Oftmals führt eine Geruchsbelästigung, gerade wenn es um Kochgerüche geht, nicht zu einer Mietminderung und das, obwohl die Lebensqualität in den heimischen vier Wänden dadurch stark eingeschränkt werden können. Das Amtsgericht (AG) Berlin-Mitte entschied wiederum, dass Mieter:innen, deren Nachtruhe durch unangenehme Kochgerüche der Nachbarn gestört wird, durchaus einen Anspruch auf Mietminderung haben kann.

Mietminderung: Kochgerüche in aller Regel kein Grund 

Grundsätzlich kann die Miete immer dann gemindert werden, wenn die Wohnung einen Mangel aufweist, der zu einer eingeschränkten Wohnqualität führt. Kochgerüche aus der Nachbarwohnung sind in aller Regel kein Grund dafür. Auch Grillgerüche und Grillrauch sowie Zigarettengeruch durch die Nachbarn im Erdgeschoss rechtfertigen normalerweise keine Minderung der Miete, da diese Erscheinungen Folge von gewöhnlichen Verhaltensweisen sind. Zudem werden Gerüche subjektiv unterschiedlich intensiv und störend wahrgenommen. 

Ausnahme: Erhebliche Geruchsbelastung rechtfertigt Mietminderung um 10 % 

Doch dass eine Geruchsbelästigung, in Form von Kochgerüchen, im Einzelfall sehr wohl Grund für eine Mietminderung sein kann, bestätigte das Amtsgericht Berlin-Mitte. In dem kuriosen Fall ging es um Mieter:innen, die in einer Altbau-Wohnung in Berlin leben. Diese bemängelten, dass insbesondere in der Nacht erhebliche Kochgerüche aus der unteren Nachbarwohnung in ihr, direkt über der Nachbarküche liegenden, Schlafzimmer eindringen würden. Dadurch würden sie in der Nacht stark gestört werden. Sie erhoben Klage.

Hinweis: Mängelanzeige
Eine Mietminderung bei Geruchsbelästigung kann nur durch eine an den Vermieter gerichtete Mängelanzeige geltend gemacht werden. Eine schriftliche Anzeige, in der der Mangel möglichst präzise beschrieben wird, ist aus Beweisgründen ratsam.

Das Gericht entschied zugunsten der Mieter:innen und für eine Mietminderung um 10 %. Zwar bestätigten die Richter:innen, dass Kochgerüche in aller Regel kein Grund für eine Mietminderung seien. Allerdings handele es sich in diesem Fall um eine erhebliche bzw. durchgängige Belastung des Geruchsempfindens. Zudem stelle die Störung der Nachtruhe durch Gerüche eine besonders intensive Beeinträchtigung des Gebrauchs der Mietsache dar. 

Verhinderung des Eindringens von Kochgerüchen: Aufgabe des Vermieters 

Zudem sprach das Gericht den Kläger:innen einen Anspruch auf Mangelbeseitigung zu. Denn gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches schuldet der Vermieter den Mieter:innen eine mangelfreie Mietwohnung und den ungestörten Mietgebrauch. Er ist also dazu verpflichtet, Mängel zu beseitigen. Im konkreten Fall muss der Vermieter Maßnahmen gegen das Eindringen von Kochgerüchen durch die Geschossdecke in das Schlafzimmer der betroffenen Mieter ergreifen. 

Mietminderung durchsetzen: Das ist zu beachten

Wenn Sie eine Mietminderung durchsetzen möchten, müssen Sie einige wichtige Aspekte beachten. Zunächst prüfen Sie, ob ein erheblicher Mangel vorliegt, der Sie zur Minderung der Miete berechtigt. Ist das der Fall, zeigen Sie wie bereits erwähnt den Mangel schriftlich bei Ihrem Vermieter an und fordern Sie ihn unter Fristsetzung zur Beseitigung des Mangels auf. Die Höhe der Mietminderung bestimmt sich nach dem Einzelfall. Jedenfalls müssen Sie entgegen der weit verbreiteten Meinung als Mieter:in Ihren Vermieter keinesfalls bitten, die Miete zu reduzieren.

Hat Ihr Nachbar auch Eigenheiten, die Ihnen aufs Gemüt schlagen? Wir prüfen für Sie, ob eine Mietminderung gerechtfertigt ist. Ob durch uns oder andere Anwälte bzw. Anwältinnen: Auf eine anwaltliche Einschätzung sollten Sie nicht verzichten. Das kann Sie unter Umständen vor Entschädigungszahlungen an Ihren Vermieter bewahren.  Alle weiteren relevanten Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema Mietminderung

 

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