Gründe für die Kündigung einer Rechtsschutzversicherung

Sie möchten sich eigentlich gerne rechtlich gegen Ihren fiesen Vermieter oder einen unfairen Vertragspartner durchsetzen, scheuen jedoch die hohen Gerichtskosten? In diesen und vielen weiteren Fällen ist eine Rechtsschutzversicherung hilfreich, deckt Sie doch die Kosten gerichtlicher Auseinandersetzungen je nach gewählten Rechtsgebieten ab.

Jedoch können Versicherungsnehmer im Verlaufe der Zeit feststellen, dass die einzelnen Leistungen der Rechtsschutzversicherung gar nicht (mehr) zu ihrer Lebenswirklichkeit passen. Gründe wie dieser können eine Kündigung sinnvoll machen. Ein Wechsel ist als mildere Maßnahme ebenfalls denkbar. Teilweise bieten sich auch Alternativen zur Rechtsschutzversicherung an.

Warum sollte die Rechtsschutzversicherung gekündigt werden?

Grundsätzlich ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll, damit Gerichts- und Anwaltskosten Sie nicht übermäßig finanziell belasten, Sie aber dennoch für Ihr Recht kämpfen können. Rechtsschutzversicherungen gelten jedoch üblicherweise nur für bestimmte Rechtsgebiete.

Je nach Vertrag werden die Kosten von Streitigkeiten beispielsweise aus dem Privatrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht oder Arbeitsrecht übernommen. Sollten Sie feststellen, dass Sie mit derartigen rechtlichen Fällen eigentlich nicht in Kontakt kommen oder scheuen Sie Gerichtsverfahren per se, so ist eine Kündigung Ihrer Rechtsschutzversicherung sinnvoll. Stellen Sie sich selbst also die Frage “Lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung?”

Wann lohnt sich ein Wechsel?

Falls sich nur einige Eckdaten in Ihrer Vita geändert haben, eine Rechtsschutzversicherung jedoch generell für Sie infrage kommt, können Sie über eine Anpassung Ihres Vertrags bzw. über einen Wechsel zu einer anderen Versicherung nachdenken. Dies ist etwa dann ratsam, wenn Sie Ihre Versicherung als Single abgeschlossen haben, währenddessen jedoch geheiratet haben.

Vergleichen Sie vor dem Wechsel jedoch unbedingt die verschiedenen Konditionen der einzelnen Versicherungsunternehmen. Dies lohnt sich übrigens immer. Unter Umständen macht auch ein Wechsel aus rein finanziellen Gründen Sinn.

Vielleicht haben Sie aber auch schlechte Erfahrungen mit Ihrem bisherigen Versicherungsgeber gemacht, da im Versicherungsfall die Rechtsschutzversicherung nicht zahlt, nur sehr zögerlich oder nur erst nach langen, beschwerlichen Verhandlungen. Natürlich bietet sich auch in diesem Fall ein Wechsel an.

Rechtsschutzversicherung kündigen

Haben Sie sich dafür entschieden, Ihre Rechtsschutzversicherung zu kündigen bzw. zu wechseln, so müssen Sie zunächst bedenken, ob Ihnen ein Kündigungsrecht zusteht. Auch die Form Ihrer Kündigung ist wichtig.

Wann ist eine ordentliche Kündigung möglich?

Eine ordentliche Kündigung, das heißt, eine Kündigung ohne besonderen Grund, ist innerhalb der Kündigungsfrist zum im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt stets möglich.

Hinweis: Automatische Verlängerung

Bitte beachten Sie, dass sich Ihr Versicherungsvertrag im Normalfall automatisch um ein Jahr verlängert, wenn Sie ihn nicht rechtzeitig kündigen. In diesem Falle sind Sie erneut für einen langen Zeitraum an diesen Vertrag gebunden, es sei denn, Ihnen steht ein Sonderkündigungsrecht zu.

Wann steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu?

Unter Umständen können Versicherungsnehmer ihren Vertrag auch schon früher kündigen. Hierzu muss ihnen jedoch ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht oder auch außerordentliches Kündigungsrecht zustehen. Dies bedeutet, dass ein besonderer Grund vorliegen muss, der eine fristlose Kündigung ermöglicht. Zu nennen sind vor allem folgende, nicht abschließend aufgezählte, Sonderkündigungsgründe:

  • Der Rechtsschutzversicherer verweigert die Zahlung, obwohl er eigentlich zahlen müsste.
  • Die Versicherungsgesellschaft erhöht den Beitrag, bietet jedoch keine zusätzlichen Leistungen an, die die Beitragserhöhung rechtfertigen würden.
  • Das versicherte Risiko fällt weg, weil Sie beispielsweise nicht mehr Auto fahren, in Rente gegangen sind oder nicht mehr zur Miete wohnen.
  • Ihr Risiko, in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden, hat sich erhöht, sodass Ihr Versicherer eine höhere Beitragszahlung verlangt. Übersteigt die Beitragserhöhung 10%, so dürfen Sie ebenfalls fristlos kündigen.
  • In einem Versicherungsjahr kam es bereits zu mehreren Rechtsschutzfällen.

Tipp: Nicht unbedacht kündigen

Falls Ihr Versicherer die Zahlung verweigert, sollten Sie nicht einfach fristlos kündigen. Oftmals lohnt es sich, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der klärt, ob die Weigerung rechtens ist. So vermeiden Sie, dass Sie zunächst ohne Rechtsschutzversicherung dastehen.

Welche Formalitäten muss ich beachten?

Wenn Sie Ihre Rechtsschutzversicherung kündigen möchten, müssen Sie dies schriftlich tun. Ob Sie Ihrem Rechtsschutzversicherer jedoch ein Fax, einen Brief oder eine E-Mail schicken, ist Ihnen freigestellt. Achten Sie aber darauf, dass Sie später tatsächlich belegen können, dass Ihre Kündigung beim Versicherungsgeber eingegangen ist. Hierzu können Sie ihm beispielsweise ein Einschreiben mit Rückschein schicken oder ihn in Ihrer E-Mail zusätzlich dazu auffordern, den Zugang Ihrer Kündigung schriftlich zu bestätigen.

Ihr Kündigungsschreiben könnte in etwa so aussehen:

Name
Adresse
Telefon
E-Mail
Versicherungsnummer

Name und Anschrift des Versicherungsgebers

Betreff: Kündigung meiner Rechtsschutzversicherung mit der Nummer XXX

Sehr geehrte Damen und Herren,

1.Variante: Hiermit kündige ich meine Rechtsschutzversicherung fristgerecht zum Ende der Vertragslaufzeit.

2.Variante: Hiermit kündige ich meine Rechtsschutzversicherung aufgrund von (Grund nennen) fristlos zum XX.XX.XXXX.

Ich widerrufe zudem meine Bankeinzugsermächtigung ab Eintritt der Kündigung und bitte Sie, von Werbemaßnahmen abzusehen. Bitte lassen Sie mir innerhalb der nächsten 14 Tage eine Kündigungsbestätigung zukommen.

Mit freundlichen Grüßen

Ort, Datum, Unterschrift

Kündigungsfrist bei Rechtsschutzversicherungen

Neben der Form des Kündigungsschreibens sollten Sie auch unbedingt die für Sie geltenden Kündigungsfristen beachten. Sind diese bereits abgelaufen, so verlängert sich Ihr Versicherungsvertrag in den meisten Fällen automatisch.

Welche Kündigungsfrist gilt bei einer ordentlichen Kündigung?

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da hierfür ein Blick in den jeweiligen Rechtsschutzsversicherungsvertrag nötig wäre. Schauen Sie sich also die Konditionen Ihres Versicherers an, damit Sie die Kündigungsfrist nicht verpassen. Viele Versicherer sehen eine Frist von drei Monaten vor Laufzeitende vor. Oftmals werden Versicherungen mit einer Laufzeit von einem bis zu drei Jahren abgeschlossen.

Beispiel: Fristgerecht kündigen

Sie haben am 07. Oktober 2019 eine Rechtsschutzversicherung mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen. In den Versicherungsbedingungen ist vereinbart, dass Ihr Vertrag spätestens drei Monate vor Laufzeitende gekündigt werden muss. Ihre Kündigung muss also spätestens am 06. Juli 2020 bei Ihrer Versicherung eingehen.

Falls Ihr Vertrag sogar eine Laufzeit von vier oder fünf Jahren vorsieht, so dürfen Sie ihn trotzdem bereits nach Ablauf des dritten Vertragsjahres kündigen. Darüber hinaus machen einige Versicherungsunternehmen das jeweilige Kalenderjahr zur Grundlage der Fristberechnung. In diesem Falle müssen Sie zumeist drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres kündigen. Stichtag des letztmöglichen Kündigungszugangs wäre dann der 30. September.

Welche Kündigungsfrist gilt bei einer außerordentlichen Kündigung?

Kündigen Sie außerordentlich, so gelten die zuvor genannten Fristen nicht. Wie oben bereits gezeigt, tritt statt des Fristerfordernisses dann jedoch das Erfordernis des besonderen Kündigungsgrundes hinzu.

Liegt dieser vor, so können Sie zumeist innerhalb eines Monats ab Eintritt des Sonderkündigungsgrundes mit sofortiger Wirkung oder auch zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Beachten Sie jedoch, dass das Kündigungsdatum bei einer Kündigung aufgrund von Beitragserhöhungen nicht vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung liegen darf.

Denken Sie zudem daran, dass eine Kündigung mit sofortiger Wirkung nicht immer ratsam ist. Erachten Sie eine Rechtsschutzversicherung weiterhin als sinnvoll, möchten jedoch den Anbieter wechseln, so kündigen Sie erst dann außerordentlich, wenn Sie bereits eine neue Versicherung gefunden haben. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Sie für einen gewissen Zeitraum nicht versichert sind. Nur bei sehr wenigen Anbietern ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit möglich.

Bedenken Sie zudem, dass die meisten Versicherer auf eine Vorlaufzeit von 3 bis 6 Monaten bestehen, bevor die Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen werden darf.

Warum ist der Zugang so wichtig?

Viele Versicherungsnehmer denken, dass Sie die Frist einhalten, indem Sie das Kündigungsschreiben abschicken. Dem ist jedoch nicht so. Vielmehr kommt es auf den Zugang beim Versicherer an. “Zugang” meint die Möglichkeit des Kündigungsempfängers, von Ihrem Schreiben Kenntnis zu erlangen. Dies bedeutet also beispielsweise im Falle eines Briefes, dass dieser im Postkasten oder Postfach Ihres Rechtsschutzversicherers angekommen sein muss.

Verschicken Sie Ihre Kündigung also am besten nicht im letztmöglichen Moment und mindestens als Einwurfeinschreiben, da es durch technische oder logistische Störungen zu Verzögerungen bei der Zustellung Ihrer Mail oder Ihres Briefes kommen kann. Beugen Sie dem Risiko des Fristablaufs vor, indem Sie sich rechtzeitig um die Kündigung Ihrer Rechtsschutzversicherung kümmern. So sind Sie auf der sicheren Seite.