Grillen auf dem Balkon

Der Sommer steht vor der Tür und die Grillsaison beginnt wieder. Wenn Sie nun lediglich einen Balkon zur Verfügung haben, kann das Grillen auf dem Balkon häufig zu Streitigkeiten mit dem Nachbarn führen, da dieser sich durch den Rauch oder den Geruch gestört fühlt. Es ist daher wichtig zu wissen, ob das Grillen auf dem Balkon erlaubt ist und wenn ja, in welcher Form und welchem Ausmaß.

Ist das Grillen auf dem Balkon erlaubt?

Ob das Grillen auf dem Balkon erlaubt ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Sie als Mieter sollten zunächst Ihren Mietvertrag gründlich lesen. Wurde dort festgehalten, dass das Grillen auf dem Balkon verboten ist, ist es ratsam, sich an dieses Verbot zu halten.

Sollte der Vermieter nämlich Kenntnis davon erhalten, dass Sie trotz Verbot auf dem Balkon gegrillt haben, kann dieser Ihnen eine Abmahnung erteilen. Sollten Sie mehrfach das Grillvebrot missachten, kann dies sogar zu einer fristlosen Kündigung der Wohnung führen.

Neben dem vollständigen Verbot, kann der Vermieter auch lediglich Einschränkungen im Mietvertrag festhalten. Dies wäre z.B. dass nur mit einem Elektrogrill gegrillt werden darf. Gibt es keinerlei Verbote oder Einschränkungen im Mietvertrag, dann ist das Grillen grundsätzlich auch auf dem Balkon erlaubt.

Wie viel Rücksicht müssen Sie auf Ihren Nachbarn nehmen?

Trotz Erlaubnis müssen Sie beim Grillen auch Rücksicht auf Ihre Nachbarn nehmen. So können Sie überprüfen, welche Windrichtung gerade einschlägig ist, damit der Rauch nicht direkt in die Wohnung des Nachbarn zieht. Sollten Sie kein Liebhaber des Holzkohlegrills sein, kann es sich auch anbieten, einfach auf einem Elektrogrill zu grillen, damit es gar nicht erst zu einer Rauchbildung kommt.

Gesetzliche Nachtruhe

Letztlich sollten Sie auch beim Grillen die Nachtruhe beachten, denn nichts ist unangenehmer als durch Essens- oder Rauchgeruch aufgeweckt zu werden. Die Nachtruhe beginnt ab 22 Uhr und geht bis 6 Uhr morgens.

Hinweis: Es besteht eine gesetzliche Duldungspflicht

Ihr Nachbar hat eine gesetzliche Duldungspflicht, welche sich aus § 906 BGB ergibt. Dies bedeutet, sofern Sie entsprechend Rücksicht nehmen, kann Ihr Nachbar Ihnen das Grillen auf dem Balkon nicht untersagen.

Gibt es eine Vorschrift, wie oft auf dem Balkon gegrillt werden darf?

Eine feste Vorschrift, wie oft man als Mieter tatsächlich grillen darf, gibt es nicht. Hier wird immer im Einzelfall entschieden. Während einige Gerichte Mietern in den Sommermonaten eine bestimmte Anzahl zugesprochen haben, gibt es auch Gerichte, die sagen, dass jährlich nur fünf Mal gegrillt werden darf. Durch diese Einzelfallentscheidungen haben Sie als Mieter natürlich keine Möglichkeit, sich an einer Vorgabe zu orientieren.

Tipp: Ein Gespräch mit dem Nachbarn ist ratsam

Bevor Sie täglich den Grill anschmeißen, sollten Sie Ihren Nachbar im besten Fall informieren. Ein freundliches Miteinander kann eine mögliche Auseinandersetzung meisten vermeiden.

Gestaltung des Balkons: Pflanzen und Katzengitter

Die Bepflanzung des Balkon gehört zum mietvertraglichen Gebrauch der Wohnung. Aus diesem Grund darf der Vermieter Ihnen die Bepflanzung des Balkons auch nicht untersagen.

Was müssen Sie bei der Bepflanzung beachten?

Grundsätzlich dürfen Sie alle legalen Pflanzen auf dem Balkon anpflanzen. Auch dürfen Sie große Pflanzen als Sichtschutz und Schattenspender auf den Balkon platzieren. Generell  müssen Sie folgende Punkte bei der Bepflanzung des Balkons beachten beachten:

  • Diese Pflanzen müssen gut vor Wind und Wetter gesichert werden
  • Der Gesamteindruck des Hauses darf nicht beeinträchtigt werden
  • Bei Rankenpflanzen die an der Fassade befestigt sind, sollten Sie sich die Zustimmung des Vermieters einholen
  • Achten Sie darauf, dass durch das Gießen nicht zu viel Wasser zum Nachbarn heruntertropft
  • Versuchen Sie, herabfallende Blätter und Blüten zu vermeiden

Was müssen Sie bei Blumenkästen beachten?

Da der Balkon häufig nur begrenzt Raum zur Verfügung stellt, entscheiden sich viele Mieter für Blumenkästen. Problematisch ist jedoch, wo die Blumenkästen angebracht werden müssen. Sie als Mieter haben natürlich den Wunsch, diese außerhalb des Balkons anzubringen, damit Ihr Balkon nicht noch weiter verkleinert wird.

Dieser Wunsch kollidiert häufig mit dem Wunsch des Vermieters. Da dieser eine Verkehrssicherungspflicht für Passanten hat, die unterhalb des Balkons langlaufen. Dieser möchte natürlich, dass Sie die Blumenkästen auf der Innenseite des Balkon anbringen.

Auf die Frage wo Sie als Mieter die Blumenkästen anbringen müssen, gibt es ebenfalls keine pauschale Antwort. Auch hier muss im Einzelfall entschieden werden.

Wichtig ist, dass Sie die Blumenkästen richtig absichern. Kann Ihr Vermieter nachweisen, dass Sie dieser Absicherungspflicht nicht nachgekommen sind, kann er die Entfernung der Blumenkästen verlangen.

Ist es erlaubt, Katzengitter am Balkon anzubringen?

Das Anbringen eines Katzengitters oder eines Katzennetzes kann unter einigen Umständen nicht erlaubt sein. Dies ist immer dann der Fall, wenn Sie die bauliche Substanz des Hauses verändern müssen, z. B. durch das Anschrauben einer entsprechenden Vorrichtung.

Neben den baulichen Veränderung kann auch die Optik den Vermieter dazu veranlassen, das Anbringen eines Katzengitters zu verbieten. Es gab hier bereits Gerichte, die das Interesse des Eigentümers, nämlich dass das Erscheinungsbild gestört sei, über das Interesse des Mieters gestellt hat.

Hinweis: Störende Optik

Sollte Sie trotzdem ein Absicherung für Ihre Katzen anbringen wollen, ist es ratsam sich für eine optisch eher unauffällige Vorrichtung zu entscheiden.

Party und Rauchen auf dem Balkon

Sie als Mieter dürfen grundsätzlich auf Ihrem Balkon rauchen, da dies zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung gehört. Aber auch hier gilt: Sie sollten immer Rücksicht auf die Nachbarn nehmen.

Hier hat der BGH entschieden, dass dies nur mit bestimmten Zeitabschnitten geregelt werden kann. Sprich einem Mieter werden Zeiträume freigehalten, in denen er seinen Balkon unbeeinträchtigt von Rauchbelästigung nutzen kann. Dem anderen Mieter werden Zeiten einräumt, in denen der auf seinem Balkon rauchen darf.

Auch hier muss immer im Einzelfalle entschieden werden, da der BGH keine konkreten rauchfreien Zeiten festlegen wollte. In den meisten Fällen reicht jedoch meist ein klärendes Gespräch mit dem Nachbarn.

Dürfen Sie auf dem Balkon feiern?

Besonders in der Sommerzeit lädt ein Balkon zum feiern ein. Dies sorgt nicht selten für einen steigenden Geräuschpegel, durch den sich Nachbarn vermutlich gestört fühlen können. Es ist daher wichtig zu wissen, worauf Sie bei Feiern auf dem Balkon achten müssen.

Wer ist verantwortlich für den Lärm?

Sie haben Gäste eingeladen und die Feier gerät irgendwie aus den Fugen. Verantwortlich für den Lärm ist immer derjenige, der die Feier auch veranstaltet. Es daher egal ob Sie selbst den Lärm verursachen oder Ihre Gäste. Sollte Ihr Nachbar die Polizei informieren, dann sind Sie als Veranstalter verpflichtet die Lautstärke zu reduzieren.

Muss die Nachtruhe auch bei Party beachtet werden?

Die Nachtruhe gilt von 22 – 6 Uhr. In dieser Zeit müssen die Geräusche innerhalb und außerhalb der Wohnung auf Zimmerlautstärke reduziert werden. Für Partys auf dem Balkon gilt diese Nachtruhe ebenfalls. Sollte Ihre Party daher länger als 22 Uhr gehen, ist es ratsam diese in die Wohnung zu verlegen. Auch bei besonderen Anlässen, wie Hochzeiten oder Geburtstagen, müssen Sie die Nachtruhe einhalten.

Gespräche auf dem Balkon

Auch zu laute Gespräche auf dem Balkon können dazu führen, dass sich Ihr Nachbar gestört fühlt. Sie müssen hier ebenfalls die gesetzlichen Ruhezeiten beachten, was für Sie bedeutet, ab 22 Uhr müssen Sie die Gespräche auf dem Balkon ggf. abbrechen.

Wenn Ihr Nachbar die Polizei informiert, kann dies sogar dazu führen, dass Sie ein Verwarngeld erhalten, da Sie gegen das Landesimmissionsschutzgesetz verstoßen haben.

Wie gehen Sie als Mieter gegen eine Lärmbelästigung vor?

Natürlich können Sie als Mieter auch von einer Lärmbelästigung betroffen sein. Als erster Schritt empfiehlt sich immer, zuerst das Gespräch mit dem Nachbar zu suchen. Manchmal merkt dieser gar nicht, wie laut die Geräusche tatsächlich sind.

Bei einer Party oder bei nächtlichen Gesprächen auf dem Balkon können Sie zudem auch mal ein Auge zudrücken, wenn es sich hier um eine einmalige Sache handelt. Bedenken Sie nämlich immer, dass durch Streitigkeiten häufig das nachbarschaftliche Zusammenleben nur erschwert wird.

Zeigt Ihr Nachbar jedoch trotz Gesprächen keine Besserung und es kommt weiterhin zu Ruhestörungen durch Ihre Nachbarn, dann können Sie sich als Mieter an den Vermieter wenden. Da Sie sich in der Beweispflicht befinden, ist es ratsam ein Lärmprotokoll über die Ruhestörung anzufertigen. Halten Sie folgende Aspekte der Störung fest:

  • Datum
  • Uhrzeit
  • Art

Sie haben natürlich auch die Möglichkeit die Polizei zu kontaktieren.

Tipp: Dauerhafte Lärmbelästigung stellen einen Mietmangel dar

Ihr Vermieter hat die Pflicht Ihnen die Wohnung frei von Mietmängel zu überlassen. Dauerhafte Lärmbelästigung kann jedoch einen Mietmangel darstellen. Der Vermieter muss sich daher darum kümmern, dass die Lärmbelästigung von dem Nachbarn in Zukunft eingestellt wird.

Wäsche auf dem Balkon trocknen

Warme Temperaturen laden dazu ein, die Wäsche draußen zu trocken. Wenn kein Garten vorhanden ist, nutzen viele Mieter einfach den Balkon. Doch manchmal fühlen sich Nachbarn durch den Anblick der Wäsche gestört. Aus diesem Grund ist es wichtig zu wissen, ob das Trocknen auf dem Balkon überhaupt erlaubt ist.

Was sagt der Mietvertrag über das Wäschetrocknen?

Eine Hausordnung in Mietverträgen ist keine Seltenheit. Diese schreibt vor, wie sich die Mieter innerhalb des Mietshauses zu verhalten haben. Dieser Hausordnung kann gelegentlich auch eine Vorgabe darüber enthalten, wie die Wäsche zu trocknen ist.

Vorgaben wie das Trocknen ist nur im vorgesehenen Wäscheraum oder auf dem Dachboden erlaubt sind nicht unüblich. Der Vermieter will dadurch verhindern, dass es zu Schimmelbildung innerhalb der Wohnung aufgrund von Luftfeuchtigkeit kommt. Einige Gerichte haben jedoch entschieden, dass diese Klausel unwirksam ist.

Was muss beim Aufhängen der Wäsche beachtet werden?

Das tatsächliche Trocknen darf nicht durch die Hausordnung verboten werden. Allerdings darf die Hausordnung vorschreiben, wie Sie die Wäsche zu trocknen haben. So haben einige Gerichte entschieden, dass lediglich kleine Kleidungsstücke auf dem Balkon getrocknet werden dürfen.

Hinweis: Installation einer Trockenvorrichtung

Sobald Sie bauliche Veränderung an der Wohnung/Balkon vornehmen, z.B. durch das Anbringen einer dauerhaften Trockenvorrichtung, müssen Sie Ihren Vermieter hierüber Kenntnis setzen und einen entsprechende Zustimmung einholen.

Satellitenschüssel am Balkon

Sie haben als Mieter ein Recht auf einen einwandfreien Fernsehempfang. Manchmal ist dies nur durch eine Satellitenschüssel möglich. Bevor Sie diese jedoch anbringen, sollten Sie zunächst in den Mietvertrag und die Hausordnung schauen. Ferner sollten Sie mit Ihrem Vermieter Rücksprache halten, da dieser ggf. das Anbringen einer Satellitenschüssel verbieten kann.

Wann kann der Vermieter eine Satellitenschüssel verbieten?

Der Vermieter hat grundsätzlich das Recht, dass sein Eigentum nicht beschädigt wird. Für das Anbringen einer Satellitenschüssel müssen jedoch Löcher gebohrt und Kabel verlegt werden. In folgenden Fällen darf der Vermieter die Erlaubnis für das Anbringen einer Satellitenschüssel jedoch nicht verweigern:

  • Das Haus verfügt über keine gemeinschaftliche Satellitenschüssel und es gibt keinen Breitbandanschluss
  • Der Vermieter wird von den Kosten freigestellt
  • Das Anbringen der Satellitenschüssel ist baurechtlich zulässig
  • Sie lassen die Satellitenschüssel durch einen Fachbetrieb anbringen