Doppelte Staatsangehörigkeit: Neue Regeln und Ihre Möglichkeiten
Seit Juni 2024 gilt in Deutschland ein neues Gesetz zur doppelten Staatsangehörigkeit. Sie müssen Ihren bisherigen Pass bei einer Einbürgerung nicht mehr abgeben. Das bedeutet, dass Sie beide Staatsangehörigkeiten behalten dürfen. Das vereinfacht den Einbürgerungsprozess insgesamt. Immerhin entfällt ein Schritt in der Regel nunmehr weg: die Entlassung aus der vorherigen Staatsbürgerschaft.
Wichtig dabei ist allerdings, dass auch Ihr Herkunftsland eine doppelte Staatsangehörigkeit zulässt. Die folgende Tabelle listet Länder, die keine Doppelstaatigkeit zulassen, beziehungsweise nur unter bestimmten Bedingungen.
Ursprüngliche Staatsangehörigkeit aufgegeben? Jetzt zurückerhalten!
Liegt Ihre Einbürgerung weiter zurück, weshalb Sie Ihre einstige Staatsbürgerschaft aufgegeben haben, haben Sie nun die Möglichkeit, Ihren alten Pass wiederzuerlangen. Das neue Gesetz erlaubt es Ihnen, Ihre alte Staatsangehörigkeit wieder anzunehmen, ohne die deutsche zu verlieren.
Allerdings müssen Sie dabei auch die Bestimmungen in Ihrem Heimatland berücksichtigen. Auch dort muss eine Doppelstaatigkeit zugelassen sein. Es gibt Länder, die das nicht zulassen. Informieren Sie sich bei der zuständigen Auslandsvertretung Ihres Herkunftslandes und stellen Sie gegebenenfalls einen Antrag auf Wiedereinbürgerung.
Antrag doppelte Staatsbürgerschaft: So erhalten Sie Ihren zweiten Pass
Eine doppelte Staatsbürgerschaft müssen Sie nicht gesondert beantragen. Wenn Sie eingebürgert werden, behalten Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit einfach bei. Das bedeutet, dass Sie ohne zusätzlichen Antrag sowohl die deutsche als auch Ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft besitzen.
Allerdings gibt es eine wichtige Voraussetzung: Nicht jedes Land erlaubt eine doppelte Staatsangehörigkeit. Prüfen Sie deshalb die Regeln in Ihrem Herkunftsland. Einige Staaten verbieten eine doppelte Staatsbürgerschaft oder knüpfen sie an bestimmte Bedingungen. Darauf sind wir im Vorfeld bereits eingegangen.
Reisen mit zwei Pässen: Welche Dokumente müssen Sie nutzen?
Wenn Sie eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzen, nutzen Sie für Ihre Ein- und Ausreise aus Deutschland immer den deutschen Reisepass oder den Personalausweis. Reisen Sie aus Ihrem Herkunftsland in ein anderes Land, verwenden Sie in der Regel die Ausweisdokumente Ihres Herkunftsstaates.
In vielen Ländern reicht Ihr deutscher Personalausweis als gültiges Reisedokument aus. Das gilt unter anderem für:
- Montenegro
- Bulgarien
- Irland
- Albanien
EU-Reisen: Erleichterungen mit doppelter Staatsbürgerschaft
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger reisen Sie innerhalb der EU und des Schengenraums ohne Grenzkontrollen. Trotzdem sollten Sie immer ein gültiges Ausweisdokument mitführen. Auch wenn es keine Passkontrollen gibt, müssen Sie sich jederzeit ausweisen können, zum Beispiel bei Hotelbuchungen oder Polizeikontrollen.
Vorteile als Doppelstaatler
Mit einer doppelten Staatsbürgerschaft gelten für Sie die Rechte und Privilegien zweier Länder. Damit gehen wichtige Vorteile einher:
- Politische Mitbestimmung: Sie dürfen in beiden Ländern wählen und sich unter bestimmten Voraussetzungen auch zur Wahl aufstellen lassen.
- Freie Berufswahl: In vielen Ländern gibt es Berufe, die nur Staatsangehörigen offenstehen. Mit einer doppelten Staatsangehörigkeit haben Sie in beiden Ländern Zugang dazu.
- Flexibilität beim Aufenthaltsort: Sie können jederzeit in eines der beiden Länder ziehen, ohne eine Aufenthaltserlaubnis beantragen zu müssen.
- Unbegrenzte Ein- und Ausreise: Sie reisen ohne Visum ein und aus, auch wenn sich die Einreisebestimmungen für andere Ausländerinnen und Ausländer ändern.
- Erbrecht: Nach Artikel 22 der Europäischen Erbrechtsverordnung dürfen Sie entschieden, welches Erbrecht für Ihren Nachlass gilt – das deutsche oder das Erbrecht Ihres Herkunftslandes.
Doppelte Staatsbürgerschaft aberkennen: Geht das?
Eine doppelte Staatsbürgerschaft wird Ihnen in Deutschland in der Regel nicht aberkannt. Allerdings kann es sein, dass Ihr Herkunftsland keine doppelte Staatsangehörigkeit erlaubt. In diesem Fall bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, Ihre bisherige Staatsbürgerschaft aufzugeben, wenn Sie den deutschen Pass erhalten möchten.
Entzug der Doppelstaatigkeit: Das gilt
Haben Sie die doppelte Staatsbürgerschaft nach deutschem Recht erhalten, bleibt diese grundsätzlich bestehen. Ein Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit ist nur in Ausnahmefällen möglich. Das betrifft unter anderem folgende Situationen:
- Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit: Sie geben Ihre deutsche Staatsangehörigkeit freiwillig auf.
- Adoption durch eine ausländische Person: Werden Sie als Minderjährige oder Minderjähriger von einer Person mit einer anderen Staatsangehörigkeit adoptiert, verlieren Sie unter bestimmten Umständen die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Freiwilliger Eintritt in den Militärdienst eines anderen Staates: Treten Sie ohne Zustimmung der deutschen Behörden in den Militärdienst Ihres Zweitstaates ein, kann das zum Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft führen.
- Anschluss an terroristische Vereinigungen im Ausland: Wenn Sie sich einer terroristischen Organisation im Ausland anschließen, droht Ihnen der Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit.
- Erschleichung der Staatsbürgerschaft: Haben Sie den deutschen Pass durch Täuschung, Drohung oder Bestechung erhalten, kann die Einbürgerung rückgängig gemacht werden.
Droht Ihnen der deutsche Pass entzogen zu werden, lassen Sie sich umgehend anwaltlich beraten. Die Hürden sind hoch und setzen einen triftigen Grund voraus.
Unser Kanzlei-Team ist bei der Einbürgerung an Ihrer Seite, übernimmt die Kommunikation mit den Behörden und sorgt dafür, dass Sie schneller den deutschen Pass in den Händen halten.
Chancen auf Einbürgerung prüfenQuellen: