Die gesetzliche Grundlage des Diesel-Fahrverbotes

Die europäische Union hat eine Richtlinie im Hinblick auf den Grenzwert an Stickstoffdioxid erstellt. Stickstoffdioxid (N02) wird überwiegend von Verbrennungsmotoren und Befeuerungsanlagen mit Holz, Öl und Kohle ausgestoßen. Diese Richtlinie dient dem Schutz der Menschen und der Umwelt innerhalb der EU, denn das ausgestoßene Stickstoffdioxid belastet die Luft und wirkt sich schädlich auf Menschen, Tiere, Pflanzen und Boden aus.

Die EU überwacht natürlich auch, ob die Länder diese Richtlinie befolgen. In der Vergangenheit hat Deutschland diesen Grenzwert für Stickstoffdioxid jedoch immer wieder überschritten. Aus diesem Grund wurde durch die EU-Kommission ein Verfahren gegen Deutschland eröffnet, in dem Deutschland auferlegt wurde, etwas gegen die hohe Stickstoffdioxid-Belastung zu unternehmen.

Es wurde festgestellt, dass dieser Grenzwert hauptsächlich in Ballungszentren und Großstädten überschritten wird. An der Überschreitung dieses Grenzwertes sind insbesondere die Diesel-Fahrzeuge verantwortlich, weil diese bei der Verbrennung Stickstoffdioxid produzieren. Aus diesem Grund wurde in einigen deutschen Großstädten bereits ein Diesel-Fahrverbot ausgesprochen, um die Einhaltung des Grenzwertes zu garantieren. Für die Zukunft ist ein Diesel-Fahrverbot auch für weitere Städte geplant.

Hinweis: Weitere Maßnahmen

Damit das Diesel-Fahrverbot die Betroffenen nicht zu sehr trifft, sollen Hybrid und Elektrofahrzeuge gefördert und somit auch attraktiver werden. Zusätzlich soll die Kfz-Steuer umgestaltet werden.

Welche Diesel-Fahrzeuge sind betroffen?

In der Regel entscheidet jede Stadt selbst, welche Vorgaben und Bedingungen sie an das Fahrverbot stellt. Die Stadt entscheidet somit, in welchem Gebiet der Stadt das Fahren mit einem Diesel-Fahrzeug untersagt ist. Ferner entscheidet sie, welche Abgasnorm von diesem Fahrverbot umfasst ist. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass alle Diesel-Fahrzeuge mit der Abgasnorm 1 bis 5 von dem Fahrverbot betroffen sind.

Hinweis: Regelung in anderen Städten

Es gibt auch noch vereinzelt Städte, in denen die Abgasnorm 1 bis 4 verboten ist. Diese Regelung soll jedoch auch erneuert werden, damit auch die Fahrzeuge mit der Abgasnorm 5 von dem Fahrverbot umfasst sind. Fahrzeuge mit der Abgasnorm 6 sind derzeit noch nicht betroffen.

Wie stehen der Abgasskandal und das Diesel-Fahrverbot im Zusammenhang?

Aufgrund der EU-Richtlinie waren Autohersteller natürlich gezwungen Fahrzeuge herzustellen, die auch der geforderten Abgasnorm entsprechen. Anstatt entsprechende Motoren zu entwickeln, die diese Norm einhalten, haben Autohersteller stattdessen eine Software in die Dieselfahrzeuge eingesetzt, die vorgibt, dass der Grenzwert an Stickstoffdioxid eingehalten wird.

Dieses Vorgehen kam im Rahmen des Abgasskandals ans Licht. Prüfen Sie, ob Sie auch vom Abgasskandal betroffen sind und welche Rechte im Abgasskandal Ihnen ggf. gegen den Hersteller oder Verkäufer zustehen.

Hinweis: Nutzen Sie den Widerrufsjoker

Sollten Sie Ihr Fahrzeug finanziert haben und die Finanzierung läuft noch, dann können Sie Ihr Widerrufsrecht beim Autokredit nutzen. Ferner gibt es auch das Angebot eines VW-Softwareupdates. Hier sollten Sie die Vor- und Nachteile abwägen.

Wie erkennen Sie, welche Abgasnorm Ihr Fahrzeug hat?

Welche Abgasnorm Ihr Fahrzeug hat, lässt sich nicht von außen erkennen. Diese ergibt sich jedoch aus der Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein). Unter Punkt 14.1 (Schlüsselnummer) der Zulassungsbescheinigung geben die letzten beiden Ziffern Aufschluss über die Abgasnorm.

Abgasnorm auf dem Fahrzeugschein erkennen

Hinweis: Umweltplakette 

Die Umweltplakette, welche immer außen an den Fahrzeugen angebracht ist, gibt keinen Aufschluss darüber, welche Abgasnorm Ihr Fahrzeug hat. Diese dient nur dazu, kenntlich zu machen, welcher Umweltgruppe bezüglich der Umweltzonen Ihr Fahrzeug angehört.

Die Umsetzung des Diesel-Fahrverbotes

Einige Städte haben bereits ein Diesel-Fahrverbot eingeführt, in anderen Städten ist dieses noch in Planung. Die Umsetzung des Diesel-Fahrverbotes ist daher bereits in vollem Gange. Wer trotz des Fahrverbotes mit seinem Diesel fährt, muss mit Strafen rechnen. Sie als Betroffener haben jedoch auch die Möglichkeit, gegen ein solches Diesel-Fahrverbot zu klagen.

Welche Städte sind von dem Fahrverbot betroffen?

Für folgende Städte wurde bereits ein Diesel-Fahrverbot erlassen:

  • Berlin: In Berlin gilt seit 2019 ein Diesel-Fahrverbot für alle Diesel mit der Schadstoffklasse Euro 5 und darunter. Betroffen von diesem Fahrverbot sind insgesamt acht Straßenabschnitte.
  • Hamburg: Hamburg war die erste deutsche Stadt, die ein Diesel-Fahrverbot eingeführt hat. Derzeit gilt das Fahrverbot für alle Diesel-Fahrzeuge mit der Abgasnorm 5 und darunter. Betroffen ist die Max-Brauer-Allee. Hamburg wurde jedoch durch das OVG Hamburg verurteilt, den Luftreinhalteplan weiter auszuführen, da es immer noch Messstellen gibt, an denen der Grenzwert überschritten wird.
  • Stuttgart: Stuttgart hat das strengste Fahrverbot verhängt. Dieses gilt für das gesamte Stadtgebiet. Betroffene Diesel-Fahrzeuge sind welche mit der Abgasnorm 4 und darunter.
  • Darmstadt: Hier gilt das Fahrverbot seit dem 01.06.2019 auf der Hügelstraße und der Heinrichstraßen. Umfasst von diesem Verbot sind Diesel-Fahrzeuge mit der Abgasnorm 5 und darunter sowie Benziner mit der Abgasnorm 2 und darunter.

Für nachfolgende Städte gilt derzeit noch kein Diesel-Fahrverbot: 

  • Aachen: Hier muss lediglich der Luftreinhalteplan überarbeitet werden. Ein Diesel-Fahrverbot wird hier derzeit noch nicht gefordert. Das Ergebnis des Luftreinhalteplans entscheidet darüber, ob ein Fahrverbot notwendig ist oder nicht.
  • Bielefeld: Bielefeld hat ebenfalls noch kein Fahrverbot erlassen. Um die vorgegebenen Grenzwerte einzuhalten wird der Verkehr umgeleitet.
  • Bochum: Bochum wurde lediglich auferlegt, Maßnahmen zu treffen, die den Ausstoß von Stickstoffdioxid reduzieren.
  • Bonn: Bonn muss ein umfangreiches Maßnahmenpaket umsetzen. Ein Fahrverbot sei jedoch nicht nötig.
  • Dortmund: Auch hier wurde ein Maßnahmenpaket erstellt um ein Fahrverbot zu verhindern. Es soll daher mehr Tempo-30-Zonen geben und eine Umweltspur.
  • Düsseldorf: Die Umweltspuren werden abgeschafft. Als Ersatzmaßnahmen werden längere Rot-Ampelphasen, mehr Radwege und Tempo 30 eingeführt.
  • Essen: Auch in Essen gilt derzeit noch kein Fahrverbot. Essen muss jedoch eine Umweltspur und eine ampelgesteuerte Zufahrtsregelung für einige Straßen einführen.
  • Frankfurt: Noch ist unklar, ob ein Fahrverbot kommt. Von diesem Verbot könnten vor allem ältere Dieselfahrzeuge aber auch Benziner betroffen sein.
  • Gelsenkirchen: In Gelsenkirchen wird vorerst kein Fahrverbot eingeführt.
  • Halle: Seit 2018 hat sich der Stickstoffdioxid-Ausstoß reduziert und liegt nun unterhalb des Grenzwertes. Ein Fahrverbot in Halle droht daher derzeit nicht.
  • Hannover: Ein Fahrverbot scheint von Tisch zu sein. Stattdessen gibt es Überlegungen zu Tempobegrenzungen und Förderung von Radverkehr und öffentlichem Nahverkehr.
  • Heilbronn: Ein Fahrverbot ist aufgrund der Einhaltung von Grenzwerten vorerst nicht geplant.
  • Köln: Köln hätte eigentlich ein Fahrverbot erlassen müssen, da die Grenzwerte immer wieder überschritten wurden. Köln legte jedoch Berufung gegen das Urteil des OVG Münster ein. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig sollte nun entscheiden, ob in Köln ein Fahrverbot eingeführt werden muss. Am 04.06.2020 haben sich das Land, Stadt und die DHU allerdings auf ein Maßnahmenpaket geeinigt.
  • Mainz: Im Juni 2020 wurde entschieden, dass die Einführung des Fahrverbotes weiterhin verschoben werden soll. Sollten sich die Werte nicht verbessern, dann würde ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge bis der Abgasnorm Euro 4 geltend und dies entweder auf der Rheinallee oder der Rheinstraße.
  • München: In München beträgt der Ausstoß von N02 63 Mikrogramm pro Kubikmeter. Bayern wurde auch bereits vom VGH verurteilt, ein Fahrverbot einzuführen. Dieses Urteil ist auch rechtskräftig. Das Land weigert sich jedoch, dieses Fahrverbot einzuführen. Auch die Verurteilung zum Zwangsgeld, konnte München nicht dazu bewegen, das Fahrverbot umzusetzen.
  • Oberhausen: Im Februar 2020 fanden Vergleichsverhandlungen zwischen der Stadt und der DHU statt. Hier wurde sich darauf geeinigt, dass Oberhausen Maßnahmen einführen muss, um den Stockstoffdioxidwert auf der Mülheimer Straße zu reduzieren. Ein Fahrverbot sei noch nicht notwendig.
  • Offenbach: Statt eines Fahrverbotes sind Tempolimits im Gespräch.
  • Oldenburg: Die Stickstoffdioxidwerte in Oldenburg liegen bereits unter dem Grenzwert. Oldenburg will jedoch durch die Einführung von Erdgasbussen die Werte weiterhin senken, um ein Fahrverbot in jedem Fall zu umgehen.
  • Passau: Ob hier ein Fahrverbot für ältere Diesel-Fahrzeuge eingeführt werden muss, muss vom VGH München entschieden werden.
  • Reutlingen: Reutlingen wurde bereits im März 2019 vom VGH verurteilt ein Fahrverbot einzuführen. Das Land legte jedoch Revision ein. Am 27.02.2020 entscheid das BVG Leipzig, dass das Fahrverbot unverhältnismäßig sei. Zudem haben Reutlingen im Jahr 2020 die Grenzwerte im Schnitt einhalten können.
  • Würzburg: Auch hier ist noch eine Klage anhängig. Die Luft in Würzburg hat sich allerdings verbessert. Im Jahr 2019 konnten die Grenzwerte eingehalten werden, sodass ein Fahrverbot eher unwahrscheinlich ist.
  • Wuppertal: Ende April 2020 wurde sich darauf geeinigt, dass kein Fahrverbot eingeführt werden soll. Stattdessen sollen Tempo-30-Zonen eingeführt werden und an den belasteten Stellen eine verkehrsabhängige Ampelschaltung eingeführt werden.

Welche Ausnahmen gelten beim Fahrverbot?

Grundsätzlich muss das Diesel-Fahrverbot auch immer verhältnismäßig sein. Das Bundesverwaltungsgericht hat daher in seinem Urteil auch Ausnahmen genannt, für die das Diesel-Fahrverbot nicht gelten:

  • Fahrzeuge mit schwerbehinderten Menschen
  • Krankenwagen
  • Polizeifahrzeuge
  • Bundeswehrfahrzeuge
  • landwirtschaftliche Fahrzeuge
  • Oldtimer mit H-Kennzeichen
  • nachgerüstete Fahrzeuge

Hinweis: Weitere Ausnahmen

Außerdem können die Städte weitere Ausnahmen festlegen. So kann das Verbot z.B. nicht für Anwohner, Gewerbetreibende, Handwerker, Taxiunternehmer oder Paketzusteller gelten. Auch eine Ausnahme für Umzüge ist denkbar. Hier müssten Sie vorab eine Genehmigung beantragen.

Wie wird das Fahrverbot kontrolliert?

Da die Abgasnorm nicht von außen erkennbar ist, gestaltet sich eine Kontrolle des Fahrverbotes als schwierig. Aus diesem Grund besteht der Wunsch, dass die Abgasnorm ähnlich wie die Umweltplakette äußerlich erkennbar ist. Derzeit werden in Hamburg und Berlin von der Polizei stichprobenartige Kontrollen durchgeführt. Eine andere Möglichkeit ist derzeit nicht ersichtlich.

Mit welcher Strafe müssen Sie rechnen?

Der Verstoß gegen das Diesel-Fahrverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Demnach wird ein Verwarn- bzw. Bußgeld erlassen. Wie hoch dieses Bußgeld ist, hängt von der jeweiligen Stadt ab. In Hamburg und Berlin erhalten Sie derzeit ein Verwarngeld von 25,00 EUR. In Darmstadt hingegen müssen Sie mit einem Bußgeld inklusive Verwaltungskosten in Höhe von 108,50 EUR rechnen.

 

Können Sie gegen das Diesel-Fahrverbot klagen?

Sie haben die Möglichkeit, bei dem örtlich zuständigen Verwaltungsgericht Klage gegen das Diesel-Fahrverbot einzulegen. In dieser Klage müssen Sie ausreichend begründen, warum Sie durch das Diesel-Fahrverbot unverhältnismäßig benachteiligt sind. In einigen Städten haben Betroffene bereits Klage eingereicht. Eine Entscheidung steht derzeit noch aus.

Hinweis: Klage im Abgasskandal

Sie haben natürlich auch die Möglichkeit als Betroffener des Abgasskandals Klage gegen den Hersteller oder Verkäufer des Dieselfahrzeuges einzureichen. Dies betrifft insbesondere die Kunden, die durch den Abgasskandal einen Wertverlust in Kauf nehmen mussten. Beauftragen Sie dafür am besten einen spezialisierten Anwalt im Dieselskandal.

Die Nachrüstung

Ein Fahrverbot bedeutet natürlich eine erhebliche Einschränkung. Wer sich kein neues Fahrzeug kaufen kann bzw. kein Bußgeld riskieren will, kann über eine Nachrüstung des Diesel-Fahrzeuges nachdenken. Derzeit gibt es eine Nachrüstung für die Diesel mit der Abgasnorm Euro 4 und Euro 5. Diese Nachrüstung soll den N02-Ausstoß verringern, sodass dieser unterhalb der festgesetzten Grenze liegt.

Bedingungen zum Nachrüsten von Dieselfahrzeugen

Welche Bedingungen sind an die Nachrüstung geknüpft?

Damit das Fahrverbot für die nachgerüsteten Fahrzeuge nicht mehr gilt, muss die Nachrüstung bestimmte Bedingungen erfüllen, damit sie zugelassen wird.

  • Das Diesel-Auto darf nach der Nachrüstung den Stickstoffdioxid-Grenzwert nicht überschreiten. Dieser liegt bei 270 mg NO2/km.
  • Auch bei Minusgraden von bis zu minus sieben Grad muss die Nachrüstung fehlerfrei funktionieren.
  • Die Lebensdauer muss mindestens fünf Jahre oder 100.000 km betragen.