Verletzung des Urheberrechts

Eine Abmahnung wegen Filesharing gehört zu den Erscheinungen der modernen Welt. Im Zuge der fortgeschrittenen Digitalisierung und der ständigen Verfügbarkeit von Dateien, Bildern oder Videos im Internet, bekommt das Urheberrecht größere Bedeutung. Dagegen stehen Persönlichkeitsrechte wie das Recht am eigenen Bild. Wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharing bekommen haben, ist ein schnelles Vorgehen gefragt.

Dafür sollten Sie allerdings wissen, wobei es sich beim Filesharing genau handelt und was eine Abmahnung eigentlich ist. Nur wer über die Abmahnung wegen Filesharing Bescheid weiß, kann dementsprechend darauf reagieren.

Was genau ist das Filesharing?

Unter Filesharing werden all diejenigen Tätigkeiten verstanden, bei denen in Online-Tauschbörsen urheberrechtlich geschützte Dateien verbreitet und getauscht werden. Wenn Sie beim Download via Handy, Laptop oder Tablet eine spezielle Datei herunterladen, die urheberrechtlich geschützt ist, kommt ein Verstoß gegen gesetzliche Regelungen in Betracht. Das Gleiche gilt, wenn Sie die Dateien auf einer Plattform zum Download zur Verfügung stellen.

Der Urheberschutz umfasst eine Vielzahl gesetzlicher Regelungen, die die Rechteinhaber schützen sollen. Darunter fallen unterschiedliche künstlerische und geistige Leistungen. Der Schutz umfasst die Verwertung der Werke des Künstlers. Dieser Bereich bezieht sich sowohl auf die Vervielfältigung oder Verbreitung entgegen der Wünsche des Rechteinhabers.

Insbesondere die folgenden Bereiche sind betroffen:

  • Musik
  • Filme
  • Software
  • E-Books

Was ist Filesharing?

Tipp: Prüfen Sie die Zustimmung des RechteinhabersBevor Sie das Filesharing nutzen und Dateien zum Download zur Verfügung stellen, sollten Sie prüfen, ob der Inhaber der Urheberrechte der Verwendung zugestimmt hat. Erst anschließend sollten Sie das Angebot wirklich nutzen. Andernfalls droht eine Abmahnung wegen Filesharing.

Zum Download nutzen die Personen eine entsprechende Anfrage für das Filesharing. Der Server speichert die Informationen, von wem die Datei heruntergeladen wurde. Grundsätzlich handelt es sich beim Download und Bereitstellen bestimmter Dateien um eine technische Lösung. Diese ist nicht illegal. Allerdings kommt das Filesharing auch bei illegalen Aktivitäten zum Einsatz. Bei der rechtlichen Bewertung stehen die technischen Möglichkeiten im Hintergrund.

Die Abmahnung beim Filesharing

Bei einer Abmahnung handelt es sich um ein beliebtes Vorgehen, um einen rechtlichen Konflikt ohne ein Gerichtsverfahren zu lösen. Mit einer Abmahnung wird Ihnen die jeweilige Verletzung der Rechte vorgeworfen. Zudem enthält eine Abmahnung grundsätzlich die Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten in Zukunft zu unterlassen.

Was steht in einer Filesharing Abmahnung?

Insbesondere die Film- und Musikindustrie nutzt das Instrument der Abmahnung intensiv. In einer Filesharing Abmahnung stehen dabei verschiedene Dinge. Zum einen stellt der Abmahner im Abmahnschreiben dar, welche Rechte beim Filesharing verletzt werden und was Ihnen vorgeworfen wird. Meist kommt das Schreiben von einer Anwaltskanzlei. Diese teilt Ihnen dann mit, welcher Rechteinhaber seine Rechte geltend machen möchte.

Zudem enthält die Filesharing Abmahnung die Kosten des Verstoßes. Diese umfassen zumindest

  • die Anwaltskosten
  • und die Forderungen des Rechteinhabers auf Schadensersatz.

Oftmals ist ein Teil der Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Sofern Sie diese unterschreiben, müssen Sie im Falle der Wiederholung der abgemahnten Handlung, eine Strafe zahlen. Im Zuge der Unterlassungserklärung werden Sie aufgefordert, die strafbewehrte Unterlassung zu unterschreiben. Die Verfasser der Abmahnung fügen häufig verschiedene Vollmachten, Urteile oder Beschlüsse von Gerichten hinzu.

Tipp: Ruhe bewahren und Abmahnung prüfenHohe Kosten und zahlreiche Urteile, die das Vorgehen der Abmahner bestätigen, schrecken Sie wohlmöglich auf. Trotzdem sollten Sie die Ruhe bewahren und die Unterlassungserklärung nicht voreilig unterschreiben. Häufig ist eine rechtliche Beratung vonnöten, um die eigenen Möglichkeiten zu eruieren.

Die Haftung beim Filesharing

Doch wer haftet eigentlich beim Filesharing? Häufig kommt es vor, dass ein Inhaber des Internetanschlusses eine Filesharing Abmahnung bekommt, obwohl er selbst gar nichts mit dem Verstoß gegen das Urheberrecht im Internet zu tun hat. In solchen Fällen steht die Frage im Raum, wie die Haftung für das illegale Filesharing geregelt ist.

Haftet der Täter für das Filesharing?

Ein Täter ist derjenige, der die Internettauschbörse selbst nutzt und dabei verschiedene Werke durch das Filesharing zum Download anbietet. Grundsätzlich haftet der Täter auf Unterlassung und Schadensersatz. Beachten Sie auch die Haftung auf Social Media.

Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Datei unbewusst zum Filesharing angeboten oder sich nach einigen Minuten umentschieden haben. Die Bereitstellung für einige Sekunden ist bereits ausreichend. Allerdings müssen Sie bedenken, dass der Abmahner Ihnen nachweisen muss, dass Sie als Täter für die Verletzung der Urheberrechte der Verantwortliche sind.

Oftmals gehen die Abmahnkanzleien oder Rechteinhaber davon aus, dass der Anschlussinhaber auch zugleich der Täter ist. Doch nicht immer stimmen Anschlussinhaber und Täter überein.

Wie ist die Situation für den Anschlussinhaber?

Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen festgestellt, dass der Anschlussinhaber nicht automatisch haftet. Durch die IP-Adresse und die Auskunft des Internetproviders wird die Täterschaft des Inhabers des Anschlusses vermutet. Sie können diese Vermutung jedoch entkräften, wenn Sie nicht selbst illegal das Filesharing genutzt haben.

Allerdings haben die Inhaber der Rechte keinerlei Möglichkeiten, in Ihrem Haushalt Ermittlungen anzustellen. Ihnen obliegt eine sekundäre Darlegungslast. Sie können folglich nicht einfach so auf die Filesharing Abmahnung reagieren, dass Sie bestreiten, den Anschluss genutzt zu haben. Vielmehr müssen Sie offenbaren, wer weiterhin als Täter in Frage kommt, weil er Zugriff auf Ihren Internetanschluss hatte.

Geringfügige Nachforschungen, wer der wirkliche Täter ist, sind Ihnen zumutbar. Mehr ist allerdings nicht notwendig. Ihrer Darlegungslast genügen Sie bereits, wenn Sie die Abmahnkanzlei über die anderen potentiellen Täter informieren.

Das sind die Kosten der Abmahnung

Eine Abmahnung verursacht unterschiedliche Kosten. Dazu gehören

  • der Schadensersatz
  • die Ermittlungskosten
  • die Anwaltskosten
  • und auch die Vertragsstrafe.

Im schlimmsten Fall kann die Filesharing Abmahnung sehr teuer werden.

Wie hoch sind die unterschiedlichen Kosten?

Die Anwaltskosten orientieren sich am Streitwert der jeweiligen Abmahnung der Urheberrechte. Die Bemessung des Streitwerts obliegt dem Gericht. Davon hängen letztendlich die Anwaltskosten gemäß des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab.

Anwaltskosten je nach Streitwert:

Darüber hinaus kommt auch ein Schadensersatz in Betracht, sofern Sie selbst gehandelt haben. Allerdings müssen die Abmahner dies nachweisen. Da dies meist nicht möglich ist, werden die Schadensersatzforderungen des Abmahners häufig nicht fällig.

Zudem fordern die Abmahner meist eine Vertragsstrafe und die sogenannten Ermittlungskosten. Um den Verstoß gegen die Urheberrechte bzw. den Täter zu ermitteln, sind verschiedene Abfragen vonnöten. Da diese naturgemäß einen hohen Zeit- und Kostenaufwand bedeuten, verlangen die Abmahner diese Kosten zurück.

Die Vertragsstrafe wird erst bei einem weiteren Verstoß fällig. Aus diesem Grund enthält die Abmahnung bzw. die Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe, die bei einer Wiederholung des Verstoßes fällig wird. Dann ist es mit einer Abmahnung für das Filesharing nicht mehr getan.

Wie teuer kann die Abmahnung wegen Filesharing werden?

Auf Dauer kann die Filesharing Abmahnung relativ teuer werden. Dies hängt mit den unterschiedlichen Kosten zusammen. Ein Richtwert ist schwer abzuschätzen. Schließlich hängen die Gesamtkosten vom Streitwert, den Anwaltskosten, der konkreten Ermittlung und der zukünftigen Vertragsstrafe ab. Beträge im hohen vierstelligen Bereich sind jedoch keine Seltenheit.

Hinweis: Vertragsstrafe liegt häufig zu hochViele Abmahner legen als Vertragsstrafe eine Summe von 5001 EUR fest. Dies hat zum einen eine abschreckende Wirkung. Darüber hinaus ist ab dieser Summe das Landgericht instanziell zuständig.

Die richtige Reaktion auf eine Abmahnung

Wenn eine Abmahnung wegen Filesharing in Ihren Briefkasten flattert, ist die Sorge häufig groß. Allerdings haben Sie verschiedene Möglichkeiten, auf die Abmahnung wegen Filesharing zu reagieren. Sie sollten ein übereiltes Handeln vermeiden.

Wie sollten Sie besser nicht reagieren?

Auf keinen Fall sollten Sie vorschnell irgendwelche Schreiben verfassen oder die Unterlassungserklärung unterschreiben. Das Gleiche gilt für einen Kontakt zur abmahnenden Kanzlei. Häufig werden im Rahmen dieses Kontakts Äußerungen getätigt, die unerwünschte rechtliche Folgen nach sich ziehen. Als Laie ist es nicht einfach, die Reichweite der Äußerungen zu überblicken. Im Zweifelsfall bedeutet dies: Reden ist silber, Schweigen ist gold.

Was bringt Ihnen die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung?

Das Unterschreiben der Unterlassungserklärung kommt einem Eingeständnis Ihrer Schuld gleich. Zudem erkennen Sie den geforderten Schadensersatz und die Anwaltskosten an. Die Unterzeichnung der mitgeschickten Unterlassungserklärung stellt somit keine Alternative dar. Denn damit verfolgen die Abmahner vor allem finanzielle Ziele. Die Unterlassung des widerrechtlichen Verhaltens gerät in den Hintergrund.

Um den Anspruch des Rechteinhabers auf die Unterlassung des widerrechtlichen Verhaltens zu erfüllen, kommt eine modifizierte Unterlassungserklärung in Betracht. Im Gegensatz zur vorformulierten Erklärung impliziert diese Variante kein Eingeständnis der Schuld. Vielmehr richtet sich der Erklärungswert ausschließlich auf die Zukunft. Sie versprechen, einen solchen Verstoß in Zukunft zu unterlassen.

Richtig handeln bei einer Filesharing-Abmahnung

Dabei ist die modifizierte Unterlassungserklärung vorzugswürdig. Keine Antwort ist auch keine Lösung. Schließlich versuchen die Abmahner häufig, eine einstweilige Verfügung bei Gericht zu erwirken. In diesem Fall können die Kosten explodieren.

Tipp: Rechtliche Beratung kann sinnvoll seinIn bestimmten Fällen ist bei einer Filesharing Abmahnung eine rechtliche Beratung empfehlenswert. Wer sich mit einem Musterschreiben für eine modifizierte Unterlassungserklärung unwohl fühlt, kann einen Rechtsanwalt beauftragen. Schließlich handelt es sich bei einer Unterlassungserklärung um einen Vertrag auf Lebenszeit.

Die Verjährung als Ausweg

Der Gesetzgeber hat die Verjährung explizit geregelt, damit nach einer gewissen Zeit Rechtsfrieden einkehrt. Damit soll verhindert werden, dass Ansprüche nicht nach einer Vielzahl von Jahren noch geltend gemacht werden. Möglicherweise kann die Verjährung folglich ein Ausweg für Sie sein.

Dabei geht es nicht mehr um die Frage, ob die Abmahnung berechtigt ist und Sie der Täter sind. Vielmehr ist die Verjährung ein Hemmnis für die Durchsetzbarkeit eines Anspruchs. Nach dem Ablauf der gesetzlich geregelten Zeitspanne können Sie die Abmahnung beruhigt ignorieren. Eine Durchsetzung der Ansprüche des Abmahners ist nicht mehr möglich.

Wann verjährt eine Abmahnung wegen Filesharing?

Das deutsche Recht und mithin das bürgerliche Gesetzbuch legt eine regelmäßige Frist für die Verjährung fest. Gem. § 195 BGB beträgt die Verjährung im Normalfall drei Jahre. Dabei beginnt die Verjährung mit dem Schluss des Jahres zu laufen, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat.

Sämtliche Unterlassungsansprüche hinsichtlich einer Filesharing Abmahnung unterliegen dieser Verjährungsfrist. Drei Jahre nach der Abmahnung wegen Filesharing ist der Anspruch der Rechteinhaber auf Unterlassung verjährt.

Wann verjähren die Lizenzschäden?

Allerdings unterscheidet sich die Verjährung je nach Art des Anspruchs. Bei den Abmahnkosten erfolgt eine Unterscheidung zwischen den Anwaltskosten und den Ansprüchen auf Schadensersatz, die der Inhaber der Urheberrechte geltend macht. Zu der Verjährung der Abmahnkosten hat der Bundesgerichtshof 2016 ein wichtiges Urteil gefällt.

Hinsichtlich der Lizenzschäden, die ein Teil der Schadenersatzforderungen sind, verjährt der Anspruch des Rechteinhabers erst nach zehn Jahren. Demgegenüber verjähren die Anwaltskosten auch nach drei Jahren.

Tipp: Bei der Verjährung nach der Art des Anspruchs unterscheidenFalls bei der Abmahnung wegen Filesharing eine Verjährung in Betracht kommt, sollten Sie die Art des Anspruchs prüfen. Während Ansprüche auf Unterlassung und Ersatz der Anwaltskosten nach drei Jahren verjähren, können die Abmahner die Lizenzschaden bis zu zehn Jahre später geltend machen.