Fachkraft mit Berufsausbildung: Perspektiven mit § 18a AufenthG

Leben Sie in Deutschland mit einer Duldung, räumt Ihnen § 18a AufenthG die Möglichkeit ein, mit einer Aufenthaltserlaubnis in der Bundesrepublik sesshaft zu werden. Voraussetzung ist dabei, dass Sie eine anerkannte Berufsausbildung haben und Sie einer Tätigkeit entsprechend Ihrer Qualifikation nachgehen können.

Hinweis: Arbeitserlaubnis

Bevor Ihnen die Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG erteilt wird, prüft die Bundesagentur für Arbeit, ob Ihnen eine Arbeitserlaubnis ausgestellt werden kann. Dabei stellt die Behörde sicher, dass Sie als ausländische Fachkraft unter denselben Bedingungen arbeiten wie deutsche Angestellte.

Voraussetzungen: Wann Sie als Fachkraft gelten

Die Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG richtet sich an qualifizierte Fachkräfte mit Berufsausbildung. Eine der folgenden Voraussetzungen muss auf Sie zutreffen:

  • Sie haben einen staatlich anerkannten Berufsabschluss, der in Deutschland gültig ist.
  • Sie besitzen einen Hochschulabschluss, der einer deutschen Berufsausbildung gleichgestellt ist.
  • Sie haben im Ausland eine mindestens 2-jährige Berufsausbildung abgeschlossen und arbeiten seit mindestens 3 Jahren in Ihrem erlernten Beruf in Deutschland.

Erfüllen Sie eine dieser Bedingungen, gelten Sie in Deutschland als Fachkraft. Gerade wegen des anhaltenden Fachkräftemangels schafft das Aufenthaltsgesetz für Ausländerinnen und Ausländer mit Berufsausbildung gezielte Möglichkeiten, dauerhaft in Deutschland zu leben und zu arbeiten.

Antrag: So beantragen Sie die Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG

Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG erhalten Sie nur auf Antrag. Zuständig dafür ist die Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort. Dort fordern Sie das Antragsformular an, sofern keine Online-Beantragung möglich ist.

Bevor Sie den Antrag abgeben, prüfen Sie genau, welche Unterlagen erforderlich sind. Eine vollständige Antragstellung beschleunigt das Verfahren und vermeidet Verzögerungen durch Nachforderungen. Für den Titel nach § 18a AufenthG benötigen Sie in der Regel folgende Nachweise und Dokumente:

  • Nachweise über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts,
  • Beleg über ausreichend Wohnraum,
  • Qualifikationsnachweise, zum Beispiel beglaubigte Zeugnisse oder Diplome im Original,
  • eine vom Arbeitgeber unterschriebene Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis,
  • ein konkretes Arbeitsplatzangebot,
  • über die Belehrung gemäß § 18 Absatz 2 Nummer 4a AufenthG,
  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit,
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto,
  • einen gültigen Reisepass und eine einfache Kopie der Datenseite,
  • einen Anerkennungsbescheid bei im Ausland abgeschlossener Ausbildung.

Bitte beachten Sie: Alle fremdsprachigen Unterlagen müssen in deutscher Sprache eingereicht werden. Lassen Sie Ihre Zeugnisse von einem anerkannten Übersetzer übersetzen. Nur so erkennt die Ausländerbehörde Ihre Qualifikationen an.

Hinweis: Termin bei der Ausländerbehörde

Für die Antragstellung ist in der Regel ein persönlicher Termin bei der Ausländerbehörde erforderlich. Vereinbaren Sie den erst, wenn Ihnen sämtliche Unterlagen vollständig vorliegen. Das erhöht die Erfolgschancen Ihres Antrags und verkürzt die Bearbeitungszeit.

Gültigkeit: So lange dürfen Sie mit § 18a AufenthG bleiben

Die Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit Berufsausbildung wird in der Regel für 4 Jahre erteilt. In bestimmten Fällen kann die Gültigkeit jedoch kürzer sein. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn:

  1. die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit befristet ist.
  2. Ihr Arbeitsvertrag früher endet, etwa durch eine Befristung oder Kündigung.

Bevor Ihr Aufenthaltstitel abläuft, prüfen Sie rechtzeitig, ob eine Verlängerung notwendig ist. Je nach Lebenssituation kommt gegebenenfalls auch ein Wechsel zu einem unbefristeten Aufenthaltstitel infrage. Prüfen Sie, ob Sie bereits die Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis oder für die Einbürgerung erfüllen.

Vor- und Nachteile der Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte

Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG bringt gewisse Vorteile mit sich. Von besonderer Bedeutung ist dabei oft die vereinfachte Familienzusammenführung. Das gilt vor allem für Ehegatten und Kinder. Voraussetzung ist, dass Sie den Lebensunterhalt für Ihre Angehörigen sichern. Im Fall des Ehegattennachzugs muss die Ehe bereits bestanden haben, bevor Ihnen die Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG erteilt wurde.

Ein weiterer Vorteil: Mit § 18a AufenthG erfüllen Sie bereits mehrere Bedingungen, die auch für eine spätere Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung erforderlich sind. Damit haben Sie es leichter, langfristig in Deutschland zu bleiben. Viele Dokumente, die Sie für den Aufenthaltstitel benötigen, sind auch für weitere Anträge relevant.

Trotz vieler Vorteile bringt § 18a AufenthG auch Einschränkungen mit sich. Ihr Aufenthaltstitel ist an ein konkretes Arbeitsverhältnis gebunden. Verlieren Sie Ihre Stelle, entfällt auch die Grundlage für die Aufenthaltserlaubnis. In diesem Fall kommt ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht zur Arbeitsplatzsuche nach § 20 AufenthG infrage. Sobald Sie eine neue Stelle finden, müssen Sie erneut einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG stellen. Außerdem sind Sie verpflichtet, in dem Beruf zu arbeiten, für den Sie qualifiziert sind. Wenn Sie beispielsweise eine Ausbildung als Krankenpflegerin oder Krankenpfleger abgeschlossen haben, dürfen Sie nur in diesem Bereich arbeiten. Ein Wechsel in eine andere Branche ist mit diesem Aufenthaltstitel nicht erlaubt.

Vor- und Nachteile der Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG
 

Niederlassungserlaubnis mit § 18a AufenthG erhalten: Dann klappt’s

Wenn Sie bereits im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG sind, erfüllen Sie einige wichtige Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis. Als Fachkraft haben Sie unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, dauerhaft in Deutschland zu bleiben.

Zusätzlich zu Ihrer beruflichen Qualifikation, dem gesicherten Lebensunterhalt und ausreichendem Wohnraum müssen Sie:

  • über einen bestimmten Zeitraum Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben und
  • Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung nachweisen.

Mehr Informationen erhalten Sie in unserem ausführlichen Ratgeber zur Niederlassungserlaubnis. Dort zeigen wir Ihnen auch, wie Sie den Antrag stellen und welche Unterlagen erforderlich sind.

Einbürgerung mit Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte

Auch für die Einbürgerung bietet § 18a AufenthG eine Grundlage. Wenn Sie bereits mehrere Jahre mit diesem Aufenthaltstitel in Deutschland leben, ist ein Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit nicht auszuschließen.

Folgende Voraussetzungen müssen Sie dafür erfüllen:

  • Aufenthalt in Deutschland seit mindestens 5 Jahren.
  • Anerkennung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
  • gegebenenfalls erfolgreicher Einbürgerungstest.

Welche weiteren Anforderungen für den deutschen Pass gelten, lesen Sie in unserem Ratgeber zur Einbürgerung. Dort erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt zur deutschen Staatsbürgerschaft gelangen.

Wir begleiten Sie bei der Einbürgerung

Unser Kanzlei-Team ist bei der Einbürgerung an Ihrer Seite, übernimmt die Kommunikation mit den Behörden und sorgt dafür, dass Sie schneller den deutschen Pass in den Händen halten.

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Quellen: