Gründe für den Bußgeldbescheid
Bußgelder für Autofahrer erhalten Sie immer dann, wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit nach dem Straßenverkehrsgesetz begangen haben. Beispiele dafür sind
- zu dichtes Auffahren
- das Überfahren einer roten Ampel oder
- eine zu hohe Geschwindigkeit.
Aber auch das Parken in einer Feuerwehrzufahrt hat meistens ein Bußgeld zur Folge.
Eine Ordnungswidrigkeit ist immer ein leichter Verstoß gegen das Gesetz mit minder schwerem Unrechtsgehalt. Diese Definition von Fehlverhalten im Straßenverkehr soll verhindern, dass jeder Gesetzes-Verstoß im Straßenverkehr zum Strafprozess führt.
Vor allem Bescheide sind jedoch aufgrund von Messfehlern sehr häufig ungerechtfertigt. Daher ist ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid oft erfolgreich. Im nachfolgenden Beitrag beantworten wir alle wichtigen Fragen zum Thema Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. Ergänzend finden Sie hier Antworten zu den Rechtsanwaltskosten und worauf Sie beim Einspruch besonders achten müssen.
Anhörungsbogen und Zustellungsweg
Bevor Sie den Bußgeldbescheid übermittelt bekommen, werden Sie von der Verwaltungsbehörde einen Anhörungsbogen erhalten, in dem die Ordnungswidrigkeit detailliert beschrieben wird. Dadurch erhalten Sie die Möglichkeit zur Stellungnahme zum angeführten Tathergang. Füllen Sie die angefragten Personendaten unbedingt korrekt aus. Es handelt sich um Pflichtangaben, die Sie nicht verweigern können.
Bei der Stellungnahme zur Ordnungswidrigkeit selbst handelt es sich um Angaben zur Sache. Hier besitzen Sie größeren Spielraum. Äußern Sie sich daher zur vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit nur dann, wenn der angegebene Tatvorwurf nachweislich nicht den Tatsachen entspricht. Ist dies nicht der Fall oder nicht belegbar, verzichten Sie auf eine Stellungnahme.
Unter gewissen Voraussetzungen besitzen Sie gesetzlichen Anspruch auf das Schweigerecht. Dies ist vor allem bei Aussagen der Fall, die Sie selbst oder nahe Angehörige belasten. Machen Sie vom Schweigerecht Gebrauch, darf dies für Sie keinerlei negative Konsequenzen nach sich ziehen.
Die Verwaltungsbehörde muss keinen Anhörungsbogen übermitteln. Erhalten Sie bereits im ersten Schritt den Bußgeldbescheid, entspricht dies ebenfalls den gesetzlichen Vorgaben.
Welche Kosten fallen für Sie an?
Immer wieder führt alleine die sachliche Gegendarstellung im Anhörungsbogen zum Wegfall des Tatvorwurfs einer Ordnungswidrigkeit. Ist dies nicht der Fall, stellt die Behörde einen Bußgeldbescheid aus. Dadurch entstehen für Sie erstmalig Kosten.
- Verfahrensgebühr von mindestens 25 EUR
- Kosten für den Versand des Bescheides
- Im Bußgeldkatalog für die Ordnungswidrigkeit festgelegte Geldbuße
In welcher Form wird der Bußgeldbescheid verschickt?
Fälschlicherweise gehen viele davon aus, dass ein Bußgeldbescheid über Einschreiben per Post zugestellt werden muss. Diese Annahme ist nicht korrekt. Denn die Behörde entscheidet, welchen Zustellungsweg sie nutzt.
Allerdings erfolgt die Übermittlung des Bescheides bevorzugt mit der Post. Um die Zustellung zu dokumentieren, ist das amtliche Schreiben mit einer Zustellungsurkunde versehen. Diese füllt der Postbote unmittelbar nach persönlicher Übergabe des Briefes an den Adressaten oder Einwurf in den Briefkasten aus und übermittelt die Urkunde an die Behörde.
Ab dem Zeitpunkt der Übergabe oder Hinterlegung beginnen die Einspruchsfristen.
Wichtig: Einspruchsfrist beachten
Ab dem Einwurf in den Briefkasten oder der Übergabe an den Adressaten des Bescheides beginnt die Einspruchsfrist. Von nun an haben Sie zwei Wochen Zeit, um gegen den Tatvorwurf der Ordnungswidrigkeit und den damit verbundenen Folgen Einspruch zu erheben.
Die Einspruchsfrist endet immer um 24 Uhr des letzten Tages der Frist. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonn-oder Feiertag, ist der nächste Werktag das Ende der Einspruchsfrist. Dies gilt ebenfalls für samstags zugestellte Bescheide. Auch hier endet die Einspruchsfrist am nächsten Werktag um 24 Uhr. Wird das Schreiben in der Postfiliale hinterlegt, gilt das Datum auf der Hinterlegungs-Benachrichtigung als Zustelldatum!
Daher sollten Sie auf jeden Fall umgehend aktiv werden und den Bescheid selbst genauestens prüfen oder Sie beauftragen damit einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Bestimmte Fehler im Bußgeldbescheid kommen häufiger vor.
Fehler im Bußgeldbescheid
Finden Sie Fehler im Bußgeldbescheid, führt das immer dazu, dass der Bescheid unzulässig ist. Dies kann ein formaler Fehler sein wie falsche Angaben zur Person oder ein sachlicher Fehler wie ein nicht korrekt dargestellter Tathergang der Ordnungswidrigkeit.
Formale Fehler sind bei einem Bußgeldbescheid eher selten. Wenn ein Bußgeldbescheid unzulässig ist, liegt es eher am Tatvorwurf der Ordnungswidrigkeit selbst. Hier ist die Fehlerquote jedoch ausgesprochen hoch.
Vor allem bei Ordnungswidrigkeiten, bei denen der Sicherheitsabstand nicht eingehalten oder einer Geschwindigkeitsmessung vorgenommen wurde. In diesen Fällen sollten Sie den Bußgeldbescheid mit größter Sorgfalt auf fehlerhafte Vorwürfe hin prüfen.
Unter Umständen reicht schon ein nicht eindeutiges Beweismittel wie ein unscharfes Foto einer Radarkamera, um die Fehlerhaftigkeit des Bußgeldbescheides festzustellen.
Um zumindest formale Fehler weitestgehend zu vermeiden und Einsprüche zu reduzieren, unterliegt die inhaltliche Gestaltung des Bescheides bestimmten Vorgaben.
- Angaben zu der Person oder den Personen, die an der dargestellten Ordnungswidrigkeit beteiligt waren.
- Auf die Tat zutreffende Bußgeldvorschriften sowie die gesetzliche Merkmale der Ordnungswidrigkeit.
- Wichtige Beweismittel
- Eindeutige Belehrung über die Rechtsfolgen
- Hinweise, Belehrungen und Aufforderungen im Zusammenhang mit dem Bescheid in einer Sprache, die der Adressat versteht.
Zudem muss der Bußgeldbescheid zwingend pünktlich bei Ihnen ankommen. Die Verjährungsfristen sind knapp bemessen und machen einen Bußgeldbescheid bei Überschreitung der Fristen unwirksam.
Wie sind die Verjährungsfristen bei Ordnungswidrigkeiten?
Ordnungswidrigkeiten unterliegen, wie viele andere Gesetzesverstöße, einer Verjährungsfrist. Daher muss ein Bußgeldbescheid fristgerecht bei Ihnen eintreffen. Alternativ unterbricht der übermittelte Anhörungsbogen die Verjährungsfristen. Im Normalfall setzt jede behördliche Reaktion im Rahmen des Verfahrens die Verjährungsfrist zurück.
Doch welche Verjährungsfristen gelten für welche Ordnungswidrigkeiten?
- Verkehrsordnungswidrigkeiten 3 Monate vor dem Erlass.
- Verkehrsordnungswidrigkeiten 6 Monate nach dem Erlass.
- Ordnungswidrigkeiten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss bei Fahrlässigkeit 6 Monate.
- Ordnungswidrigkeiten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss bei vorsätzlicher Tat 1 Jahr.
Durch diese vor allem bei Verkehrsordnungswidrigkeiten sehr eng bemessenen Verjährungsfristen ist die Verwaltungsbehörde angehalten, Bußgeldbescheide innerhalb weniger Wochen zu erstellen und an die betroffene Person zu übermitteln.
Ist die Ordnungswidrigkeit bei Erlass des Bescheids (§33 Absatz 1 Nr. 9 OWiG) nur einen Tag verjährt, ist der Bußgeldbescheid unwirksam. Trotzdem sollten Sie den Bescheid nicht einfach ignorieren. Erheben Sie auch in diesem Fall zur eigenen Sicherheit Einspruch.
Richtig Einspruch einlegen
Achten Sie bei der Erstellung des Einspruchs auf die korrekte Formulierung und reichen Sie ihn unbedingt fristgerecht ein. Als Übermittlungsweg steht Ihnen der Postweg genauso zur Verfügung wie der Einspruch per Fax.
Können Sie per E-Mail Einspruch einlegen?
Vom Einspruch per E-Mail raten unsere Experten ab, da es diesbezüglich noch keine rechtlich zuverlässige Klarheit gibt. Es gibt dazu zahlreiche gerichtliche Beschlüsse, wie den Beschluss des Amtsgerichts Kassel unter dem AZ 8 Os 34/17 vom 6.9.2017. Diese erklären den Einspruch per E-Mail als unzulässig.
Dabei bezieht sich das Gericht auf den Hinweis im Bußgeldbescheid, dass ein Einspruch innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder als Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde möglich ist.
Eine E-Mail entspricht formal nicht diesen Vorgaben, da das elektronische Dokument weder über eine qualifizierte Signatur noch über eine eingescannte Unterschrift verfügt.
Der Beschluss des Senats der Obersten Gerichtshöfe verweist wiederum auf die Gewährleistung der Schriftlichkeit. Denn eine E-Mail ist kein Nachweis, dass das Schriftstück mit Wissen und Willen des Berechtigten an das Gericht respektive an die Verwaltungsbehörde übermittelt wurde.
Welche Informationen müssen Sie bei einem Einspruch angeben?
Der Einspruch erfolgt an die Behörde, die gegen Sie das Bußgeldverfahren eröffnet hat. Geben Sie auf dem Schreiben unbedingt die Aktenzahl an und genaue Informationen zu Ihrer Person. Begründen Sie Ihren Einspruch mit stichhaltigen Argumenten, sofern diese zum aktuellen Zeitpunkt belegbar sind. Da eine Begründung jedoch optional ist, dürfen Sie darauf verzichten.
In diesem Fall enthält der eingereichte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid nur den Hinweis darauf, dass Sie Einspruch erheben. Akzeptiert die Verwaltungsbehörde Ihren Einspruch, fordert sie spätestens zu diesem Zeitpunkt eine ausführliche Erklärung zum Sachverhalt ein.
Tipp: Fahrverbot in eine Geldstrafe umzulegen
Erwartet Sie laut Bescheid ein Fahrverbot und sind Sie auf den Führerschein beruflich angewiesen, sollten Sie auf jeden Fall Einspruch erheben und sich dabei von einem erfahrenen Rechtsanwalt vertreten lassen. Nur so können Sie ein Fahrverbot umgehen und es in eine Geldstrafe umlegen.
Was tun, wenn der Einspruch als unzulässig gilt?
Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Einspruch als unzulässig abgewiesen wird. Formale Fehler wie die Übermittlung des Einspruchs per E-Mail zählen genauso dazu, wie eine fehlende Unterschrift oder nicht korrekte Angaben zur Person.
Oft trifft der Einspruch auch erst nach Ablauf der vorgegebenen Einspruchsfrist bei der Verwaltungsbehörde ein. Um die Unzulässigkeit des Einspruch zu vermeiden, empfehlen wir auf jeden Fall eine sofortige Prüfung des Bußgeldbescheids unmittelbar nach Erhalt.
Sie haben den Bescheid selbst geprüft und Einspruch eingelegt, der nun als unzulässig gilt? In diesem Fall beantragen Sie die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
Was ist die „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand”?
Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist wie ein Neustart und sie erhalten die Chance, den Einspruch innerhalb der vorgegebenen Frist neu zu formulieren und zu übermitteln. Allerdings ist diese Wiedereinsetzung ausschließlich bei nicht selbst versäumten Fristen möglich.
- Erkrankung, die verhindert, die Frist einzuhalten.
- Abwesenheit wegen Urlaub oder längerer Dienstreise.
- Fristversäumnis durch unvorhersehbare Verzögerung durch die Post.
- falsche oder unterbliebene Rechtsmittelbelehrung.
- fehlerhafte Beratung seitens der Behörden.
- dritte Personen tragen ein Verschulden wie fehlende Weitergabe des Dokuments an den Adressaten oder Fristversäumnis durch Rechtsanwalt.
- Rechtsmittelbelehrung für einen ausländischen Mitbürger in falscher Sprache verfasst.
Das Gesuch auf Wiedereinsetzung stellen Sie innerhalb einer Frist von einer Woche nach Erhalt des Bescheids der Unzulässigkeit des Einspruchs. Vor allem die Beachtung der Frist ist von großer Bedeutung. Denn sie beginnt erst dann zu laufen, wenn der von der Verwaltungsbehörde akzeptierte Grund für das erste Fristversäumnis wegfällt.
Welche Informationen muss das Wiedereinsetzungsgesuch enthalten?
Ist einer der oben genannten Gründe die Ursache für das Fristversäumnis beim Einspruch, formulieren Sie das Wiedereinsetzungsgesuch. Es muss folgende Informationen enthalten.
- Angaben zu Ihrer Person wie Namen und vollständige Adresse.
- Angaben zur Behörde wie Namen und vollständige Adresse sowie Datum des Gesuchs.
- Informationen zum Bescheid wie Aktenzeichen, Datum.
- Ausführliche Begründung einschließlich der erforderlichen Anlagen zur Glaubhaftmachung des unverschuldeten Fristversäumnisses.
- Unterschrift.
Als Anlagen zur Glaubhaftmachung des unverschuldeten Fristversäumnisses eignen sich
- Flug- und Bahntickets
- Hotelrechnungen und Buchungsnachweise oder
- ärztliche Atteste.
Waren Sie mit dem Auto unterwegs, können auch Tankquittungen als Beweis dienen.
Sie haben das Wiedereinsetzungsgesuch formal korrekt und innerhalb der einwöchigen Frist eingereicht. Nun entscheidet die Verwaltungsbehörde, ob sie dem Gesuch zustimmt. Erhalten Sie eine positive Antwort, reichen Sie innerhalb der vorgegeben Frist Ihren Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.
Weist die Verwaltungsbehörde das Wiedereinsetzungsgesuch zurück, stellen Sie den Antrag auf gerichtliche Entscheidung. Nun entscheidet das Amtsgericht über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Beachten Sie für diesen Antrag jedoch unbedingt die maximale Frist von zwei Wochen! Versäumen Sie diese, erlischt Ihr Recht auf Einspruch.
Ablauf des gerichtlichen Verfahrens
Erkennt die Verwaltungsbehörde Ihren Einspruch als zulässig an, kommt es zum Zwischenverfahren. Die Behörde prüft den Einspruch auf Stichhaltigkeit und den Bescheid auf Richtigkeit. Abhängig vom Sachverhalt fordert Sie die Behörde auf, ausführlich Stellungnahme zu beziehen oder Zeugen zu benennen.
Auf Grundlage aller vorliegenden Informationen entscheidet die Verwaltungsbehörde, ob sie den Bußgeldbescheid aufrecht erhält oder den Einspruch akzeptiert und das Verfahren einstellt.
Besteht die Behörde weiterhin auf der Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheides, übergibt sie den Fall an die Staatsanwaltschaft des zuständigen Amtsgerichtes. Diese entscheidet nun, ob das Verfahren eingestellt oder vom Amtsgericht weiter verfolgt wird.
Wie läuft das Verfahren ab?
Das Gericht ist nicht an die Bewertung der Ordnungswidrigkeit und alle damit verbundenen Entscheidungen gebunden. Daher prüft es den Tathergang detailliert und entscheidet über die Fortführung in einer Hauptverhandlung oder stellt das Verfahren ein. Hält das Gericht den Einspruch für unzulässig, können Sie dagegen Beschwerde einlegen.
Kommt es zur Hauptverhandlung, wird der Fall durch das Amtsgericht aufgeklärt. Dabei handelt es sich um eine mündliche Verhandlung, in der das Gericht Sie und eventuell auch Zeugen ausführlich befragt. Abschließend kommt es zum Urteil.
Sie erhalten entweder Recht und der Bußgeldbescheid wird unwirksam. Oder Ihr Einspruch wird abgelehnt und der Bescheid wird umgehend rechtskräftig. Die Rechtskraft wirkt sich jedoch nicht auf die Höhe des Bußgeldes aus. Dann das Amtsgericht bewertet die Situation eventuell anders und das Bußgeld reduziert oder erhöht sich.
Beachten Sie, dass Ihre Anwesenheit in diesem Fall verpflichtend ist. Bleiben Sie dem Termin unentschuldigt fern, wird der Bußgeldbescheid automatisch rechtskräftig. Ist Ihre Abwesenheit ohne eigenes Verschulden nachweisbar, erhalten Sie die Möglichkeit zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und können wiederholt Einspruch einlegen.
Wichtig: So lange können Sie einen Einspruch zurücknehmen
Bis zur Urteilsverkündung haben Sie zu jedem Zeitpunkt das Recht, den Einspruch zurückzunehmen. Ziehen Sie den Einspruch vor der Hauptverhandlung zurück, entstehen für Sie keine zusätzlichen Verwaltung- und Gerichtsgebühren. Diese fallen an, sobald der Einspruch vom Gericht bearbeitet wird.
Wann wird ein Verfahren durch das Gericht eingestellt?
Nach der ausführlichen Prüfung des Bußgeldbescheids, der Anhörung von Zeugen und der Durchsicht von Gutachten entscheidet sich das Gericht oft für die Einstellung des Verfahrens. Allerdings trifft es diese Entscheidung nicht alleine, sondern muss mit der Staatsanwaltschaft Rücksprache halten.
Ohne Zustimmung des Staatsanwalts ist die Verfahrenseinstellung durch das Gericht nur bis zu einer Geldbuße von 100 EUR möglich.
Immer wieder tritt der Fall ein, dass das Amtsgericht betroffenen Bußgeldbescheid-Empfängern von einer weiteren gerichtlichen Verfolgung wegen Aussichtslosigkeit abrät. In diesem Fall ist es, abhängig von der individuellen Situation, oft sinnvoll, diese Empfehlung anzunehmen und den Einspruch zurückzuziehen. Denn auf diese Weise sparen Sie oft unnötige Kosten.
Wann wird eine Ordnungswidrigkeit zur Straftat?
Sind Sie mit dem Auto unterwegs und erhalten einen Bußgeldbescheid, muss es sich bei näherer Betrachtung nicht zwingend um eine reine Ordnungswidrigkeit handeln. Daher liegt das Risiko der Umwandlung von einer Ordnungswidrigkeit zu einem Strafverfahren vor. Kommt das Gericht zum Entschluss, dass es sich um mehr als eine Ordnungswidrigkeit handelt, kann es das Verfahren unter Berücksichtigung des Strafgesetzes fortführen.
Allerdings kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Ordnungswidrigkeit laut § 81 Ordnungswidrigkeitengesetz “Übergang vom Bußgeld- zum Strafverfahren” vom Gericht in eine Straftat umgewandelt werden.
Wann kann aus einer ursprünglichen Ordnungswidrigkeit eine Straftat werden?
Beispiel: Ordnungswidrigkeit wird zu Straftat
Sie überfahren eine rote Ampel und werden geblitzt. Ihr Verhalten gefährdet einen Radfahrer, der dadurch stürzt. Da er jedoch keine offensichtlichen Verletzungen davonträgt, setzt der Radfahrer seine Fahrt fort.
Wenige Tage später sucht er wegen starker Schmerzen im Knie einen Arzt auf und dieser stellt eine Verletzung aufgrund des durch Sie verursachten Unfalls fest. Der Radfahrer erstattet Anzeige. Nun wird aus dem Verstoß eine Straftat.
Im Normalfall können Sie einen Einspruch bis vor dem Zeitpunkt der Urteilsverkündung zurückziehen. Wird das Bußgeldverfahren in ein Strafverfahren umgewandelt, ist dies nicht mehr möglich, sobald Sie darüber vom Gericht in Kenntnis gesetzt wurden.
Verfahrenskosten bis zur Hauptverhandlung
Die Kosten für ein Verfahren hängen von mehreren Kriterien ab. Bis zum Zwischenverfahren fallen in erster Linie neben den allgemeinen Kosten für den Bußgeldbescheid keine Kosten an. Erst mit Beginn der Hauptverhandlung entstehen zusätzliche Verwaltungs- und Gerichtskosten. Die Gerichtskosten bemessen sich am verhängten Bußgeld und betragen 10 % der auferlegten Geldbuße.
- Mindestbetrag: 50 EUR
- Maximaler Betrag: 15.000 EUR
Allerdings tragen Sie nur dann die Kosten, wenn das Gericht den Bußgeldbescheid als richtig ansieht. Gibt es Ihrem Einspruch statt, trägt der Staat die Gerichtskosten. Sie bezahlen nur Rechtsanwaltskosten und eventuell erforderliche Kosten für Gutachten.
Die Kosten für Sachverständigen-Gutachten entstehen vor allem im Zusammenhang mit der Prüfung von fehlerhaften Messwerten. Denn hier ergeben sich durch die Beauftragung von Spezial-Gutachtern zum Teil sehr hohe Kosten. Ein guter Rechtsanwalt berät Sie jedoch schon im Vorfeld zur Beauftragung solcher Gutachten ausführlich und empfiehlt Ihnen zuverlässig die richtige Maßnahme.
Verfahrens- und Rechtsanwaltskosten auf einen Blick:
Berücksichtigen Sie bitte, dass dies nur ungefähre Kosten sind, die abhängig vom ausgewählten Rechtsanwalt deutlich höher liegen können.
Für den Fall, dass Sie den beim Amtsgericht liegenden Einspruch zurückziehen, wirkt sich der Zeitpunkt der Rücknahme auf die Gerichtskosten positiv aus. Je früher Sie den Einspruch zurücknehmen, umso geringer sind die Gerichtskosten.
Tipp: Rechtsschutzversicherung schützt vor Kosten
Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist nicht zwingend notwendig. Trotzdem ist der Beistand durch einen Rechtsanwalt sinnvoll. Vor zu hohen Kosten schützt Sie z.B. eine Rechtsschutzversicherung.