Risikolebenversicherung: Der Zweck bestimmt die Art
Als Versicherungsnehmer haben Sie beim Abschluss einer Risikolebensversicherung mehrere Möglichkeiten. Zum einen können Sie wählen zwischen
- der klassischen Risikolebensversicherung
- und einer Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme.
Was bringt die klassische Risikolebensversicherung?
Die klassische Risikolebensversicherung zeichnet sich durch eine konstante Versicherungssumme aus. Sie ist die typische Hinterbliebenenvorsorge und geeignet, Familie und Lebenspartner abzusichern. Ein Abschluss empfiehlt sich bei Eheschließung und/oder bei der Geburt eines Kindes.
Als Faustregel für die Versicherungssumme gilt, dass sie drei bis fünf Bruttojahresgehälter haben sollte. Die Laufzeit können Sie individuell anpassen. Sollen nicht nur der Partner, sondern auch Kinder abgesichert werden, empfiehlt es sich, die Laufzeit bis zum 25. Lebensjahr abzuschließen.
Was ist eine Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme?
Die Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme wird abgeschlossen, um den Kredit für eine Immobilie abzusichern. Die versicherte Summe entspricht dem Kaufpreis der Immobilie bzw. dem Kredit. Demgemäß läuft sie solange, bis die Finanzierung abgeschlossen ist.
Da der Kredit jedoch abbezahlt wird, sinkt bei dieser Variante der Risikolebensversicherung auch die versicherte Summe. Sie nimmt kontinuierlich ab, bis sie zusammen mit dem Kredit auf Null geht.
Risikolebensversicherung: So funktioniert sie
Ihr Name ist Programm: Die Risikolebensversicherung wird abgeschlossen, um ein Risiko zu minimieren. Stirbt nämlich ein Partner oder eine andere berechtigte Person, so erhält der Begünstigte eine im Voraus festgelegte Summe von der Versicherungsgesellschaft. Dieser Geldbetrag soll dazu dienen, dass zum persönlichen Verlust nicht auch noch ein finanzieller Verlust kommt.
Welche Unterschiede bestehen zu anderen Versicherungsformen?
Um Angehörige durch den Abschluss einer Versicherung abzusichern, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Drei der wichtigsten Versicherungsarten sind:
Jede dieser drei Arten bringt Vor- und Nachteile für den Versicherungsnehmer, aber auch für den Begünstigten mit sich. Dabei spielt auch die steuerliche Absetzbarkeit eine Rolle.
Welche Steuervorteile haben Sie bei der klassischen Rentenversicherung?
Bei der klassischen Rentenversicherung liegt der Fokus auf der Rentenzahlung. Ab Eintritt in das gesetzliche Rentenalter zahlt die Versicherungsgesellschaft monatlich lebenslang eine Rente aus. Wahlweise erhalten die Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt die gesamte vereinbarte Summe als einmalige Kapitalauszahlung. Stirbt der Versicherungsnehmer vor Erreichen des Rentenalters, gehen die einbezahlten Beträge zuzüglich eventueller Überschussbeträge an die begünstigte Person.
Eine solche klassische Rente ist dabei nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig. Derzeit muss bei einem Eintritt in die Altersrente mit 67 Jahren auf 17 % dieser privaten Rente Steuer gezahlt werden. Bei einer Kapitalauszahlung sind lediglich 50 % der Erträge steuerfrei. Die Versicherungsprämien für Modelle wie die Rürup-Rente und Riester-Rente werden in der jährlichen Steuererklärung berücksichtigt.
Wie wird die Kapitallebensversicherung steuerlich behandelt?
Eine Kapitallebensversicherung, auch kapitalbildende Lebensversicherung genannt, ist eine Kombination aus einem Sparplan und einer Versicherung für den Todesfall. Ein bestimmter Anteil der Versicherungsbeiträge wird dabei vom Versicherer in Anleihen angelegt. Der andere Teil der Beiträge dient zur Absicherung für den Todesfall. Eine Auszahlung der Kapitallebensversicherung ist also im Todesfall möglich.
Eine Kapitallebensversicherung ist teurer als eine Risikoversicherung. Dafür erhält der Versicherungsnehmer oder die im Vertrag genannte Person das ersparte Kapital samt der Überschussbeträge auch im Erlebensfall ausbezahlt. Steuerlich gesehen ist diese Art der Versicherung nicht mehr besonders attraktiv. Bei seit dem 13.12.2004 abgeschlossene Policen müssen die Kapitalerträge zu 100 % versichert werden.
Bietet die Risikolebensversicherung steuerliche Vorteile?
Zwar wird bei einer Risikolebensversicherung keine Versicherungssumme angespart, dafür sind die Beiträge jedoch gering. Diese Versicherung endet mit der ausgemachten Laufzeit, im Falle des Ablebens der versicherten Person wird an die oder den Begünstigten die vereinbarte Summe ausbezahlt.
Großer Vorteil einer Risikolebensversicherung ist, dass die ausbezahlte Versicherungssumme steuerfrei ist, soweit die geltenden Steuerfreibeträge nicht überschritten werden. Diese sind nicht unerheblich. Die monatlichen Versicherungsbeiträge erkennt das Finanzamt als Vorsorgeaufwendungen an, soweit die steuerlichen Freibeträge durch die Beträge zur Kranken- und Pflegeversicherung noch nicht ausgeschöpft sind.
Steuerfreibeträge: Risikolebensversicherung richtig abschließen
Der Vorteil einer Risikolebensversicherung ist, dass Sie nicht nur die Beiträge steuerlich absetzen können, sondern auch den Begünstigten teils hohe Steuerfreibeträge zustehen. Dabei ist der Freibetrag vom Verhältnis des Begünstigten zum Versicherungsnehmer abhängig.
Geschwister, Kinder der Geschwister, Stiefeltern, Schwiegerkinder und Schwiegereltern, geschiedene Partner und Partner einer aufgehobenen Lebensgemeinschaft sowie Geschäftspartner dürfen einen Freibetrag von 20.000 EUR in Anspruch nehmen.
Risikolebensversicherung absetzen: Mögliche Varianten
Die Steuerlast durch den an sich günstigen Freibetrag können Sie bei einer Risikoversicherung noch weiter ausbauen. Es bestehen verschiedene Möglichkeiten, nämlich eine Risikoversicherung auf Gegenseitigkeit und die sogenannte Versicherung über Kreuz.
Was ist eine Versicherung auf Gegenseitigkeit?
Bei der Risikoversicherung auf Gegenseitigkeit sichern sich derjenige, der die Versicherung abgeschlossen hat und sein Partner gegenseitig ab. Vorteilhaft ist es, wenn beide Personen als Versicherungsnehmer eingetragen werden. Dadurch reduziert sich eine eventuell anfallende Erbschaftssteuer auf 50 % für den Betrag, der die Freigrenze überschreitet.
Wie funktioniert die Überkreuzmethode?
Möchten Sie für eine Risikolebensversicherung die Überkreuzmethode anwenden, so müssen Sie beim Abschluss der Versicherung eine andere Person – Ihren Partner oder ein Kind – als versicherte Person angeben. Damit erhalten Sie im Todesfall der versicherten Person die gesamte Versicherungssumme steuerfrei.
Sollen beide Einkommen abgesichert werden?
Wenn Sie für Ihre Lebensversicherung die Methode “über Kreuz” wählen, reicht es im Prinzip aus, nur einen Vertrag abzuschließen. In der Regel wird dies der Hauptverdiener in der Familie oder Lebensgemeinschaft übernehmen.
Gerade aber dann, wenn die Risikolebensversicherung zur Absicherung eines Kredites dient, kann auch ein zweites, geringeres Einkommen im Ernstfall schwer zu Buche schlagen. Mit der Absicherung nur eines Gehaltes platzt unter Umständen die Finanzierung. Zum persönlichen Verlust durch den Todesfall käme noch der Verlust des Hauses.
Deshalb ist es bei dieser Art der Lebensversicherung sinnvoll, beide Einkommen abzudecken. Die Versicherungssumme fällt für dieses Einkommen entsprechend niedriger aus.
Ein zweiter Vertrag kann ebenfalls eine lohnende Variante sein. Hier hat jeder der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, den anderen Partner einzusetzen. Jeder kann die Versicherungssumme wählen, die dem anderen im Todesfall die notwendige Versorgungshilfe gewährt. In der Steuererklärung können die Versicherungsbeiträge für beide Policen als Vorsorgeaufwendung abgesetzt werden.
Das können Sie in der Steuererklärung angeben
Die Beitragszahlungen, die Sie jährlich für die Risikolebensversicherung leisten, können Sie in der Steuererklärung angeben.
Hinweis: Sonderausgabengrenze beachten!
Seit 2010 dürfen Sie Ihre Beiträge für Ihre normale Kranken- und Pflegeversicherung in voller Höhe in Ihrer Steuererklärung absetzen. Erreichen Sie damit Ihre Freigrenze für die Sonderausgaben, werden die Beiträge für die Kapitallebensversicherung nicht mehr anerkannt.
Damit soll eine Gleichstellung aller Steuerzahler hinsichtlich der Vorsorge erreicht werden.
Als Arbeiter oder Angestellter können Sie monatlich 1.900 EUR an Vorsorgebeträgen absetzen. Freiberuflicher und Selbstständige haben einen Freibetrag von 2.800 EUR. Für Ehepaare und Partner in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft werden die jeweils zustehenden Beträge addiert.
Beispiel: Berechnung der Sonderausgabengrenze
Ein Ehepaar (Angestellter + Freiberuflerin) hat Ausgaben für eine Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Risikolebensicherung.
In diesem Fall wird der komplette Jahresbeitrag für die Risikolebensversicherung als Sonderausgabe in der Steuererklärung anerkannt.
Risikolebensversicherung ergänzen und Steuern sparen
Versicherungsnehmer mit einem niedrigen oder mittleren Einkommen schöpfen die steuerlichen Freibeträge für Vorsorgeaufwendungen nicht immer aus. Zugleich kann hier ein weitergehender Versicherungsschutz sinnvoll sein, damit im Todesfall der Lebensstandard allzu sehr sinkt oder die finanzielle Unabhängigkeit in Gefahr gerät.
Zusätzliche Bausteine wie
- Nachversicherungsgarantie
- Verlängerungsoption
- vorgezogene Leistung
- und Leistung bei schwerer Krankheit
bieten ein Plus an Absicherung. Durch die etwas höhere Beitragssumme nutzen Sie Steuerfreibeträge voll aus.
Zwar können die meisten Risikolebensversicherungen auch später noch erweitert werden. Wer aber gleich beim Abschluss des Vertrages Zusätze aufnehmen lässt, spart sich eine künftige Gesundheitsprüfung, die zur Ablehnung dieser zusätzlichen Vereinbarungen führen könnte.
Was bringen Nachversicherungsgarantie und Verlängerungsoption?
Ist eine Nachversicherungsgarantie und/oder eine Verlängerungsoption im Vertrag eingeschlossen, kann die Versicherungssumme erhöht werden, um etwa später geborene Kinder ebenfalls abzusichern. 20.000 EUR bis 30.000 EUR zusätzlich bieten die meisten Versicherer an.
Gibt es Leistungen bei schwerer Krankheit?
Erkrankt ein Versicherungsnehmer unheilbar, bekommt er durch den Zusatzbaustein “vorgezogene Leistung” bereits vor seinem Tod einen Teil der Versicherungssumme ausbezahlt. Leistungen bei schwerer Krankheit gehen noch einen Schritt weiter. Hier kann bei Erkrankungen wie Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall ebenfalls ein Teilbetrag vorab ausbezahlt werden.
Beachten Sie, dass der Widerruf der Lebensversicherung auch eine Möglichkeit sein kann, vorzeitig an Ihr Geld zu kommen.
Interessieren Sie sich für einen solchen Baustein, so achten Sie darauf, ob und wie sich im Todesfall der spätere Auszahlungsbetrag verändert. Verringert er sich und übersteigt er dadurch nicht mehr den Freibetrag für den Begünstigten, kann sich dieses Versicherungsmodell durchaus lohnen.
Tipp: Der beste Zeitpunkt für den Abschluss
Wenn Sie sich für eine Risikolebensversicherung interessieren, sollten Sie mit dem Abschluss nicht zu lange warten. Mit jedem Lebensjahr verteuert sich die Prämie. Der steuerliche Freibetrag für die Vorsorgeaufwendungen kann dadurch überschritten werden, Sie verlieren Steuervorteile.
Ihre Gesundheit, gefährliche Berufe und Hobbys sind ebenfalls Faktoren, die die Beiträge verteuern. Dennoch sollten Sie alle Angaben wahrheitsgemäß machen, damit im Ernstfall die Gesellschaft die Zahlung nicht verweigert.