Kaum ist der Sommer da, klagen die ersten Mieter:innen schon über die warmen Temperaturen und die schwüle Luft. Ein Sonnenschutz auf dem Balkon oder der Terrasse kann schnell Linderung verschaffen. Inwieweit hat der Vermieter hier ein Mitspracherecht?
Zu warme Wohnung ist ein Mietmangel
Tatsächlich kann eine zu warme Wohnung einen Mietmangel darstellen, den der Vermieter beheben muss. Eine feste Grenze, ab der man von einem Mietmangel ausgehen kann, gibt es allerdings nicht.
Viele Gerichte orientieren sich zwar an der Arbeitsstättenverordnung, die eine Gesundheitsgefahr bei Temperaturen über 26 Grad Celsius sieht. Eine zwingende Vorgabe ist das aber nicht. Vielmehr kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an:
- Wie warm ist es in der Wohnung? Je höher die Temperatur, desto eher liegt ein Mietmangel vor
- Wer lebt in der Wohnung? Vor allem Senioren und Kindern dürfte die Hitze eher zu schaffen machen.
- Sind die Temperaturen dauerhaft auf einem Rekordhoch oder nur an bestimmten Tagen bzw. zu bestimmten Tageszeiten?
Die Temperaturen müssen jedenfalls so hoch sein, dass sie das Wohnen insgesamt und maßgeblich beeinträchtigen.
(K)ein Recht auf Sonnenschutz für Mieter
Liegt ein Mietmangel vor, darf Ihr Vermieter zunächst einmal selbst entscheiden, wie er ihn beseitigt. Nur wenn andere Sonnenschutzalternativen nicht ausreichen, dürfen Sie als Mieter:in auch ohne Zustimmung Ihres Vermieters beispielsweise eine Markise anbringen, wie das Amtsgericht München schon 2014 entschied.
Der damalige Kläger wohnte im dritten Stock eines Mehrfamilienhauses und wollte sich mit Hilfe einer Markise besser vor der intensiven Sonneneinstrahlung schützen. Seine Vermieterin verweigerte jedoch die Zustimmung. Der Balkon sei überdacht und eine Markise würde das äußere Erscheinungsbild des Hauses zu stark beeinträchtigen.
Das sah das Gericht allerdings anders. Der Schutz vor Sonne auf dem Balkon gehöre als sozial übliches Verhalten zum berechtigten Wohngebrauch des Mieters, so die Argumentation des Gerichts. Würde die Sonne ungehindert auf den Balkon scheinen, wäre aufgrund der hohen Temperaturen mit einer Gesundheitsbeeinträchtigung zu rechnen, sodass der Balkon – und damit ein Teil der Wohnung – nicht genutzt werden könne.
Achtung: Recht auf Sonnenschutz bei Markise von Anfang an
War bei Ihrem Einzug bereits eine Markise vorhanden, so ist sie Teil der Wohnung und muss von Ihrem Vermieter instandgehalten und gegebenenfalls repariert oder ersetzt werden.
Vor Auszug Sonnenschutz wieder abnehmen
Wichtig: Markise oder ähnliches muss bei einem Auszug wieder abmontiert werden, wenn Ihr Vermieter das wünscht. Die Kosten dafür müssen Sie als Mieter:in tragen.
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