Arbeiten unter 18: Die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit

Fakt ist, dass das Arbeiten unter 18 in Deutschland erlaubt, aber an strikte Auflagen für den Arbeitgeber gekoppelt ist. Wenn Sie als Minderjährige:r ins Berufsleben einsteigen möchten, müssen Sie mindestens 15 Jahre alt sein.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz schreibt alle Faktoren fest, an die sich ein Arbeitgeber oder Ausbildungsbetrieb halten muss. Sämtliche Vorschriften zur täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit, zu Pausen und zur Schichtarbeit sowie zum Urlaub und der Bezahlung von Überstunden sind verbindlich und staffeln sich nach dem Alter. Sie sollten Ihren Arbeitsvertrag dahingehend prüfen, ob diese Punkte berücksichtigt wurden. Der Gesetzgeber macht übrigens keine Unterscheidung, wie Sie sich richtig krankmelden.

Mit 15 Jahren dürfen Sie nicht mehr als sieben Stunden täglich und 35 Wochenstunden arbeiten. Im Alter zwischen 16 und 18 Jahren sind acht Arbeitsstunden pro Tag und 40 Arbeitsstunden pro Woche erlaubt. Wenn sich Mehrarbeit in Ausnahmefällen nicht vermeiden lässt, wird diese vom Arbeitgeber oder Ausbildungsbetrieb nicht bezahlt. Vielmehr werden diese in Freizeit abgegolten. In der Praxis spricht man vom Abbummeln der Überstunden. Sie dürfen also an einem folgenden Arbeitstag früher nach Hause.

Zählt die Berufsschule zur Arbeitszeit?

Der Gesetzgeber hat die theoretische Ausbildung in der Berufsschule klar geregelt. Wenn Sie pro Tag mehr als fünf Stunden Berufsschule haben, wird Ihnen ein voller Arbeitstag angerechnet. Bei Blockunterricht mit mindestens 25 Wochenstunden zählt Ihr Besuch in der Berufsschule als volle Arbeitswoche mit der vertraglich vereinbarten Stundenzahl.

In einigen Betrieben verlangt der Arbeitgeber, dass Sie nach der Berufsschule noch in die Firma kommen und arbeiten. Auch wenn eine Ablehnung Ihrerseits zur Diskussion führt: Sie sind im Recht und brauchen nach einem Berufsschultag nicht im Ausbildungsbetrieb zu erscheinen.

Hinweis: Treten Sie selbstbewusst und wissend auf

Die Einhaltung von jugendarbeitsschutzrechtlichen Vorschriften ist nicht in jedem Betrieb eine Selbstverständlichkeit. Wenn Ihr Arbeitgeber oder Ausbilder gegen die Regeln arbeitet, weisen Sie auf Ihr Recht hin und sagen selbstbewusst: Nein. Wenn Sie einmal nachgeben, werden Sie auch in Zukunft der erste Ansprechpartner für Mehrarbeit sein.

Bei Schichtarbeit: Zwischen 20 und 6 Uhr ist Ruhezeit

Grundsätzlich dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nicht im Schichtbetrieb arbeiten. Die gesetzliche Nachtruhe beginnt um 20:00 Uhr am Abend und endet am darauffolgenden Morgen um 6:00 Uhr. Doch es gibt einige Ausnahmen, wie zum Beispiel bei einer Ausbildung oder beruflichen Tätigkeit in Bäckereien oder der Gastronomie.

Ab 16 Jahren dürfen Sie Ihren Dienst bereits um 5:00 Uhr, ab 17 Jahren sogar schon um 4:00 Uhr morgens beginnen. Diese Ausnahme gilt aber nicht generell für Branchen im Schichtsystem. So dürfen Sie bis zum Eintritt in die Volljährigkeit in der Produktion, nicht im Nachtdienst oder in Schichten, die ins Wochenende reichen, beschäftigt werden.

Ruhe- und Pausenzeiten: So lautet die Regelung

Sie arbeiten im Regelfall mehr als sechs Stunden. Das heißt, dass Ihnen pro Tag eine einstündige Pause zusteht. Bei Arbeitstagen unter sechs Stunden beträgt die gesetzliche Pausenzeit eine halbe Stunde. Eine Teilung der Gesamtpausenzeit ist möglich, doch müssen Sie die erste Pause spätestens viereinhalb Stunden nach Arbeitsbeginn einlegen.

Als jugendliche:r Arbeitnehmer:in steht Ihnen eine durchgängige Ruhezeit von mindestens zwölf Stunden zu. Wenn Sie zum Beispiel im Handel bis 20:00 Uhr arbeiten, darf Ihr nächster Arbeitstag nicht mit einer Frühschicht mit Arbeitsbeginn um 6:00 Uhr starten.

Tipp: Klar geregelte Pausenzeiten beachten

In den meisten Betrieben sind die Pausenzeiten klar geregelt. Ist das nicht der Fall, schlagen Sie zum Beispiel einen Pausenkalender mit festgelegten Zeiten vor. So wissen Ihre Kolleginnen und Kollegen, wann und wie lange Sie in der Pause sind.

Wochenendarbeit und andere Besonderheiten

Prinzipiell gilt für Sie die Fünf-Tage-Woche. Das heißt, Sie werden von Montag bis Freitag beschäftigt und haben am Wochenende frei. Doch auch hier bestätigen Ausnahmen die Regel: beispielsweise in der Gastronomie, im Friseurhandwerk und in der Hotellerie, aber auch in medizinischen und pflegenden Einrichtungen. Zwei Wochenenden pro Monat müssen Sie dennoch freihaben und die Arbeitswoche mit fünf Tagen darf nicht überschritten werden.

Beispiel: Ihre Tätigkeit in der Krankenpflege

In Pflegeberufen wird auch Samstags und Sonntags gearbeitet. Da kann es durchaus passieren, dass Sie zum Beispiel für eine erkrankte Kollegin einspringen und ihren Dienst übernehmen müssen. Dafür bekommen Sie am Montag und Dienstag oder an zwei anderen Arbeitstagen der kommenden Woche frei.

Feiertags arbeiten unter 18 Jahren?

Die gleichen gesetzlichen Vorschriften wie für die Wochenendarbeit gelten bei Beschäftigten unter 18 Jahren für Feiertagsarbeit. Müssen Sie branchenbedingt an einem Feiertag arbeiten, muss Ihnen dafür an einem naheliegenden regulären Arbeitstag freigegeben werden.

Der Ausgleichstag darf nicht auf die lange Bank geschoben, sondern muss unmittelbar in derselben oder spätestens in der nächsten Woche gewährt werden.

Hinweis: Feiertage fernab der Ausnahmeregelung

In Deutschland gibt es vier Feiertage, an denen Jugendliche auch in Ausnahmebranchen nicht beschäftigt werden dürfen. Sollen Sie am 25. Dezember, 1. Januar, ersten Osterfeiertag oder am 1. Mai arbeiten, können Sie diese Aufforderung Ihres Arbeitgebers ohne Konsequenzen mit Verweis auf das Jugendarbeitsschutzgesetz ablehnen.

Wie viel Urlaub steht jugendlichen Arbeitnehmer:innen zu?

Sind Sie unter 16 Jahre alt, steht Ihnen ein Mindesturlaubsanspruch von 30 Tagen im Jahr zu. Unter 17 Jahren bekommen Sie laut Gesetzgeber mindestens 27 Tage und unter 18 Jahren mindestens 25 Tage Urlaub. Ein Minimum von zehn Urlaubstagen sollten zusammenhängend und ohne jegliche Unterbrechung gewährt werden. In vielen Unternehmen ist es allerdings so, dass die Ferienzeit den Beschäftigten mit Kindern vorbehalten ist.

Tipp: Bei Urlaub mit Berufsschulunterbrechungen steht Ihnen Zusatzurlaub zu!

Dürfen Sie Ihren Urlaub nicht in den Berufsschulferien nehmen und müssen in der Urlaubszeit zur Schule, steht Ihnen pro Berufsschultag laut Jugendarbeitsschutzgesetz ein zusätzlicher Urlaubstag zu.

Gefährliche Arbeiten sind unter 18 tabu

Prinzipiell gefährliche Arbeiten dürfen von jugendlichen Arbeitnehmer:innen nicht verlangt werden. Das Gleiche gilt für die Bedienung von Maschinen, für die eine spezielle und die Volljährigkeit erfordernde Ausbildung nötig ist.

Arbeitgeber tragen die volle Verantwortung zur Unterweisung im Arbeitsschutz. Mangelndes Sicherheitsbewusstsein und eine erhöhte Risikobereitschaft müssen bei Beschäftigten unter 18 Jahren einkalkuliert werden. Einige Tätigkeiten sind daher bis zur Volljährigkeit strikt untersagt.