Diebstahlschutz fängt beim Fahrradkauf an
Wenn Sie sich beim Kauf des Fahrrads über empfehlenswerte Diebstahlsicherungen beraten lassen, sind Sie bereits auf einem guten Weg. Je nach Wert des Fahrrades – oder der Beliebtheit bestimmter Zweiräder – sollten Sie hier nicht an der falschen Stelle sparen. Ein gutes Schloss ermöglicht es, das Fahrrad nicht nur abzusperren, sondern es an geeigneten Objekten anzuschließen und einzelne Fahrradteile gesondert zu sichern.
Der Fahrradpass vom Händler hält wichtige Daten wie Rahmennummer fest und ist zusammen mit dem Kaufnachweis bzw. einer Rechnung ein wichtiger Beleg, wenn Sie den Diebstahl anzeigen und den Schaden Ihrer Versicherung melden müssen.
Wie erschweren Sie einen Diebstahl?
Teile, die leicht zu demontieren sind, wie Vorderrad oder ein Rennsattel, sind besonders diebstahlgefährdet. Die Anschaffung von speziellen Schlössern ist hier sinnvoll, da sie einzelne Radteile zusätzlich absichern. Schließzylinder werden dabei so angebracht, dass sie möglichst umständlich zu öffnen sind.
Für Sie als Fahrradbesitzer dauert das Entsperren nur unwesentlich länger, Diebe dagegen kann es abschrecken, wenn Sie für das Knacken des Schlosses zu viel Zeit aufwenden müssten. Ihr Fahrradhändler kann Ihnen Absperrvorrichtungen empfehlen, die Dieben das Leben möglichst schwer machen.
Welche Unterlagen sollten Sie über Ihr Fahrrad anfertigen?
Kaufen Sie Ihr Rad beim Händler, so wird Ihnen dieser als Serviceleistung einen Fahrradpass anbieten. Hier sind alle Daten Ihres Rades wie Marke, Farbe, Ausführung, Rahmennummer aufgelistet.
Hinweis: Fahrradpass für gebraucht gekauftes Fahrrad
Einen Fahrradpass können Sie auch für sich erstellen, wenn Sie von Privat ein Fahrrad kaufen.
Fotos vom Rad, Notizen über besondere Merkmale und ein Kaufnachweis gehören ebenfalls zu den Unterlagen, die Sie gut aufbewahren sollten. Diese sollten Sie vollständig und ohne Umschweife zur Hand haben, wenn Ihr Fahrrad geklaut wurde.
Hat Ihr Fahrrad keine auffälligen Kennzeichen, so können Sie mit einer auffälligen Lackierung oder einer speziellen Fahrrad-Codierung dafür sorgen, dass Ihr Fahrrad für Diebe weniger interessant wird. Über sinnvolle Codierungen beraten Sie Ihr Fahrradhändler oder die Polizei.
Welche Gewohnheiten reduzieren die Diebstahlgefahr?
Gewohnheiten, die Sie sich im Zusammenhang mit Ihrem Fahrrad antrainieren, können die Diebstahlgefahr minimieren. Unbewusste Gewohnheiten dagegen machen es den Dieben leicht, sich mit Ihrem Rad auf und davon zu machen.
- Stellen Sie Ihr Fahrrad möglichst in Sichtweite oder an stark frequentierten Orten ab.
- Sichern Sie es immer, auch wenn Sie nur kurz etwas erledigen wollen.
- Lassen Sie Ihr Fahrrad nicht unnötig über Nacht im Freien.
- Wenn machbar, wechseln Sie Abstellort und -zeit, damit sich für Diebe kein Schema ergibt.
- Verschließen Sie Ihr Fahrrad auch in Gemeinschaftskellern oder dem eigenen Kellerabteil sorgfältig.
Fahrrad richtig versichern
Denken Sie beim Kauf Ihres Fahrrades daran, möglichst sofort eine Versicherung abzuschließen bzw. bei einer bereits bestehenden Versicherung die Änderung mitzuteilen. Zwei generelle Möglichkeiten bestehen für Fahrradbesitzer: Die Versicherung im Rahmen einer Hausratversicherung und eine eigene Fahrradversicherung.
Können Sie Ihr Rad in der Hausratversicherung unterversichern?
Diese Möglichkeit ist preisgünstig, da hier keine oder nur niedrige Beiträge anfallen. Allerdings bestehen fast durchweg Einschränkungen, was die Zahlungen bei Diebstahl angeht. Hier zahlt die Hausratversicherung in der Regel einen bestimmten Höchstbetrag, den sie pro Fahrrad auszahlt.
Auch eine Beschränkung hinsichtlich der Anzahl der innerhalb einer Familie versicherten Fahrräder ist möglich.
Müssen Sie die Hausratversicherung anpassen?
Wer die Hausratversicherung nicht dem Wert des tatsächlichen Hausrats anpasst, kann nahezu leer ausgehen, wenn das Fahrrad geklaut wird. Der Schadensbetrag, den der Versicherer für ein gestohlenes Fahrrad auszahlt, beträgt 1 % bis 5 % der Summe, die für den Hausrat angesetzt wird. Bei einer Versicherungssumme von 50.000 EUR dürfen Sie also mit 500 EUR bis 2.500 EUR Ersatz für das Rad rechnen, soweit diese Summe nicht gedeckelt ist. Als Faustregel gilt, dass die Hausratversicherung keinen höheren Betrag als den Anschaffungspreis bezahlt.
Es empfiehlt sich, die entsprechenden Klauseln im Versicherungsvertrag genau zu studieren. Haben Sie ein teures Rad – oder mehrere Räder innerhalb der Familie -, müssen Sie meist auf einen Großteil der Wiederbeschaffungskosten verzichten, soweit Sie nicht über die Hausratversicherung eine Extra-Absicherung für hochwertige Räder abgeschlossen haben.
Lohnt sich eine eigene Fahrradversicherung für teure Räder?
Für das Rennrad, das speziell auf Behinderungen ausgerichtete Fahrrad oder das E-Bike ist es auf jeden Fall sinnvoll, eine eigene Fahrradversicherung abzuschließen. Es lohnt sich, die Tarife der Versicherer zu vergleichen, denn bei gleicher Leistung ergeben sich stark unterschiedliche Kosten. Hier können Sie neben Diebstahl auch Schäden durch Vandalismus oder Unfall versichern lassen.
Hinweis: Altes Fahrrad
Versicherer nehmen für eine reine Fahrradversicherung mitunter ältere Räder nicht mehr auf. In diesem Fall bietet sich eher eine Hausratversicherung plus Fahrradzusatz an.
Fahrraddiebstahl melden
Fahrraddiebstahl ist eine Straftat. Allein schon deswegen sollten Sie sofort, wenn Sie ihn bemerken, Strafanzeige stellen. Anschließend sollten Sie den Diebstahl Ihrer Versicherung melden, damit Sie eine Entschädigung erhalten.
Wie melden Sie den Fahrraddiebstahl der Polizei?
Je rascher die Beamten vom Diebstahl informiert sind, desto besser. Vor allem dann, wenn das gestohlene Fahrrad über eine Grenze gebracht werden soll, kann sofortige Anzeige wegen Diebstahls hilfreich sein. Für den Besuch bei der Polizei sollten Sie:
- Alle Unterlagen über das Fahrrad bei sich haben.
- Datum, Ort und Uhrzeit, an dem Sie den Verlust bemerkten, parat haben.
- Angaben darüber machen können, wann Sie das Fahrrad zum letzten Mal benutzt haben.
Tipp: Wenn Sie den genauen Zeitpunkt des Diebstahls nicht kennen
Wenn Sie Ihr Fahrrad nicht regelmäßig benutzen und es in einem unverschlossenen Fahrradkeller oder öffentlich zugängigen Gelände abgestellt haben, ist es wichtig, den Zeitraum des Diebstahls möglichst exakt einzugrenzen, um Hinweisen auf eventuelle Täter gezielter nachgehen zu können.
Wie melden Sie den Diebstahl bei der Versicherung?
Haben Sie bereits bei der Polizei angezeigt, dass Ihr Fahrrad geklaut wurde, ist der nächste Schritt die Schadensmeldung bei der Versicherung. Die meisten Gesellschaften bieten die Möglichkeit, die Schadensanzeige online aufzugeben. Alternativ können Sie den Verlust telefonisch oder per E-Mail Ihrem Versicherungsvertreter melden.
Die direkte Schadensmeldung via Formular bietet Ihnen in der Regel die schnellste Möglichkeit, den Schaden ersetzt zu bekommen. In dem Formular fragt die Versicherung sofort alle Daten ab, die für die Regulierung notwendig sind. Ihr Versicherungsvertreter wird Ihnen auf Ihren Anruf hin ebenfalls einen Vordruck zusenden oder durch die Hauptstelle der Versicherung zusenden lassen. Je schneller Sie diesen komplett ausgefüllt zurücksenden, desto eher kommt die Regulierung an Gang.
Ist auch eine formlose Diebstahlmeldung bei der Versicherung möglich?
Die Nutzung des Onlineformulars ist zwar vorteilhaft, aber nicht zwingend nötig. Möchten Sie lieber Ihre Unterlagen über das Fahrrad und die Diebstahlmeldung formlos an die Versicherung richten, steht Ihnen dies frei. Vergessen Sie nicht folgende wichtige Angaben:
- Ihren Absender und Angaben zu Ihrer Erreichbarkeit (Telefon, Mail)
- Alle Information über das Fahrrad
- Diebstahlort und -zeitpunkt bzw. möglicher Zeitraum
- Aktenzeichen der Polizei
Entschädigung durch die Versicherung
Welchen Betrag Sie als Entschädigung für Ihr Fahrrad bekommen, hängt von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Mit einer Summe, die dem Neupreis entspricht, dürfen Sie nur dann rechnen, wenn dies Ihr Versicherungsvertrag ausdrücklich vorsieht. In der Regel erstatte die Versicherung den Zeitwert. Darunter versteht man die Summe, die das Fahrrad zum Zeitpunkt des Diebstahls noch wert war. Manche Versicherer bieten ein Ersatzrad an.
Wann ist mit Abstrichen am Schadensbetrag zu rechnen?
Ist Ihr Fahrrad über die Hausratversicherung gegen Diebstahl versichert, kann es zu Unstimmigkeiten mit dem Versicherer kommen. Oft geben die Hausratversicherungen vor, dass Sie das Rad über Nacht in einem abgeschlossenen Gebäude verwahren müssen. Ob ein zu einer Wohnanlage gehörender gemeinsamer Fahrradkeller, aus dem während eines nicht definierten Zeitraums das Fahrrad geklaut wurde, nun ein abgeschlossenes Gebäude ist, darüber kann es durchaus Streit geben.
Mitunter wird die Versicherung in unklaren Fällen versuchen, Ihnen weniger als die erhoffte Erstattung als sogenannte “Kulanzzahlung” anzubieten. Durch eine Beratung bei einem Rechtsanwalt erfahren Sie, ob Sie sich mit einer teilweisen Regulierung Ihres Schadens zufriedengeben müssen.
Fahrrad wurde aufgefunden
Nicht immer steckt der Gedanke an einen Weiterverkauf dahinter, wenn ein Fahrrad geklaut wird. Manchmal werden Räder nur deshalb entwendet, weil sie als bequemes Transportmittel oder aus purem Übermut benutzt werden sollen. Im letzteren Fall kommt es häufig vor, dass das entwendete Fahrrad früher oder später wieder aufgefunden wird.
Rad wieder aufgefunden – Was folgt nun?
In der Regel wird es die Polizei sein, die Sie vom Fund Ihres Fahrrads unterrichtet. Bekommen Sie Ihr Rad wieder zurück, weil der Dieb es zurück stellte und Sie selber oder Bekannte das Rad verlassen aufgefunden haben, so sollten Sie die Polizei so rasch wie möglich verständigen. Vergessen Sie dies, laufen Sie Gefahr, dass die Polizei das Fahrrad als vermeintliches Diebesgut behandelt, wenn Sie selbst mit ihm unterwegs sind.
Tipp: Versicherung sofort verständigen!
Der nächste Schritt muss sein, dass Sie Ihre Versicherungsgesellschaft davon verständigen, dass Ihr Fahrrad wieder in Ihrem Besitz ist. Unterlassen Sie dies, so könnte Ihnen ein Versicherungsbetrug zur Last gelegt werden.
Geld oder Fahrrad – Haben Sie ein Wahlrecht?
Sollten Sie von der Versicherung bereits eine Entschädigung für den Verlust Ihres Fahrrades erhalten haben, so sind Sie nicht verpflichtet, diese zurückzuzahlen. Sie haben die Wahl, dem Versicherer alternativ Ihr wieder aufgefundenes Fahrrad zu überlassen. Dieses Wahlrecht, das Ihnen in der Regel die Versicherung anbietet, haben Sie jedoch nur zwei Wochen lang. Lassen Sie diese Frist verstreichen, darf die Versicherungsgesellschaft entscheiden, wie sie verfahren möchte.
Ob Sie den vollen Betrag für Ihr Fahrrad erhalten hatten oder nur einen Teilbetrag, ist für dieses Wahlrecht nicht maßgebend. Es lohnt sich für Sie, beide Möglichkeiten durchzurechnen und zu überlegen, ob Sie lieber Ihr altes Rad zurück möchten oder die Entschädigungssumme für ein neues Rad ausgeben.
Hinweis: Regulierung offen? Dann gilt das Wahlrecht!
Auch wenn der Versicherer bislang den Diebstahl nicht reguliert hatte, dürfen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Hier gilt ebenfalls die Frist von zwei Wochen, in denen Sie sich entscheiden müssen.
Fahrrad beschädigt – wie geht es weiter?
Auch wenn Sie sich zuerst freuen, dass Sie ihr Fahrrad wieder zurück haben, so kann es durch den Diebstahl beschädigt worden sein. Schäden durch
- den Diebstahl
- unabsichtliche Beschädigungen
- oder gar mutwilliger Vandalismus
sind an der Tagesordnung, wenn ein Fahrrad geklaut wurde.
Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihr Fahrrad dennoch zu behalten, so können Sie die Kosten für die Reparatur Ihrer Versicherungsgesellschaft in Rechnung stellen. Hat Ihnen die Versicherung bereits eine finanzielle Entschädigung für das Rad gezahlt, so verringert sich der Rückzahlungsbetrag um die Reparaturkosten.