Mobbing am Arbeitsplatz: die arbeitsrechtliche Perspektive

Es wird hinterrücks getuschelt und gelästert, was das Zeug hält, fehlerfreie Arbeit wird grundlos kritisiert, wichtige Informationen werden zurückgehalten – Mobbing hat viele Erscheinungsformen. Ebenso vielfältig sind die Konsequenzen für Mobbingopfer: Der Gang ins Büro wird zur Qual, Privatleben und Gesundheit leiden nicht minder.

Bei vielen Arbeitnehmern, die von Mobbing betroffen sind, setzt früher oder später ein Ohnmachtsgefühl ein – die Kündigung scheint die einzige Alternative. Und doch können sich Mobbingopfer zur Wehr setzen.

Hinweis: Opfer sind nicht schutzlos ausgeliefert
Wenngleich es kein Mobbing-Gesetz in Deutschland gibt, sind Betroffene den Schikanen der Täter nicht schutzlos ausgeliefert. Ein Vorgehen gegen rechtswidriges Verhalten, ist möglich. Denn Mobber können sich strafbar machen.

Wann Mobbing am Arbeitsplatz vorliegt

Mobbing ist ein schwerer Vorwurf, der unter Umständen strafbar ist. Das macht es umso wichtiger, genau zu differenzieren, wann es sich tatsächlich um Mobbing handelt. Das deutsche Arbeitsrecht geht von Mobbing aus, wenn:

  • Anfeindungen und Schikanen durch Vorgesetzte und/oder Kollegen systematisch und zielgerichtet sind. Ein einmaliges Ereignis stellt demzufolge noch kein Mobbing dar.
  • das Opfer den Attacken des bzw. der Täter über einen längeren Zeitraum ausgesetzt ist.

Wichtig: Leidensweg dokumentieren
Mobbing setzt einen langen Leidensweg der Opfer voraus. Deshalb sollten diese zwingend alle Vorfälle dokumentieren, um die Attacken bei einem späteren Vorgehen auch belegen zu können.

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Arbeitsrecht: Diese Handlungen fallen unter Mobbing

Um Mobbing genauer zu definieren, sind im Arbeitsrecht folgende Handlungen relevant:

  • gegen den betroffenen Mitarbeiter wird fortlaufend angegangen
  • es finden Demütigung und Diskriminierung statt
  • persönliche Leistungen werden herabgewürdigt, grundlos missachtet, negativ bewertet
  • das Mobbingopfer wird systematisch ausgeschlossen, der Zugang zu Informationen verwehrt
  • es kommt zu schikanösen Arbeitsanweisungen wie die Zuteilung sinnloser oder unlösbarer Aufgaben
  • der betroffene Arbeitnehmer wird unbegründet oft kontrolliert
  • der oder die Täter führen permanent Rechtfertigungsdruck auf das Opfer aus
  • sexuelle Belästigung

Mobbing: typische Warnzeichen

Mobbing kann auf vielerlei Weise in Erscheinung treten. Dabei gibt es typische Warnzeichen, die potenzielle Opfer ernst nehmen sollten. Dementsprechend ratsam ist es auch, frühzeitig darauf zu reagieren, um weitreichende Folgen zu vermeiden.

  • Kritik

Konstruktive Kritik stellt kein Mobbing dar. Wenn aber die Kompetenz eines Mitarbeiters über einen längeren Zeitraum und ohne sachliche Gründe infrage gestellt wird, kann das ein Alarmzeichen sein. Zumal sich diese Kritik oft oder vorwiegend auf persönliche Vorlieben und Eigenschaften wie Kleidungsstil, Frisur, die Art zu sprechen, die Herkunft oder die individuelle Lebensweise bezieht.

  • Soziale Isolation

Mobbingopfern kann es passieren, dass sie sich gegenüber ihren Kollegen irgendwann in einem luftleeren Raum befinden: Sie werden systematisch isoliert und ausgegrenzt. Wenn sie zu einer informellen Gesprächsrunde stoßen, verstummen alle anderen. Möglicherweise werden sie auch von Meetings und Abteilungsveranstaltungen ausgeschlossen.

  • Üble Nachrede und Lügen

Üble Nachrede und Lügen sind in Unternehmen die häufigsten Mobbing-Formen. Dabei kann es sich um destruktiven Klatsch, rufschädigende Geschichten oder beleidigende Unterstellungen handeln. Mobbingopfer haben kaum die Chance, solche Unwahrheiten auszuräumen.

  • Beleidigungen

Beleidigungen sind eine häufige Mobbing-Praxis. Sie können offen oder – ebenso wie Gerüchte und Sticheleien – hinter dem Rücken des Opfers ausgesprochen werden. Die Tonlage bei Beleidigungen seitens der Mobber ist deutlich rauer.

  • Ausschluss von Informationen

Wenn Mitarbeitern absichtlich und fortgesetzt wichtige Informationen vorenthalten werden, die sie für die Erfüllung ihrer Arbeitsaufgaben brauchen, erfüllt dies ebenfalls den Tatbestand von Mobbing. Das Gleiche gilt, wenn Kollegen oder Vorgesetzte die Arbeit eines Mobbingopfers sabotieren, indem sie Unterlagen oder Dateien verschwinden lassen.

Gegebenenfalls werden üble Nachreden und leistungsbezogene Kritik auf diese Art und Weise gefördert, da die Betroffenen durch den Informationsverlust und/oder Sabotageakte die von ihnen geforderten Leistungen “objektiv” nicht mehr erbringen können.

  • Gewalt am Arbeitsplatz

Offene physische Gewalt dürfte in den meisten Bereichen der Arbeitswelt eher zu den Ausnahmen gehören – arbeitsrechtlich wäre sie zudem vergleichsweise leicht zu ahnden. Weitaus typischer für Mobbing am Arbeitsplatz ist subtil ausgeübte psychische Gewalt. In diesen Bereich fallen beispielsweise Einschüchterungsversuche, das Erzeugen von Druck und Angst aber auch sexuelle Zweideutigkeiten und Belästigung.

  • Über- und Unterforderung

Eindeutige Mobbing-Aktivitäten können auch darin bestehen, dass Arbeitnehmer permanent über- oder unterfordert werden. Hier gibt es verschiedene Erscheinungsformen. Ein klassisches Beispiel ist die Versetzung von gut qualifizierten Mitarbeitern auf einen Arbeitsplatz, an dem sie – wenn überhaupt – nur noch einige Routinetätigkeiten auszuführen haben. Überforderung entsteht durch Arbeitsaufgaben, die unter den gegebenen Bedingungen nicht zu schaffen sind.

Eine oft praktizierte Mobbing-Variante in diesem Kontext ist der permanente Druck, Überstunden abzuleisten – zu einem Zeitpunkt, zu dem der Mitarbeiter eigentlich wichtige private Termine hat oder auf diese Art und Weise von Teamveranstaltungen ausgeschlossen wird.

Mobbing ist strafbar

Wer Mobbing am Arbeitsplatz erfährt, ist dem aus rechtlicher Sicht nicht schutzlos ausgeliefert. Wenngleich es in Deutschland kein Anti-Mobbing-Gesetz gibt, können Opfer rechtliche Schritte unternehmen, um gegen Mobbing vorzugehen. Gesetzliche Grundlagen dafür finden sich in unterschiedlichen Rechtsbereichen.

Gegen Mobbing vorgehen – gesetzliche Grundlagen

Mobbing ist aus verfassungsrechtlicher Perspektive in Deutschland strafbar. Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes widmen sich explizit dem Schutz der individuellen Persönlichkeitsrechte eines jeden Menschen. Mobbing greift in diese Rechte in sehr hohem Maße ein und ist letztlich als Verletzung der Menschenwürde anzusehen.

Dabei ist es auch möglich, Mobbing am Arbeitsplatz unter verschiedenen Teilaspekten und aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen anzuzeigen. Hierbei kommt das Strafgesetzbuch (StGB) zum Tragen:

§ 84 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) räumt Mobbingopfern darüber hinaus ein Beschwerderecht ein. Bedeutet: Sie haben das Recht, sich bei einer in Ihrem Unternehmen zuständigen Stelle bzw. Person zu beschweren. Diese ist dazu verpflichtet, Ihre Beschwerde zu überprüfen und, sofern gerechtfertigt, für Abhilfe zu sorgen.

Hinweis: Beschwerderecht
Das BetrVG erlaubt es Mitarbeitern, Mobbing am Arbeitsplatz direkt dem Betriebsrat eines Unternehmens anzuzeigen. Dieser muss den Vorwurf mit dem Arbeitgeber klären.

Der Betriebsrat ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Interessen wahrzunehmen und Sie als Arbeitnehmer zu schützen. Werden Sie von Ihrem Vorgesetzten gemobbt, ist es daher sinnvoll, sich von vornherein an den Betriebsrat zu wenden.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kann dazu herangezogen werden, Mobbing zu ahnden. Die Regelungen des AGG greifen vor allem, wenn die Mobbing-Aktivitäten sich auf das Geschlecht, Alter, die ethnische Herkunft und/oder die sexuelle Orientierung eines Mitarbeiters richten.

Beschwerde bei der Führungskraft

Führungskräfte sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Persönlichkeitsrechte Ihrer Mitarbeiter zu schützen und deren Persönlichkeit zu fördern. Demnach muss sich auch Ihr Vorgesetzter für Sie einsetzen, wenn es zu Mobbing-Attacken gegen Sie durch einen anderen Kollegen kommt.

Das kann so weit gehen, dass der oder die Täter versetzt oder beurlaubt werden, um Entlastung für das Mobbingopfer zu schaffen.

Konkrete arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen Mobbing sind:

  • Ermahnungen
  • Abmahnungen
  • Versetzungen
  • Fristlose Kündigung bei schwerem oder fortgesetztem Mobbing

Wie Sie sich gegen Mobbing am Arbeitsplatz wehren

Um sich juristisch gegen Mobbing am Arbeitsplatz zu wehren, braucht es eine möglichst exakte Dokumentation aller Vorfälle. Denn in der Regel müssen Sie beweisen, dass es zu Mobbing-Übergriffen gekommen ist. Vor allem, wenn es keine Zeugen gibt, hilft ein Mobbing-Tagebuch, nötige Beweise in konkreter Form zu liefern.

Hinweis: Mobbing-Tagebuch
Halten Sie alle Mobbing-Vorfälle lückenlos fest, inkl. Datum, Uhrzeit, Namen der Beteiligten. Beschreiben Sie außerdem die Situation ganz genau.

Möchten Sie vorerst keine juristischen Schritte in Erwägung ziehen, bieten sich Ihnen natürlich auch andere Möglichkeiten, sich gegen Mobbing-Attacken zu wehren.

Anti-Mobbing-Strategien: Diese Möglichkeiten haben Sie

Wie sich Mobbingopfer zur Wehr setzen (können), ist nicht zuletzt auch eine Typfrage. Grundsätzlich lassen sich aber vier Strategien anwenden, die aufeinander aufbauen. Funktioniert eine Strategie nicht, sollte die nächste angewendet werden.

  • Ignorieren

Mobbing-Attacken zu ignorieren, funktioniert oft nur mit einem guten Standing und soliden Rückhalt von Vorgesetzten und Kollegen.

  • Aktiv werden

Suchen Sie ein Vier-Augen-Gespräch dem oder den mobbenden Kollegen – auch vor Zeugen.

  • Auffordern und Tatsachen schaffen

Leiten Sie konkrete Schritte gegen den oder die Täter ein. Fordern Sie schriftlich dazu auf, das Verhalten einzustellen und erläutern Sie Ihre nächsten Schritte.

  • Rückzug – Versetzung oder Kündigung

Schalten Sie Ihren Vorgesetzten oder den Betriebsrat ein. Wenn nötig, bitten Sie um Versetzung oder ziehen Sie eine Arbeitnehmerkündigung in Betracht, um sich die Chance auf einen möglichst unbelasteten Neuanfang einzuräumen.

Wichtig: Warten Sie nicht zu lange
Wenn Sie gemobbt werden, sollten Sie mit dem Handeln nicht zu lange warten. Unter Umständen können Sie Schmerzensgeld oder Ansprüche nach dem AGG gerichtlich gegenüber Ihrem Mobber geltend machen. Auch können Sie Ihren Arbeitgeber gerichtlich auffordern, seinen Fürsorgepflichten nachzukommen.

Ursachen von Mobbing am Arbeitsplatz

Wesentliche Ursachen für Mobbing am Arbeitsplatz liegen in schlechter Arbeitsorganisation und einer Führungskultur, die nicht darauf gerichtet ist, bestehende Konflikte konstruktiv zu lösen. Zudem fehlen Mobbingopfern im Unternehmen Ausweichmöglichkeiten, dem oder den Mobbenden sind sie daher auf Dauer ausgeliefert.

Wer ist Opfer, wer ist Mobber?

Interessant ist, dass Frauen mit 81,3 % die absolute Mehrheit der Mobbingopfer stellen, allerdings mobben sie im Vergleich zu Männern auch deutlich öfter. 44 % der Mobbing-Fälle am Arbeitsplatz gehen von Kollegen aus, in 37 % der Fälle mobben Vorgesetzte. In zehn % der Fälle werden die Opfer sowohl von ihren Kollegen als auch von ihrem Chef gepeinigt. Immerhin 9 % der Mobber sind Untergebene.

Anteil Mobbing-Opfer nach Geschlecht

 

Aus welchen Motiven mobben Menschen?

Mobbingopfer geraten fast immer unverschuldet in diese Situation, eigene Verhaltensfehler spielen dabei nur am Rande eine Rolle. Motive der Mobber sind beispielsweise:

  • Neid auf gute Leistungen und damit verbundene Gehaltserhöhungen bzw. Beförderungen.
  • Ein gutes Verhältnis zum Vorgesetzten, was seitens der Kollegen Misstrauen und Neid zur Folge haben kann.
  • Lebensumstände, die sich vom Umfeld der Kollegen unterscheiden. Hierfür kann es viele unterschiedliche Gründe geben, die im konkreten Fall zu Mobbing und zu Diskriminierung am Arbeitsplatz führen können.

Adressen und Anlaufstellen für Mobbing-Opfer

Mobbing am Arbeitsplatz ist keine Randerscheinung. Deutlich wird das auch durch die zahlreichen Beratungsstellen, Hotlines und Vereine, die sich etabliert haben. Mobbingopfern können sich an diese mit ihren Problemen wenden. Wir haben die wichtigsten Adressen und Anlaufstellen für Sie zusammengefasst:

  • Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Telefonische Hotline 030/18 555-18 55
  • Mobbing-abwehr.de: 040/33 44 25 57
  • Mobbing-net.de: Verein für Arbeitsschutz und Gesundheit Frankfurt am Main, systemische Mobbing-Beratung sowie Mediation in Mobbing-Fällen
  • Mobbing-web.de: Bürgerinitiative und Informationsnetzwerk gegen Mobbing, keine Beratungsangebote.