Freibeträge bei Erbe
Das geerbte Vermögen unterhalb eines Freibetrags ist steuerfrei. Die frohe Kunde betrifft alle Vermögenswerte:
- Wertpapiere
- Kontoguthaben
- Immobilien
Das gesamte Vermögen wird addiert. Schulden, Beerdigungskosten und Pflichtteile bei Enterbung anderer Erben werden abgezogen. Liegt der verbliebene Betrag unterhalb des Freibetrags, müssen Sie sich wenig Gedanken um die Erbschaftsteuer machen. Bleiben nur noch Schulden übrig, können Sie das Erbe ausschlagen.
Liegt das vererbte Gesamtvermögen höher, fällt auf den Differenzbetrag Erbschaftsteuer an.
- Wie hoch sind die Freibeträge?
- Wie verhält es sich bei Schenkungen?
- Wofür ist der Haushaltsfreibetrag gedacht?
- Was ist ein Versorgungsfreibetrag?
Wie hoch sind die Freibeträge?
Die Höhe der Freibeträge hängt von dem Verwandtschaftsgrad ab, den Sie zu dem Verstorbenen haben. So haben Ehepartner einen sehr viel höheren Freibetrag als Freunde.
* Anmerkung zum Freibetrag für Eltern, Großeltern: Dieser gilt nur im Erbfall. Bei Schenkungen beträgt der Freibetrag 20.000 EUR
Für noch weiter entfernte Verwandte gilt ein Freibetrag von 20.000 EUR. Vererben (oder schenken) Großeltern Vermögen an ihre Enkel, gilt für die Enkel ein Freibetrag von 200.000 EUR.
Wie verhält es sich bei Schenkungen?
Bei größerem Vermögen kann die Schenkung ein Weg sein, die Erbschaftssteuer im Todesfall zu verringern oder ganz zu vermeiden. Der Freibetrag kann alle zehn Jahre ausgeschöpft werden.
Hinweis: Steuerfreie Schenkung
Gelegenheitsgeschenke bleiben steuerfrei, z. B. die Küchenausstattung zur Hochzeit, das Auto zum Abitur, Schmuck zum Geburtstag. Auch die Finanzierung der Ausbildung des Enkels ist eine Schenkung, die nicht versteuert werden muss und stellt eine gute Möglichkeit dar, das Vermögen umzuverteilen.
Wofür ist der Haushaltsfreibetrag gedacht?
Zusätzlich zu den in der Tabelle geltenden Freibeträgen gibt es noch weitere. Einer davon ist der Haushaltsfreibetrag. Für die Kinder und den Ehepartner des Erblassers gibt es einen Freibetrag von 41.000 EUR. Für alle übrigen gilt ein Freibetrag von 12.000 EUR.
Mit dem Haushalt ist der persönliche Nachlass gemeint: Geschirr, Bücher, Fernseher, die Wohnungseinrichtung. Auf die Haushaltsgeräte, auch Möbel, wenn sie zum persönlichen Gebrauch erworben worden sind, fällt also keine Steuer an. Das gilt unter Umständen auch für Gemälde: Der röhrende Hirsch über dem Sofa dürfte eher kein Vermögensgegenstand sein.
Für Sachwerte wie
- Auto
- Boot
- und Wohnmobil
gilt für die Erben aller Steuerklassen ein Freibetrag von 12.000 EUR. Minderjährige Erben müssen das geerbte Vermögen von ihren Eltern verwalten lassen.
Hinweis: Wertermittlung von Kunstgegenständen oder Schmuck
Kunstgegenstände, alte Musikinstrumente und wertvoller Schmuck fließen in das Gesamtvermögen ein. Für diese gilt der gesonderte Freibetrag von 12.000 EUR nicht. Ihren Wert muss der Erbe ermitteln. Bei der Steuererklärung verlangt das Finanzamt die Nennung und glaubwürdige Schätzung des Wertes. Zur Wertermittlung können Auktionskataloge und Online-Recherchen herangezogen werden.
Was ist ein Versorgungsfreibetrag?
Der überlebende Ehepartner (oder eingetragene Lebenspartner) erhält zusätzlich zu den Freibeträgen noch einen Versorgungsfreibetrag in Höhe von 256.000 EUR. Kinder und Adoptivkinder (nicht die Stiefkinder) erhalten ihn auch. Er ist aber altersabhängig und gilt für Kinder bis zu einem Alter von 27. Für Kinder bis fünf Jahre beträgt er 52.000 EUR. Für Kinder im Alter von 27 sind es 10.300 EUR. Die übrigen Erben haben keinen Anspruch auf den Versorgungsfreibetrag.
Steuerklassen und Steuersätze
Die Erbschaftssteuerklassen haben nichts mit den Steuerklassen zu tun, die Sie von Ihrer Einkommensteuererklärung kennen. Sie folgt anderen Kriterien. Unsere Tabelle führt die Erbschaftsteuersätze auf, die nach Abzug des Freibetrages gelten.
Die Zahlen sind verständlicher, wenn man sie im Zusammenhang mit Beispielen betrachtet.
Beispiel 1: Erbe des Kindes
Ein Kind des Erblassers erbt 480.000 EUR. Dann wird die Erbschaftssteuer nach Abzug des Freibetrages in Höhe von 400.000 EUR von den verbliebenen 80.000 EUR berechnet. Nach der Tabelle sind dies 11 %, also: 8.800 EUR.
Anders verhält es sich bei Erben, die der 2. Steuerklasse zugeordnet werden. Diese müssen einen höheren Steuerbetrag zahlen.
Beispiel 2: Erbe der Nichte
Für eine Nichte des Erblassers, die 35.000 EUR erbt, heißt das: Der Freibetrag liegt bei 20.000 EUR. Bleiben 15.000 EUR zu versteuern: Steuerklasse 2 mit 15 %, ergibt einen Steuerbetrag von 2.205 EUR.
Sonderfall: Erbschaft einer Wohnung
Möchten Sie Immobilien vererben, gilt der Verkehrswert (Marktwert) als Besteuerungsgrundlage.
Nutzt der Ehepartner oder das Kind (für Enkel gilt dieser Vorzug nicht) die geerbte Wohnung selbst, fällt keine Erbschaftsteuer an. Voraussetzung: Sie nutzen sie zehn Jahre lang. Eine Weitervermietung ist natürlich keine Selbstnutzung. Zieht der Erbe vor Ablauf der Zehnjahresfrist aus, muss er die volle Erbschaftssteuer nachzahlen. Eine Nachzahlung ist auch dann fällig, wenn die Wohnung vom Erben bewohnt wird und dieser beispielsweise der Tochter innerhalb der Zehnjahresfrist ein „Nießrecht“ überträgt.
Unter welchen Bedingungen kann das Erbe steuerfrei angetreten werden?
Nur wer innerhalb von sechs Monaten die geerbte Wohnung auch wirklich bezieht, kann dieses Erbe steuerfrei antreten. Das ist wenig Zeit, vor allem dann, wenn in einer Erbengemeinschaft die Verteilung noch geregelt werden muss bzw. ein Umzug aus einer anderen Stadt ansteht.
Die Wohnfläche darf über 200 qm nicht hinausgehen. Vermieten Sie die Wohnung, wird Ihnen ein Abschlag von 10 % gewährt.
Tipp: Härtefall kann Umzug verhindern
Können Sie nachweisen, dass zwingende Gründe vorliegen, die geerbte Wohnung nicht nutzen zu können, bleibt Ihnen die Erbschaftssteuer unter Umständen erspart, z.B., wenn der Erbe in ein Altersheim umziehen wird.
Erbt ein Kind neben der Wohnung, in die es dann auch zieht, noch z. B. Bargeld in Höhe von 100.000 EUR, dann wird erst ein Freibetrag von 100.000 EUR ausgeschöpft. Weder das Wohnungserbe noch das Barvermögen wird besteuert.
Fälligkeit der Erbschaftssteuer
Das Finanzamt kann – unabhängig davon, ob ein Erbe tatsächlich Erbschaftssteuer zahlen muss – ihn zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern.
Fällig wird die Steuer erst mit dem Bescheid des Finanzamts. Haben Sie eine Wohnung geerbt, die Sie nicht beziehen wollen, zahlen Sie auf den Verkehrswert der Wohnung Steuern und zwar wieder auf den Betrag oberhalb des Freibetrages. Sollten Sie kein Bargeld vererbt bekommen haben, kann der Steuerbetrag schwer zu stemmen zu sein. In diesem Fall gewährt das Finanzamt eine Ratenzahlung, die sich bis maximal zehn Jahre ziehen kann.
Informationspflicht gegenüber Finanzamt
Zunächst einmal sind die Behörden, die von der Erbschaft Kenntnis haben, verpflichtet, sie dem zuständigen Finanzamt zu melden: Das Standesamt, das die Sterbeurkunde ausgestellt hat, das Nachlassgericht, das sich des Erbscheins angenommen hat. Den Erbschein beantragen Sie beim zuständigen Amtsgericht. Daneben melden die Bank und Krankenversicherung, die von dem Tod Erblassers erfahren, die Fakten ans Finanzamt.
Als Erbe sollten Sie Ihrer Informationspflicht innerhalb von drei Monaten nachkommen. Allerdings: Zur Erbschaftsteuer- oder Schenkungsteuererklärung werden Sie gegebenenfalls vom Finanzamt aufgefordert. Sie müssen in dieser Sache nicht selbst aktiv werden.
Die Erben sind berechtigt, eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben.
Hinweis: Schenkungen müssen Sie angeben
Erhalten Sie eine Schenkung, müssen Sie diese auch ohne Aufforderung dem Finanzamt zur Kenntnis bringen und eine „Schenkungsteuererklärung“ abgeben. Es gibt dafür entsprechende Formulare.