteilige Kontoinhaber:innen in erheblicher Weise.

Banken ändern ihre Geschäftsmodelle

Nach dem Urteil waren Banken gezwungen, ihre Geschäftsmodelle gesetzeskonform auszurichten. Die Volksbank in Welzheim unterbreitete deshalb ihren Kunden und Kundinnen einen Vorschlag:. Entweder sie verzichten auf die Rückerstattung der zu viel gezahlten Beiträge und dürfen im Gegenzug ihr Konto zu den aktuellen Konditionen weiter fortführen oder das Kreditinstitut kündigt Vertrag und Konto. Ein Kunde wollte das nicht hinnehmen und klagte mithilfe der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Kündigungsandrohung.

Hinweis: Unterschiedliche Reaktionen auf BGH-Urteil
Fast alle Banken sind vom BGH-Urteil betroffen. Deshalb sieht man verschiedene Reaktionen auf das Urteil. Einige Kreditinstitute drohen wie oben mit einer Kündigung, andere halten ihre Kund:innen hin und wieder andere lehnen Erstattungsansprüche mit fragwürdigen Begründungen ab.

LG Stuttgart: Vorgehen der Bank sei transparent

Das LG wies die Klage der Verbraucherzentrale jedoch ab. Die Volksbank habe nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Das Kündigungsrecht stehe beiden Vertragsparteien gleichermaßen zu. Dass eine Bank versucht, unrechtmäßig erhobene Gebühren nachträglich von Kunden und Kundinnen genehmigen zu lassen, sei aus wirtschaftlicher Sicht nachvollziehbar.

Zudem habe die Volksbank zu keiner Zeit bestritten, rückzahlungspflichtig gegenüber ihren Kunden und Kundinnen zu sein. Verbraucher:innen konnten ganz klar erkennen, dass sie ein Recht darauf haben, ihre Gebühren zurückerstattet zu bekommen. Es stehe dem klagenden Kontoinhaber jederzeit frei, die zu Unrecht gezahlten Gebühren einzufordern und ein neues Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen, so das Gericht abschließend.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat nach dem Urteil angekündigt, in Revision gehen zu wollen. Das letzte Wort ist in dieser Sache also noch nicht gesprochen.

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