Der Abgasskandal beschäftigt Verbraucher und Justiz jetzt schon seit fast sechs Jahren. Mit der langen prozessualen Aufarbeitung geht auch die Angst vieler Verbraucher*innen einher, dass ihre Ansprüche schon längst verjährt sind. Diese Angst ist unberechtigt, wie ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg zeigt. Denn Geschädigten stehe ein Anspruch nach §852 BGB zu, der erst nach zehn Jahren verjährt.

Die besondere Verjährung des §852 BGB

Worin unterscheidet sich der Anspruch nach §852 BGB von den bisherigen Ansprüchen der Verbraucher? Vor allem in seiner Verjährung. Während für die meisten Ansprüche im BGB die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren gilt, verjährt der 852er erst nach mindestens zehn Jahren. Besonders einschlägig ist der §852 BGB, wenn die gegenständlichen Fahrzeuge als Neufahrzeug oder direkt beim Hersteller gekauft wurden.

Bisher standen Spätkläger*innen vor dem Problem, dass ihre Ansprüche gegen VW selbst dann verjährt waren, wenn man den Beginn der Verjährungsfrist verbrauchergünstig nicht direkt auf das Bekanntwerden der Vorwürfe 2015, sondern ein bis zwei Jahre später festlegt.

Das könnte dank des neuen Urteils bald der Vergangenheit angehören. Zwar ist der §852 ein anderer eigenständiger Anspruch, unterscheidet sich praktisch für Verbraucher*innen aber nicht von dem Anspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach §826 BGB.

Hinweis: Rückrufschreiben oft maßgeblicher Zeitpunkt

Für den Beginn der Verjährungsfrist ist entscheidend, ab wann Verbraucher*innen von ihrem Anspruch wussten oder wissen mussten. Viele Gerichte tendieren dazu, für den Fristbeginn auf den Erhalt der Rückrufschreiben durch das KBA abzustellen. Spätestens da konnten sich Fahrzeughalter*innen sicher sein, dass ihr Fahrzeug vom Skandal betroffen ist.

Immer mehr Gerichte nehmen eine längere Verjährung an

Das OLG Oldenburg ist mit seiner Auffassung nicht alleine. Schon in der Vergangenheit haben mehrere Landgerichte eine Verurteilung Volkswagen nach §852 BGB in Aussicht gestellt. Das OLG Oldenburg ist jetzt das erste Gericht höherer Instanz, das sich dieser Rechtsprechung anschließt.

Diesel-Klagen lohnen sich auch jetzt noch

Diese neuere Rechtsprechungstendenz zeigt, dass es sich auch jetzt noch lohnt, Ansprüche im Abgasskandal gerichtlich geltend zu machen. Viele Gerichte sind gewillt, den §852 BGB anzuwenden und die Verjährung weiter nach hinten zu schieben. Lassen Sie sich von eine*r Rechtsanwält*in beraten, wenn Ihr Fahrzeug betroffen sein sollte.

Wir machen Ihre Ansprüche geltend

Unser Kanzlei-Team vertritt Sie im Abgasskandal und setzt Ihre Interessen gegenüber Autobauer und/oder Verkäufer durch.

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