Ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln stärkt die Rechte von Verbraucher*innen im Abgasskandal. Bisher gingen Käufer*innen, die ihren Wagen nach der sogenannten “adhoc-Meldung” VWs gekauft haben, leer aus. Das könnte sich jetzt ändern.

VWs Verhalten auch nach “adhoc-Meldung” sittenwidrig

Geklagt hatte ein Tiguanbesitzer, der seinen Wagen mit bereits aufgespieltem Softwareupdate nach der Pressemitteilung des Unternehmens vom 22. September 2015 gekauft hat. In dieser “adhoc-Meldung” gab der Konzern bekannt, den Skandal aufarbeiten zu wollen und die entstandenen Fehler zu beseitigen.

Diese Mitteilung sahen viele Gerichte, unter anderem auch der BGH, als Wendepunkt im Dieselskandal: Von da an seien Verbraucher*innen umfassend über das aktuelle Geschehen informiert gewesen, sodass eine Täuschung nicht mehr möglich gewesen sei. Neukund*innen hätten dementsprechend keine Ansprüche.

Die Richter*innen des OLG Köln hatten gegen diese Rechtsauffassung Bedenken. Denn das moralisch fragwürdige Verhalten des Autoherstellers endete nicht mit dieser Pressemitteilung. Vielmehr habe die Meldung den Skandal verharmlost und den Anschein erweckt, dass das versprochene Softwareupdate ausreiche, um die Folgen des Betrugs beseitigen zu können. Statt die entstandenen Schäden zu beseitigen, habe der Konzern versucht, seine Täuschung weiter zu verschleiern. Das Gericht sah darin eine weitere Schädigung der Verbraucher*innen, die ebenfalls ersatzfähig ist.

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Softwareupdate beim Kauf entscheidend

Das OLG distanziert sich mit dieser Argumentation klar von der Rechtsprechung des BGH. Der hält weiterhin an der “Zäsurwirkung” der “adhoc-Meldung” fest und verneint daher einen Schaden bei allen Kund*innen, die ihren Wagen nach dem 22. September 2015 gekauft haben.

Die Richter*innen des OLG Köln stellen hingegen auf den Einzelfall ab: Sollte das Softwareupdate beim Kauf bereits aufgespielt worden sein, so können Kund*innen darauf vertrauen, dass ihr Fahrzeug mangelfrei ist. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht also, da das Update alleine nach Auffassung des Gerichts diese Mangelfreiheit nicht garantieren kann und Volkswagen sich das Vertrauen der Verbraucher*innen somit erschlichen hat.

Klagen lohnt sich auch als Spätkäufer*in

Dieses Urteil zeigt, dass auch Spätkäufer*innen gute Chancen haben, Schadensersatz für ihren Wagen zu bekommen, da nicht alle Gerichte sich der Auffassung des BGH anschließen. Es muss aber darauf geachtet werden, dass das Softwareupdate schon vor dem Kauf vorgenommen wurde. Nur dann gilt das Vertrauen, das man in die Mangelfreiheit des Wagens gesetzt hat, als schützenswert.

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