Gründe für die Sozialhilfe-Ablehnung
Wenn Sie vermuten, dass Sie einen Anspruch auf Sozialhilfe haben, sollten Sie einen Sozialhilfeantrag stellen. Allerdings wird Ihnen die Sozialhilfe nur gewährt, wenn Sie die Voraussetzungen für Sozialhilfe erfüllen. Einen ablehnenden Sozialhilfebescheid erhalten Sie immer dann, wenn Sie nicht bedürftig sind. Beispiele hierfür sind:
- das Einkommen ist zu hoch
- das Vermögen ist zu hoch
- Mitglieder der Familie haben Einkommen oder Vermögen
Sozialhilfe kann allerdings auch abgelehnt werden, wenn Sie erforderliche Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht rechtzeitig bei der Behörde eingereicht haben. Lesen Sie den ablehnenden Sozialhilfebescheid genau. Prüfen Sie, ob die Gründe zur Ablehnung korrekt sind.
Zustellungswege
Wird Sozialhilfe abgelehnt, kann diese Ablehnung weitreichende Folgen haben. Diese Folgen können jedoch nur dann eintreten, wenn Sie Kenntnis von der Ablehnung der Sozialhilfe erhalten haben. Die Behörde ist verpflichtet, Ihnen die Ablehnung der Sozialhilfe bekannt zu machen. Dies geschieht durch Zustellung des Bescheides. Allerdings übersendet die Behörde den Bescheid in der Regel nicht durch ein Einschreiben, sondern durch normale Postzustellung.
Tipp: Der Datumsstempel zählt
Bewahren Sie immer den Briefumschlag mit dem Datumsstempel auf, um ggf. nachweisen zu können, wann die Behörde den Bescheid an Sie abgeschickt hat.
Ab dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen der Bescheid zugegangen ist, läuft die Widerspruchsfrist gegen die Sozialhilfeablehnung. Diese beträgt einen Monat ab Zugang des Bescheides.
Berechnungsbeispiel:
Ist Ihnen der ablehnende Bescheid an einem Wochentag, z. B. an einem 10. des Monats zugegangen, läuft die Widerspruchsfrist am 10. des Folgemonats ab. Lediglich durch Feiertage oder Wochenenden kann sich die Frist entsprechend verlängern.
Die häufigsten Fehler im Ablehnungsbescheid
Die häufigsten Fehler bei Ablehnung der Sozialhilfe durch einen Bescheid sind Berechnungsfehler. So können die einer Familie zustehenden einzelnen Regelsätze falsch berechnet sein.
Was decken die Regelsätze ab?
Die zu gewährenden Regelsätze sollen den allgemeinen und regelmäßig entstehenden Bedarf abdecken. Hierzu gehört:
- Bedarf für Nahrungsmittel
- Bedarf für Kleidung und Körperpflege
- hauswirtschaftlicher Bedarf
- Bedarf für Hausrat
- Bedarf für Haushaltsenergie
- Bedarf für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Welche Fehler sind im Bescheid enthalten?
Wird Sozialhilfe abgelehnt, sind die Gründe vielfältig. Erfolgt die Ablehnung z. B. weil weitere Bedarfe als in den Regelsätzen abgedeckt sind, ist der Bescheid fehlerhaft. Oft lehnt die Behörde Sozialhilfe ab, weil sie davon ausgeht, dass Kosten für Heizung und Warmwasser aus der Heizanlage über die Regelsätze zu bezahlen sind.
Dies gilt insbesondere auch bei Nachzahlungen. Sozialhilfe wird oft auch durch einen Bescheid abgelehnt, wenn Einkommen und Vermögen der Haushaltsgemeinschaft die Regelsätze übersteigt und deshalb kein Bedarf besteht. Diese Berechnungen sind allerdings oft fehlerhaft.
Richtig Widerspruch einlegen
Hat die Behörde Ihren Antrag auf Sozialhilfe abgelehnt, erhalten Sie die Ablehnung in Form eines Bescheides. Gegen diesen Bescheid können Sie Widerspruch einlegen.
Welche Frist müssen Sie beachten?
Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats bei der Behörde eingelegt werden, die den Bescheid erlassen hat. Es reicht nicht aus, dass Sie den Widerspruch innerhalb dieser Frist abgeschickt habe, der Widerspruch muss bis zum Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen sein.
Wichtig: Widerspruchsfrist beträgt einen Monat
Schicken Sie den Widerspruch so rechtzeitig ab, dass die Frist in jedem Fall eingehalten werden kann. Das bedeutet, die Behörde muss den Widerspruch bis zum Ablauf der Frist erhalten haben.
Wie können Sie den Widerspruch einlegen?
Legen Sie den Widerspruch gegen den Sozialhilfe ablehnenden Bescheid in jedem Fall schriftlich ein und senden Sie ihn per Einschreiben an die Behörde. Damit haben Sie einen Nachweis, dass Widerspruch erhoben wurde.
So gehen Sie vor:
- Formulieren Sie den Widerspruch schriftlich. Vergessen Sie nicht, den Widerspruch zu unterschreiben.
- Bitten Sie gleichzeitig darum, die Akte bei der Behörde einsehen zu dürfen. Ihnen steht ein Akteneinsichtsrecht zu. Sie können die Akteneinsicht auch durch einen Rechtsanwalt vornehmen lassen.
- Schreiben Sie, dass nach Akteneinsicht eine weitere detaillierte Begründung zum Widerspruch folgen wird.
- Senden Sie den Widerspruch so rechtzeitig ab, dass die Widerspruchsfrist gewahrt ist.
- Bewahren Sie den Nachweis über den Widerspruch sorgfältig auf.
Ablauf des Widerspruchsverfahrens
Wurde gegen den ablehnenden Bescheid Widerspruch erhoben, prüft die Behörde, ob die Widerspruchsfrist eingehalten wurde. Haben Sie die Frist versäumt, wertet die Behörde den Widerspruch als Antrag auf Rücknahme des Bescheides und bearbeitet ihn entsprechend.
Hinweis: Keine Wertung als Antrag auf Rücknahme des Bescheides
Wertet die Behörde dann den Widerspruch fälschlicherweise nicht als Antrag auf Rücknahme des Bescheides, beantragen Sie dies ausdrücklich schriftlich.
Nach Akteneinsicht und Prüfung der Begründung des ablehnenden Bescheides erfolgt die Begründung des Widerspruches. Führen Sie alle Punkte auf, die aus Ihrer Sicht fehlerhaft sind:
- Sind alle von Ihnen eingereichten Unterlagen und Belege berücksichtigt worden?
- Sind die Berechnungen korrekt vorgenommen worden?
- Sind die Bedarfe korrekt ermittelt und berechnet worden?
- Ist Einkommen oder Vermögen zu Unrecht sozialhilfemindernd berücksichtigt worden?
Die Behörde prüft, ob die Gründe, aus denen Widerspruch erhoben wurde, stichhaltig sind. Ist dies der Fall, hebt die Behörde den abgelehnten Sozialhilfebescheid auf. Sind die Gründe nicht stichhaltig, wird der Widerspruch zurückgewiesen.
Klage vor dem Sozialgericht
Wurde die Sozialhilfe abgelehnt und der Widerspruch zurückgewiesen, kann eine Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden. Auch hier ist eine Frist zur Erhebung der Klage von einem Monat einzuhalten.
Wichtig: Frist zu Erhebung der Klage
Die First innerhalb der Sie Klage gegen einen zurückgewiesenen Widerspruch einreichen können beträgt einen Monat. Nur innerhalb dieses Zeitraums können Sie klage einreichen.
Die Behörde versendet auch bei Beendigung des Widerspruchsverfahrens einen sogenannten Widerspruchsbescheid an Sie. In diesem Bescheid sind noch einmal die Gründe dargelegt, weshalb der Widerspruch zurückgewiesen wurde. Prüfen Sie diese Gründe genau, bevor Sie entscheiden, eine Klage einzureichen. Suchen Sie ggf. einen Rechtsanwalt auf.
Das Gericht prüft, ob die Einwände, die Sie gegen den Bescheid vorbringen, stichhaltig sind. In einer möglichen mündlichen Verhandlung haben Sie Gelegenheit, Ihre Sichtweise auch noch einmal zu erläutern. Danach fällt das Gericht ein Urteil, das Ihnen entweder die begehrte Sozialhilfe zuspricht oder Ihre Klage abweist.
Dennoch kann sich das Klageverfahren aber auch durch ein Anerkenntnis der Sozialbehörde oder durch einen Vergleich erledigen, sodass es gar nicht erst zu einer gerichtlichen Entscheidung kommen muss.
Eine Rechtsschutzversicherung kann Ihnen helfen, die Kosten des Gerichtsverfahrens zu bewältigen. Auch können Sie Prozesskostenhilfe für das Gerichtsverfahren beantragen.