Schnee und Eis dominieren derzeit die Straßen in Deutschland. Für so manche* Autofahrer*in kommt der Wintereinbruch und damit die Frage, worauf man bei den kalten Temperaturen am besten achten sollte, recht plötzlich. Wir helfen Ihnen und stellen ein paar beliebte Winterfallen im Überblick dar.

Motor warmlaufen lassen: Schlecht für die Umwelt und Ihren Geldbeutel

Für viele Autofahrer*innen gibt es nichts Schlimmeres, als morgens in ein unbeheiztes und beschlagenes Fahrzeug steigen zu müssen. Um dem entgehen zu können, lassen einige den Motor warmlaufen, bevor sie ihr Auto wirklich in Betrieb nehmen.

Das verbraucht nicht nur unnötig viel Kraftstoff, sondern ist auch schädlich für den Motor. Denn im Stand dauert es länger, bis der Motor Betriebstemperatur erreicht. Die längere Anlaufzeit zieht einen stärkeren Verschleiß und eine höhere Reibung im Motor nach sich.

Zudem droht ein Verwarngeld von 10 EUR, wenn man erwischt wird. Das regelt §30 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung: Fahrzeugführer*innen sollen so gut es geht Lärm- und Abgasbelästigungen vermeiden. Das ist nicht mit einem Motor vereinbar, der nur läuft, damit der Wagen schön warm ist. Steigen Sie also auf Frostschutzfolien und Trockentücher um, um ihr Fahrzeug verkehrssicher zu halten. Das schont Umwelt, Motor und Portemonnaie.

Gibt es sie nun oder nicht? – Die Winterreifenpflicht

Alle Jahre wieder fragen sich Autofahrer*innen, ab wann sie ihre Autos mit Winterreifen ausstatten müssen. In Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht: Ob Winterreifen drauf sein müssen oder nicht, wird von der aktuellen Wetterlage abhängig gemacht und ist damit unabhängig von irgendwelchen Zeiträumen.

Bei Schnee, Glatteis und Co. müssen Winterreifen fester Bestandteil des Fahrzeugs sein. Der ADAC empfiehlt aber grundsätzlich eine Montage der Winterreifen in den Wintermonaten. Immerhin beugt das Unfälle vor und dient damit der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer*innen.

Hinweis: Kostenbeteiligung bei fehlenden Winterreifen
Fehlen die Winterreifen trotz schlechter Wetterbedingungen, bleiben Unfallbeteiligte mitunter auf den Kosten sitzen. Versicherungen weigern sich in solchen Fällen oft, die Kosten zu übernehmen oder verlangen eine hohe Selbstbeteiligung.

Wenn das Verkehrsschild eingeschneit ist

Autofahrer*innen sollen sich an Straßenschilder halten. Aber was ist, wenn es durch die momentane Wetterlage nicht erkennbar ist? Zunächst einmal sind Autofahrer*innen nicht dazu verpflichtet, die Erkennbarkeit von Verkehrszeichen wiederherzustellen.

Dann muss unterschieden werden: Schilder mit einer markanten Form, wie beispielsweise Stoppschilder, lassen sich anhand dieser erkennen und gelten daher auch bei Unlesbarkeit. Auch Park- und Halteverbotsschilder bleiben weiterhin gültig. Hier ist es Autofahrer*innen wieder zuzumuten, die Schilder frei zu machen, weil sie sich mit ihrem Wagen nicht im fließenden Verkehr befinden.

Strengere Anforderungen gelten auch für Ortskundige. Von ihnen wird erwartet, dass sie entsprechende Regelungen kennen und sich dementsprechend verhalten.

Angepasste Geschwindigkeit bei Winterfahrten

Das Wetter in den Wintermonaten schränkt die Sicht der* Fahrer*innen ein: Nebel, Schnee und Schneeregen sind an der Tagesordnung. Daher sollten Fahrzeugführer*innen nicht mehr als 50 km/h fahren, wenn sie nicht weiter als 50 Meter weit sehen können. Diese Regel hat auch Vorrang gegenüber einem eventuellen Tempolimit. Bei Verstoß drohen Bußgelder und ein Punkt in Flensburg.

Quellen: