Jährlich erhalten Privatversicherte ein Mitteilungsschreiben ihrer Krankenkasse mit der Ankündigung einer Beitragserhöhung für das kommende Jahr. So auch für 2023. Zwar steigen die Beiträge mit durchschnittlich rund drei % moderat. Da die Krankenversicherer in der Vergangenheit ihre Prämien aber gerne mal kräftig erhöht haben, nehmen wir die bevorstehende Erhöhung zum Anlass, um einmal zu erläutern, wann Beitragsanpassungen rechtens sind.
Steigende Beiträge der PKV durch medizinischen Fortschritt
Für rund ein Drittel der Privatversicherten beginnt das Jahr 2023 mit einer Beitragserhöhung ihrer Krankenversicherung. Ursache dafür sind der medizinische Fortschritt in Deutschland, neue Arzneien sowie damit verbunden höhere ärztliche Behandlungskosten.
Dabei müssen die privaten Krankenversicherer diese Gründe ihren Versicherungsnehmern auch nennen – und entsprechende gesetzliche Vorgaben berücksichtigen. Denn spätestens seit Dezember 2020 steht fest: Pauschale Begründungen wie „gestiegene Kosten“ und/oder „höhere Lebenserwartungen“ reichen nicht aus, um die Prämienanpassungen zu rechtfertigen. Ein Blick in die Versicherungsunterlagen aus den vergangenen Jahren kann sich also sprichwörtlich auszahlen.
Wichtig: Begründung je Tarif
Die Begründungen müssen auf die jeweiligen Tarife zugeschnitten sein. Kommen Versicherer diesen Vorgaben nicht nach, haben Privatversicherte Anspruch auf Rückerstattung.
Unzulässige Erhöhung: Beiträge zurückfordern
Die Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherungen müssen in den Mitteilungsschreiben ordentlich und ausführlich begründet sein. Diese gesetzliche Anforderung wurde von den Versicherern in den vergangenen Jahren überwiegend ignoriert. Für Versicherungsnehmer ergibt sich daraus das Recht, Rückforderungen zu stellen. Denn: Unzureichende Begründungen machen Beitragserhöhungen nichtig. Privatversicherte können sich die zu viel gezahlten Beiträge zurückholen.
Sind Sie privat krankenversichert, raten wir Ihnen, einen Blick in Ihre Unterlagen aus den vergangenen Jahren zu werfen bzw. diese anwaltlich prüfen zu lassen. Für Laien ist es oft schwierig auszumachen, ob eine Erhöhung rechtens war oder nicht.
Zahlreiche Urteile bestätigen Unzulässigkeit
Bezüglich unzulässiger Beitragserhöhungen privater Krankenversicherer wurden bereits zahlreiche Urteile gefällt. Die Richter:innen bestätigen dabei die Unzulässigkeit bei fehlender nachvollziehbarer Begründung. Dabei kann der „schwarze Peter“ nicht einer bestimmten Krankenversicherung zugeschoben werden. Nahezu jeder Versicherer hat nicht ausreichend über Prämienanpassungen informiert. Dementsprechend hoch dürfte die Zahl der Betroffenen sein.
Spielen auch Sie mit dem Gedanken, Ihre Unterlagen zu prüfen bzw. prüfen zu lassen? Dann behalten Sie die sog. Verjährungsfrist im Blick.
Hinweis: Verjährungsfrist
Die Verjährungsfrist beschreibt den Zeitraum, in dem Ansprüche geltend gemacht werden können. Nach Ablauf dieser Frist kann Ihre PKV nicht mehr haftbar gemacht werden.
2023 endet die Verjährungsfrist zur Geltendmachung zu viel gezahlter PKV-Beiträge. Auch wenn augenscheinlich noch Zeit bleibt, ist schnelles Handeln anzuraten. Aufgrund der Verjährungshöchstgrenze sollten Sie keine Zeit verstreichen lassen, denn die vermindert sich oftmals mit jedem verstrichenen Jahr. Die Verjährungshöchstgrenze gibt den maximalen Zeitraum an, über den Ansprüche rückwirkend geltend gemacht werden können – sie beträgt zehn Jahre
Gekoppelt ist das zudem an eine Voraussetzung: Sie dürfen in der Vergangenheit noch keine Rückforderungsansprüche gegenüber Ihrer PKV geltend gemacht haben.