Ihr gestorbenes Tier auf dem eigenen Grundstück begraben
In fast jedem Bundesland können Sie Hund, Katze, Hamster, Wellensittich, Kaninchen im Garten bestatten. Auf dem eigenen Grundstück ist das erlaubt. Das Erdloch sollte mindestens so tief sein, dass Sie noch einen halben Meter Erde auf die sterblichen Überreste schütten können. Das verhindert, dass andere Tier sich an dem Grab zu schaffen machen.
Allein Bremen ist die große Ausnahme. In diesem Bundesland ist die Gartenbestattung nicht erlaubt. Der Grundwasserspiegel ist recht hoch, und die Gefahr, dass die Gewässer von Leichengiften verunreinigt werden, beträchtlich.
Hinweis: Darf man Tiere in die Mülltonne werfen?
Erlaubt ist allenfalls das Entsorgen von kleinen Tieren wie Fische, Wellensittich und Maus im Hausmüll. Größere Tiere gehören nicht in die Mülltonne, auch nicht auf den Komposthaufen.
Sind Sie Mieter in einem Mehrparteienhaus, das über einen Garten verfügt, brauchen Sie die Erlaubnis Ihres Vermieters, wenn Sie Ihr Haustier dort begraben möchten.
Denken Sie daran, das Tier in Material einzuwickeln, das biologisch abbaubar ist: Also kein Plastik. Am besten Papier oder einen Pappkarton, Handtücher oder ein altes Bettlaken aus Baumwolle.
Dürfen Sie Ihr Tier auch in einem öffentlichen Park oder Wald bestatten?
Nein, das ist leider nicht gestattet. Machen Sie es doch, dann begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld nach sich ziehen kann (sogar bis 15.000 EUR). Inzwischen gibt es Friedwälder für Tiere. Das sind behördlich genehmigte Bestattungsfelder für Tiere, die in einem abgegrenzten Waldstück liegen. Als Alternative zu den Tierfriedhöfen werden sie immer beliebter. Fragen Sie Ihren Tierarzt, ob sich ein Friedwald in Ihrer Nähe befindet.
Hinweis: Einäscherung Ihres Tieres
Tierkrematorien bieten Einzeleinäscherung zu einem Preis von etwa 300 EUR an. Sie können die Asche anschließend mit nach Hause nehmen. Günstiger fahren Sie mit einer Sammeleinäscherung. Wenden Sie sich bitte an einen Tierbestatter.
Gesetzliche Regelungen zur Gartenbestattung von Tieren
Tiere, die an einer meldepflichtigen Krankheit gestorben sind, dürfen nicht im Garten begraben werden. Wenn Sie zuvor beim Tierarzt gewesen sein, werden Sie darüber wahrscheinlich informiert sein, ob Ihr Tier meldepflichtig erkrankt war.
Sind Sie nicht sicher, fragen Sie beim zuständigen Veterinäramt nach. Auch wenn Sie einen großen Hund in Ihrem Garten begraben wollen, brauchen Sie die Zustimmung des Veterinäramtes.
Weitere Regeln sind diese:
- das Grab sollte etwa zwei Meter vom öffentlichen Weg entfernt sein
- Ihr Garten darf nicht in einem Wasser- und Naturschutzgebiet liegen
Hinweis: Tierhalter und Tier im selben Grab bestatten
In Hamburg, Koblenz, Essen und Jena, zum Beispiel, ist die Bestattung von Besitzer und Tier in demselben Grab gestattet. Es ist absehbar, dass andere Städte folgen werden
Was sagt das Tierkörperbeseitigungsgesetz?
Es gibt in Deutschland keine allgemeine Bestattungsvorschrift für Tiere. Das Tierkörperbeseitigungsgesetz legt aber Hygienevorschriften fest. Bis zur Abholung oder Ablieferung zur Verbrennung muss das tote Tier vor Witterungseinflüssen geschützt aufbewahrt werden. Und zwar so, dass Menschen nicht unbefugt und Tiere gar nicht mit ihnen in Berührung kommen können.
Tierkörperbeseitigungsanstalt: Diese Regeln sind zu beachten
Viele kranke Haustiere, die nicht mehr auf die Beine kommen, werden vom Tierarzt eingeschläfert. Wenn Sie Ihr gestorbenes Tier nicht mitnehmen wollen, wird der Tierarzt sich um alles Weitere kümmern. Das bedeutet, dass er den tierischen Leichnam der kommunalen Tierkörperbeseitigungsanstalt zuführen wird. Sie sind berechtigt, dies auch selber zu übernehmen.
Das Tierkörperbeseitigungsgesetz verlangt von Ihnen die Einhaltung strenger Hygienevorschriften für den Transport. Die unschädliche Beseitigung der Tierkörper ist ein wichtiger Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung und der öffentlichen Gesundheitsvorsorge.
Hinweis: Wenn Sie ein totes Tier gefunden haben
Sie haben ein totes Haustier gefunden? Befindet sich das Tier auf Ihrem eigenen Grundstück, obliegt es dem Grundstückseigentümer, das Tier zu entsorgen. Befindet sich das Tier im öffentlichen Verkehrsraum, wenden Sie sich bitte an die örtliche Ordnungsbehörde.
Wie lange dauert die Verwesung?
Die Verwesung eines Tierkörpers dauert 20 bis sogar 40 Jahre. Das hängt von der Bodenbeschaffenheit ab.