So erkennen Sie einen seriösen Käufer

Sie suchen für Ihr Auto einen neuen Besitzer und haben bereits mehrere Interessenten? Dann stehen die Chancen für einen erfolgreichen Verkauf nicht schlecht. Doch beim privaten Autoverkauf sollten Sie den Käufer genauer unters Licht nehmen.

Woran erkennen Sie beim Erstkontakt, ob es sich um einen seriösen Käufer handelt?

Viele Kaufinteressenten melden sich per E-Mail bei Ihnen. In der Regel können Sie bereits bei dieser ersten Kontaktaufnahmen herausfinden, ob es sich um einen wirklich interessierten Käufer handelt. Stellt dieser z.B. keine Fragen bezüglich vorhandener Mängel oder Unfallschäden, sondern versucht direkt am Anfang den Preis runter zu handeln, dann handelt es sich vermutlich eher um eine unseriöse Käuferanfrage.

Sollte die Anfrage des Käufers seriös wirken, dann sollten Sie sich am besten die Handynummer oder Festnetznummer zukommen lassen, damit Sie diesen notfalls auch telefonisch erreichen können. Zudem sollten Sie zeitnah einen Besichtigungstermin mit dem Kaufinteressenten vereinbaren.

Seriöse Autoverkäufer erkennen

Sind Käufer aus dem Internet seriös?

Auch bei Kaufinteressenten aus dem Internet kann es sich um eine unseriöse Kaufanfrage handeln. Häufig versuchen diesen die Zahlungsabwicklung per Spedition oder Verschiffungsunternehmen abzuwickeln. Hier empfiehlt es sich, den Verkauf des Gebrauchtwagens an einem belebten Ort durchzuführen. Zudem sollten Sie in der Regel den Ort und die Zeit der Übergabe bestimmen. Es kann zudem ratsam sein, einen Freund oder einen Bekannten mit zum Verkauf mitzunehmen.

Checkliste für den Verkauf eines Gebrauchtwagens

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihr Auto privat zu verkaufen, dann sollten Sie vorab einige Punkte beachten.

  • Prüfen Sie zu zunächst, welchen Wert Ihr Auto noch hat. Den Wert können Sie entweder durch vergleichbare Autos ermitteln oder Sie schauen in die Schwacke-Liste.
  • Lassen Sie Ihr Auto vor dem Verkauf vom TÜV durchchecken. Zum einen bringt ein Auto mit einer gültigen TÜV-Plakette einen höheren Erlös, zum anderen können so Ihnen noch nicht bekannte Mängel festgestellt werden.
  • Verschweigen Sie keinen Schäden am Fahrzeug, auch wenn diese bereits wieder behoben wurden. Verschweigen Sie als Verkäufer Unfallschäden, können Sie sich unter Umständen strafbar machen. Zudem kann der Käufer das Auto zurückgeben und Sie müssen ihm den Kaufpreis zurückerstatten.
  • Manipulieren Sie zudem nicht den Kilometerstand. Auch dieses Vorgehen kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
  • Händigen Sie bei einem erfolgreichen Verkauf alle notwendigen Papiere wie Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und Schlüssel an den Käufer aus.
  • Schließen Sie zu Ihrer Sicherheit einen schriftlichen Kaufvertrag ab.
  • Übergeben Sie das Auto erst an den Käufer, wenn Sie das Geld erhalten haben. So vermeiden Sie, dass Sie hinter Ihrem Geld herlaufen müssen.

Was Sie beim Kaufvertrag und der Übergabe beachten müssen

Wenn Sie sich mit dem Käufer geeinigt haben, sollten Sie einen Kaufvertrag aufsetzen oder sich hierfür einen entsprechenden Vordruck aus dem Internet besorgen. Sie und der Käufer erhalten beide jeweils ein unterschriebenes Exemplar des Kaufvertrages. Wichtig ist jedoch, dass im Kaufvertrag folgende Punkte enthalten sind:

  • tragen Sie im Kaufvertrag alle Fahrzeugdaten ein
  • führen Sie alle Mängel auf
  • nehmen Sie eine Klausel für den Ausschluss der Gewährleistung beim Auto mit auf

Das Auto sollten Sie erst übergeben, wenn Ihnen der Käufer den vollständigen Kaufpreis gezahlt hat. Auf Anzahlungen, Ratenzahlungen oder Schecks sollten Sie sich nicht einlassen, da ansonsten die Gefahr droht, dass der Käufer nicht den vollständigen Kaufpreis zahlt. Zudem sollten Sie das Auto vor der Übergabe abmelden. So ist sichergestellt, dass Sie keine Versicherung, Steuern oder Bußgelder, die durch den Käufer verursacht wurden, zahlen müssen.

Wann muss auf Mängel hingewiesen werden?

Als Verkäufer eines Gebrauchtwagens fragen Sie sich natürlich, inwieweit Sie den Käufer auf bestehende Mängel hinweisen müssen. Zeigt sich nämlich nach dem Verkauf ein Mangel, ist der Streit meistens vorprogrammiert.

Anders als viele wahrscheinlich vermuten, haben Sie als Verkäufer jedoch keine Aufklärungspflicht gegenüber dem Käufer. Sie müssen daher nicht jeden Mangel anzeigen. Die Rechtsprechung hat nur in zwei Fällen eine Aufklärungspflicht des Verkäufers angenommen:

  • Aufklärungspflicht bei konkreten Fragen

Stellt der Käufer Ihnen eine konkrete Frage, dann sind Sie verpflichtete diese vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Zudem dürfen Sie den Mangel nicht klein reden, sodass der Käufer eine falsche Vorstellung des Mangels hat.

  • Aufklärungspflicht ohne Fragen des Käufers

Jedoch gibt es auch Umstände, unter denen Sie als Verkäufer sämtliche Tatsachen über das Auto offenlegen müssen, auch wenn der Käufer nicht danach gefragt hat. Einzige Voraussetzung ist hier natürlich, dass Ihnen der Mangel auch bekannt ist, denn ohne Kenntnis besteht auch keine Aufklärungspflicht.

Aufklärungspflichten von Verkäufern

Die Rechtsprechung geht davon aus, dass die Mitteilung des Mangels der Verkehrssitte nach zu erwarten ist und für den Kaufentschluss des Käufers eine wesentliche Rolle spielt. Die Fälle, in denen dies der Fall ist, sind jedoch relativ selten: 

  • Sollte es einen Unfallschaden am Auto geben, dann muss auf diesen, und welche Art des Schadens vorlag, hingewiesen werden.
  • Wenn Sie als Händler tätig sind, müssen Sie darauf hinweisen, dass Sie den Wagen vor dem Verkauf nicht auf Unfallschäden untersucht haben.
  • Verkaufen Sie ein Auto, das Sie zuvor von einem Zwischenhändler erworben haben, der nicht im Kraftfahrzeugbrief eingetragen ist, dann müssen Sie den Käufer auch hierüber informieren.
  • Haben Sie als Verkäufer selbst Reparaturen an dem Auto vorgenommen, die in der Regel von einem Fachmann durchgeführt werden, dann müssen Sie dies ebenfalls dem Käufer mitteilen.

Die KFZ-Versicherung beim Gebrauchtwagenverkauf

Ob Sie die KFZ-Versicherung vor Verkauf des Autos abmelden oder dieses angemeldet verkaufen, ist Ihre eigene Entscheidung. Es besteht keine Verpflichtung diesbezüglich. Für beide Varianten gibt es jedoch auch Vor- und Nachteile, die Sie für sich entsprechend bewerten müssen.

Welche Nachteile hat das Abmelden der KFZ-Versicherung?

Wenn Sie vorhaben, Ihr Auto vor dem Verkauf abzumelden, dann muss Ihnen klar sein, dass dieses Auto nicht mehr auf öffentlichem Grund stehen darf. Dies bedeutet nicht nur, dass Sie das Fahrzeug nicht mehr fahren dürfen, sondern auch, dass es im öffentlichen Raum nicht mehr geparkt werden darf.

Dies hat folgende Nachteile für Sie:

  • Sie benötigen einen Ort, an dem Sie das Auto bis zum Verkauf abstellen können.
  • Ein interessierter Käufer kann keine Probefahrt mit dem Auto durchführen. Das vermindert Ihre Verkaufschancen erheblich.
  • Weiterhin können auch Sie das Fahrzeug bis zum Verkauf nicht weiter nutzen. Dies ist jedoch nur ein Nachteil, wenn Sie auf das Auto angewiesen sind.

Hinweis: Kurzzeitkennzeichen als Lösung

Durch das Kurzzeitkennzeichen kann die Probe- und auch die Überfahrt ermöglicht werden, ohne dass eine KFZ-Haftpflichtversicherung besteht. Dieses Kennzeichen gilt für fünf Tage. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass eine gültige Haftpflichtversicherung besteht.

Welche Nachteile hat der Verkauf eines angemeldeten Gebrauchtwagens?

Der Verkauf eines abgemeldeten Auto ist natürlich mit mehr Aufwand verbunden, jedoch kann auch der Verkauf eines angemeldeten Autos Nachteile mit sich bringen. Wichtig ist bei solch einem Verkauf, dass Sie eine Vertrauensbasis mit dem Käufer haben, denn bis zur Ummeldung des Autos gelten Sie für die Zulassungsstelle und Versicherung als Halter des Fahrzeuges.

Dies hat folgende Nachteile für Sie:

  • Erst wenn die KFZ-Versicherung von dem Verkauf informiert wird, gelten Sie nicht mehr als Ansprechpartner. Bis zur Mitteilung müssen Sie weiterhin für die Versicherung zahlen und können ggf. auch noch hochgestuft werden, wenn der neue Käufer einen Unfall mit dem Auto verursacht.
  • Da Sie immer noch als Halter gelten, kann auch es auch passieren, dass Sie Bußgeldbescheide für Verstöße des Käufers erhalten. Zwar können Sie gegen diesen Bußgeldbescheid vorgehen, indem Sie glaubhaft darlegen, dass Sie gar nicht Fahrer des Autos gewesen sind. Dies wäre durch Vorlage des Kaufvertrages möglich. Jedoch bedeutet das für Sie Arbeits- und Zeitaufwand.

Hinweis: Genauen Zeitpunkt des Verkaufes notieren

Wenn Sie das Auto angemeldet verkaufen, sollten Sie im Kaufvertrag den genauen Zeitpunkt, sprich Datum und Uhrzeit, notieren. So können Sie genau darlegen, ab welchem Zeitpunkt der Käufer über das Auto verfügen konnte.

Käufer zahlt Kaufpreis nicht: Diese Möglichkeiten haben Sie

Nachdem Sie einen Kaufvertrag mit dem Käufer geschlossen haben, haben Sie auch einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises. Dies ergibt sich aus § 433 Absatz 2 BGB. Bevor Sie jedoch gleich rechtliche Schritte einleiten, sollten Sie zunächst einmal den Käufer kontaktieren und diesen an die Zahlung des Kaufpreises erinnern.

Erfolgt nach der Erinnerung immer noch keine Zahlung, sollten Sie den Käufer schriftlich an die Zahlung erinnern. Hier empfiehlt sich die Versendung mit einem Zustellungsnachweis, damit Sie später beweisen können, dass Sie den Käufer erinnert haben. In der Erinnerung sollten Sie dem Käufer eine angemessene Frist zur Zahlung des Kaufpreises setzen.

Sollte auch nach dieser Erinnerung keine Zahlung des Kaufpreises erfolgen, können Sie entweder vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Käufer auf Zahlung des Kaufpreises verklagen. Zudem können Sie vom Käufer Schadensersatz für die entstandenen Kosten (Versendung des Briefes) verlangen.