Die Unfallstelle sichern
Wenn es zu einem Unfall mit dem Fahrrad gekommen ist, kommt es zunächst darauf an, dass kein weiterer Schaden entsteht. Die Unfallstelle sollte deshalb umgehend gesichert werden. War ein Kraftfahrzeug beteiligt, sollte dessen Warnblinkanlage eingeschaltet und ein Warndreieck aufgestellt werden.
Im nächsten Schritt geht es dann um die Versorgung von Verletzten. Zur Vermeidung weiterer Schäden ist die Einhaltung dieser Reihenfolge wichtig. Lediglich bei Lebensgefahr sollte die Versorgung von verletzten Personen vor Absicherung der Unfallstelle geschehen. Bei Bagatellschäden und nur geringen Verletzungen ist die Unfallstelle unverzüglich zu räumen.
Erste Bestandsaufnahme
Wenn die Unfallstelle für den Verkehr keine Gefahr mehr darstellt, steht die Klärung der Unfallfolgen an. Sofern es zu Verletzungen oder Sachbeschädigungen gekommen ist, stellt sich dann die Schuldfrage. Im Falle der eindeutigen Missachtung einer Vorfahrtsregel ist diese eindeutig zu klären.
Anders sieht es aus, wenn mehrere Beteiligte am Unfall nicht ausreichend aufmerksam waren. Dann trifft diese jeweils eine Teilschuld. Wichtig ist vor allem, die eingetretenen Schäden und Verletzungen zu dokumentieren. Hilfreich sind hierbei
- die Erstellung eines Protokolls
- das Fotografieren der Unfallstelle und der Beschädigungen
- sowie eine Skizze des Unfallgeschehens.
Wer hat etwas gesehen?
Ebenso wichtig ist es, sich nach einem Unfall nach eventuellen Zeugen umzuschauen. Sofern es im Nachgang des Unfalls zu zivilrechtlichen Streitigkeiten kommt, steht ohne Zeugen oft Aussage gegen Aussage. Von Zeugen, die den Unfall beobachtet haben, sollten deshalb auf alle Fälle Namen und Adressen notiert werden.
Werden Sie auf Personen aufmerksam, die nicht helfen wollen, sondern nur als Gaffer bei einem Unfall anwesend sind, bitten Sie diese, die Unfallstelle zu verlassen.
Haben Sie alle wichtigen Daten?
Mindestens ebenso entscheidend ist der Informationsaustausch zwischen den Unfallbeteiligten selbst. Diese sollten sich immer gegenseitig ausweisen. Bei Autofahrern sollten Sie sich außerdem Führerschein und Fahrzeugschein zeigen lassen und um die Versicherungsnummer der Kfz-Haftpflicht bitten.
Wann müssen Sie die Polizei verständigen?
So gut wie immer handelt es sich bei einem Unfall im Straßenverkehr um eine Ordnungswidrigkeit. Ein Unfall hat deshalb regelmäßig eine Geldbuße für den Betroffenen zur Folge. Bei leichten Unfällen ohne ernsthafte Verletzungen und mit nur geringem Sachschaden lohnt es sich in der Regel nicht, die Polizei zu verständigen.
Anders sieht es bei größeren Schäden oder Verletzungen aus. Das gilt vor allem dann, wenn zwischen den Beteiligten Uneinigkeit über die Schuldfrage besteht. In solchen Fällen macht es Sinn, von Anfang an die Polizei hinzuzuziehen. Sofern es zu Verletzungen gekommen sein sollte, die ärztlich versorgt werden müssen, wird die Polizei ohnehin automatisch hinzugerufen.
Unverzichtbar ist ein Anruf bei der Polizei außerdem dann, wenn sich der Unfallgegner vor Klärung der Sachlage vom Unfallort entfernt. In diesem Fall werden strafrechtliche Ermittlungen zugunsten des Opfers bei Unfallflucht eingeleitet.
Den Unfall der Versicherung melden
Unabhängig davon, ob die Polizei hinzugezogen wurde oder nicht, ist wichtig, den Unfall bei der Versicherung anzumelden. Nur dann ist die volle Schadensregulierung nach dem Verkehrsunfall gewährleistet und die Fahrradunfall Versicherung zahlt. Für Autofahrer bedeutet dies, dass der Unfall der Kfz-Haftpflichtversicherung mitgeteilt werden muss. Sollten Sie Ihre Versicherungsnummer nicht zur Hand haben, hilft ein Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer weiter.
Sofern Sie als Radfahrer den Unfall verschuldet haben oder eine Teilschuld an diesem tragen, sollten Sie in jedem Fall Ihre private Haftpflichtversicherung vom Unfall in Kenntnis setzen. Gleiches gilt, wenn Sie als Fußgänger den Unfall eines Fahrradfahrers verschuldet haben.
Tipp: Achtung, wenn Sie auf dem Weg zur Arbeit waren!
Sofern Sie sich auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Heimweg von Ihrer Arbeitsstelle befunden haben, besteht außerdem eine Meldepflicht gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung. Vor allem dann, wenn bleibende gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, sollte eine Meldung kurzfristig erfolgen. Anderenfalls kann es später zu Problemen in Sachen Berufsunfähigkeit kommen.
Haben Sie alle Informationen parat?
Die Meldung des Unfalls wird zu Nachfragen der Versicherungsgesellschaft führen. Deshalb ist wichtig, dass Sie alle am Unfallort gesammelten Informationen für diesen Fall griffbereit halten. Gehen Sie vor allem das vor Ort gefertigte Protokoll noch einmal durch, ob wirklich alle relevanten Daten enthalten sind.
Waren Sie ohne Helm unterwegs?
Sofern Sie selber mit dem Rad unterwegs waren und keinen Helm getragen haben, bestehen bei Ihnen möglicherweise Zweifel, was die Eintrittspflicht der gegnerischen Versicherung betrifft. Diese sind jedoch unnötig. In Deutschland besteht für Fahrradfahrer keine Helmpflicht.
Diese wird durch die Gerichte auch nicht durch die Hintertür einer möglichen Mitschuld eingeführt. Lediglich in einigen, wenigen Fällen haben Gerichte in Deutschland bislang Abstriche von Forderungen gemacht, weil auf dem Fahrrad kein Helm getragen wurde.
Tipp: Lieber einen Helm aufsetzen
Auch wenn sich in der Regel versicherungstechnisch keine Schwierigkeiten ergeben, macht das Tragen eines Fahrradhelms ganz allgemein Sinn. Nach Überprüfungen der Unfallforschung der Versicherer (UDV) bleibt bei Fahrradunfällen mit Helm der Kopf in 73 % der Fälle unverletzt. Ohne Helm ist nur bei 46 % der Fall.
Der Anspruch auf Schmerzensgeld
Bei der Klärung der Unfallfolgen durch die Haftpflichtversicherung bleibt ein Aspekt häufig unberücksichtigt: das Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall. Dessen Höhe richtet sich nach Art und Schwere der Verletzungen. Sind diese erheblich, macht es Sinn, dass Sie einen Beratungstermin mit einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt vereinbaren.
Sind alle Unterlagen vorhanden?
Sofern Sie sich nach dem Unfall in ärztlicher Behandlung befunden haben, sollten Sie die hierbei erstellten Befunde bereits zu diesem Termin mitbringen. Außerdem ist die Abgabe einer Erklärung zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht sinnvoll, damit sich Ihr Rechtsanwalt mit den betroffenen Ärzten direkt in Verbindung setzen kann.
In welchen Fällen geht es vor Gericht?
Bei eindeutiger Sachlage ist oftmals eine außergerichtliche Klärung der Ansprüche möglich. Schwieriger wird es dann, wenn Sie selber eine Teilschuld am Unfall trifft. Unvermeidlich wird ein Gerichtsverfahren in der Regel dann, wenn der Unfall eine lebenslang andauernde Behinderung nach sich zieht.
In der Regel wird Ihnen Ihr Rechtsanwalt im Rahmen eines zweiten Termins oder in schriftlicher Form mitteilen, wie die Chancen einer Geltendmachung von Schmerzensgeld stehen. Sind diese mittelmäßig, sollten Sie eine Klage nur bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung anstrengen.