Nicht nur Schadensersatz, auch Unterhaltskosten muss VW einem Kläger im Dieselskandal zahlen. Rund 11.000 EUR zusätzlich bekommt der Mann so - und das, nachdem seine Klage in der ersten Instanz abgewiesen worden war.

Käufer eines Skoda Octavia klagte gegen VW

Zuletzt gab es weniger Berichte über Urteile gegen VW im Dieselskandal – stattdessen dominierten Urteile gegen Audi und Mercedes die Schlagzeilen, denn auch bei diesen Herstellern wurde wohl in weit größerem Ausmaß betrogen, als sie bisher behauptet hatten. Es ist aber immer noch sehr aussichtsreich, als geschädigter Diesel-Kunde gegen VW vorzugehen, das zeigt ein aktuelles Urteil.

In dem Fall muss VW nicht nur Schadensersatz zurückerstatten, der Konzern muss zusätzlich noch Unterhalt für den Wagen zahlen. Besonders VW-Kunden in Hessen sollten dabei hellhörig werden, denn das Urteil kommt vom Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main und ist damit für die Gerichte in Hessen bindend.

Der Kläger hatte vor acht Jahren einen Skoda Octavia gekauft, in dem ein VW-Dieselmotor vom Typ EA 189 verbaut war. 29.000 EUR hatte der Wagen damals gekostet. Nach Auffliegen des Dieselskandals ließ der Kunde das umstrittene Software-Update an seinem Wagen durchführen.

Hinweis: Skandalmotor EA 189
Mit diesem Motor kam der Abgasskandal ins Rollen. Beim EA 189 hat VW 2015 als erstmals eingeräumt, dass Manipulationen an der Motorsteuerung vorgenommen wurden. Damit sollte erreicht werden, dass der Motor auf dem Prüfstand Emissionsgrenzen einhielt, die er im realen Betrieb auf der Straße keineswegs erreichte. VW-Kunden, die einen Wagen mit diesem Motortyp besitzen oder besessen haben, haben besonders gute Chancen auf Schadensersatz.

OLG Frankfurt verurteilt VW zu Zahlung von Schadensersatz und Unterhaltskosten

Der Mann hatte sich vor allem für den Wagen entschieden, weil der Hersteller ihm versichert hatte, es handle sich um einen besonders umweltfreundlichen Pkw. Weil das ja offenkundig nicht stimmt, entschied er sich zur Klage gegen VW. Die Klage wurde 2019 zunächst vom Landgericht Gießen abgewiesen, der Kunde legte jedoch Berufung ein.

Die Berufung war erfolgreich. Das OLG Frankfurt entschied im Sinne des Käufers. Der Hersteller muss ihm im Gegenzug gegen die Rückgabe des Fahrzeugs seinen Schaden in Höhe des Kaufpreises ersetzen – abzüglich einer Nutzungsentschädigung bleiben dem Käufer noch fast 13.500 EUR.

Achtung: Falschmeldungen von VW
VW hat anscheinend Sorge vor einer Klagewelle bei EA 288-Motoren. Anders lässt sich die Pressemitteilung von Anfang Oktober auf der Konzernhomepage nicht erklären, in der VW erklärt, Klagen lohnten sich bei dem Motortyp gar nicht. Denn anders als VW behauptet, sind diese Verfahren durchaus aussichtsreich.

Gute Aussichten für Diesel-Kläger

Besonders ist an diesem Fall: Der Kläger bekommt außerdem noch fast 11.000 EUR Unterhaltskosten für das Fahrzeug erstattet, also Kosten für Wartung, Versicherung und Steuern. In seinem Urteil verweist das Gericht auf § 249 Abs. 1 BGB: “Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.” Dazu gehört nach der Rechtsauffassung des OLGs eben auch, dass die genannten Kosten ohne Erwerb des Fahrzeugs nicht entstanden wären.

Das Urteil ist ein vielversprechendes Signal für Dieselkunden und zeigt, wie wichtig es ist, sich von erfahrenen Rechtsanwälten vertreten zu lassen, die alle Möglichkeiten ausschöpfen, um ein gutes Ergebnis zu erreichen.

Quellen: