Es ist das Worst-Case-Szenario eines jeden Arbeitnehmers: Gerade im neuen Job gestartet und plötzlich meldet sich der Körper krank. Wie verhält man sich in einer solchen Situation am besten und gibt es trotzdem Geld vom Arbeitgeber?
Kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung
Wer innerhalb der ersten vier Wochen eines Arbeitsverhältnisses erkrankt, hat keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. So sollen dem Arbeitgeber Kosten erspart werden, die ihn ansonsten zu einer vorzeitigen Kündigung verleiten könnten. Wie so oft im Arbeitsrecht, lohnt sich auch hier immer ein Blick in den Arbeits- bzw. Tarifvertrag, der eine Entgeltfortzahlung in der Probezeit eventuell auch schon früher zulässt.
Krankengeld beantragen
Fehlt eine solche Klausel, stehen kranke Probezeitler:innen glücklicherweise nicht ganz mit leeren Händen dar. Sie können – gegen Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) – Krankengeld bei ihrer Krankenkasse beantragen.
In der Regel beläuft sich das Krankengeld auf 70 % des entgangenen Lohns – in seltenen Fällen sind bis zu 90 % drin. Wichtig ist hier die gesetzliche Frist. Spätestens eine Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit sollte der gelbe Schein bei der Krankenkasse liegen.
Krankengeld sollte nicht nur bei frühen, sondern vor allem auch bei längeren Krankheitsphasen beantragt werden. Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht nämlich nur innerhalb der ersten sechs Wochen, in denen ein Arbeitnehmer erkrankt. Danach muss die Krankenkasse einspringen.
Hinweis: AU rechtzeitig verlängern
Der Genesungsprozess kann manchmal längern dauern als vom Arzt ursprünglich bescheinigt. In solch einem Fall müssen Sie Ihre Krankschreibung verlängern lassen. Spätestens am Ablauftag der AU sollte erneut ein Arzt aufgesucht werden.
Kündigungsschutz in der Probezeit
Während der Probezeit greift der gesetzliche Kündigungsschutz nicht. Stattdessen dürfen Arbeitgeber auch:
- innerhalb einer Frist von 14 Tagen und
- ohne Angabe eines Grundes
kündigen. Das sollte Sie jedoch nicht dazu verleiten, sich krank an den Arbeitsplatz zu schleppen. Die meisten Chefs sind kulant und wissen, dass man sich nicht aussuchen kann, wann man krank wird.
Schwierig wird es bei häufigen Fehlzeiten oder gar einer chronischen Erkrankung. Vorgesetzte können und dürfen in solchen Fällen kündigen. Solange Sie Ihre Erkrankung frühzeitig melden, sollten ein paar Fehltage aber kein Beinbruch sein.