Die Deutsche Umwelthilfe hat nach jahrelangem Rechtsstreit mit Autokonzernen und dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nun endlich belastende Akten einsehen und veröffentlichen dürfen. Konkret geht es um den Schriftwechsel zwischen Unternehmen und Behörde, aus denen hervorgeht, wie eng Konzerne und Politik zusammengearbeitet haben.
Absprachen zwischen KBA und Autobauern
Aus dem E-Mail-Verkehr zwischen KBA und Volkswagen von September bis Oktober 2015 geht hervor, dass die Behörde und das Verkehrsministerium früher von den Abschalteinrichtungen wussten, als sie der Öffentlichkeit gegenüber zugegeben haben.
Noch skandalöser ist die Tatsache, dass das Bundesverkehrsministerium ab Mitte Oktober 2015 seine öffentlichen Statements und Äußerungen vorher vom Wolfsburger Autobauer hat absegnen lassen. Dabei wurden Äußerungen wie “unzulässige Abschalteinrichtung” in “beanstandete Abschalteinrichtungen” abgeändert. Das Ministerium hat damit nicht nur bewusst die Öffentlichkeit getäuscht, sondern auch seine Aufgabe als staatliches Kontrollorgan missachtet.
Zulassungspraxis fragwürdig
Auch der Umgang des KBA mit dem Nachfolgemotor EA288, der in dem Verdacht steht, ebenfalls eine illegale Abschalteinrichtungen zu enthalten, war alles andere als unbedenklich. So geht aus den veröffentlichten Unterlagen hervor, dass das KBA den Motor niemals selbst geprüft hat.
Offenbar vertraute die Bundesbehörde auf die Versprechen Volkswagens, dass die Motoren nicht manipuliert seien und ließ wider besseren Wissens weiterhin Fahrzeugmodelle mit Abschalteinrichtungen zu. „Es bleibt zu hoffen, dass mit dem Wechsel an der Hausspitze des Amtes ein nachhaltiger Sinneswandel einkehrt”, äußerte sich Remo Klinger, der die Deutsche Umwelthilfe in den Verfahren vertreten hat, dazu.
Akten bringen neuen Wind in den Dieselskandal
So brisant und erschütternd die veröffentlichten Informationen auch sind, kommen sie höchstwahrscheinlich den Geschädigten zugute. Denn sie zeigen, dass im gesamten Verfahren weder auf die Ausführungen der Konzerne noch auf die des KBA Verlass ist. Kein Wunder also, dass versucht wurde, die Akten weiterhin unter Verschluss zu behalten.
Betroffene Verbraucher*innen sollten die neuen Entwicklungen nutzen, um in Ihrem Fall die Möglichkeit auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Die durch viele verbraucherfreundliche Urteile ohnehin schon guten Erfolgschancen, werden durch die veröffentlichten Akten noch wohl noch weiter gestärkt.
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