Fahrtenbuch: Dokument über alle Fahrten

Sinn und Zweck eines Fahrtenbuches ist es, alle mit einem Fahrzeug zurückgelegten Fahrten bzw. Fahrstrecken sowie den Anlass der Fahrten zu dokumentieren:

  • Im steuerlichen Sinn eingesetzt dient es zur Ermittlung der geschäftlichen Fahrten
  • im Straßenverkehrsrecht ist das Fahrtenbuch eine Kontrollmaßnahme.

Auch Firmen mit einem Fuhrpark von mehreren Fahrzeugen nutzen in der Regel Fahrtenbücher. Hier sollen sie festhalten, welcher Mitarbeiter wann mit dem Fahrzeug unterwegs war. Fahrtenbücher können in Papierform geführt werden, aber auch elektronische, GPS-gestützte Fahrtenbücher sind möglich.

Fahrtenbuch ordnungsgemäß führen: Anleitung und Muster

Egal, aus welchem Grund ein Fahrtenbuch geführt werden muss, Voraussetzung ist immer, dass es fälschungssicher ist. Eine Loseblattsammlung mit Lücken statt eines richtigen Buches/Heftes wird nicht unbedingt akzeptiert. Dies gilt auch für die elektronische Form, sie muss ebenfalls die Gestalt eines Buches haben und sollte keinen Raum für nachträgliche Korrekturen bieten.

Wie muss ein Fahrtenbuch geführt werden?

Jedes nach § 31a Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) auferlegte Fahrtenbuch muss fortlaufend und zeitgerecht geführt werden. Lücken zwischen den Zeilen oder halbvolle Seiten, außer beim Beginn eines neuen Monats, sind nicht erlaubt. Zeitgerecht bedeutet, dass jede einzelne Fahrt sofort nach Fahrtende vollständig dokumentiert werden muss. Nachträge werden nur in Ausnahmefällen und nur mit Begründung akzeptiert.

In der Praxis erweist es sich als sinnvoll, das Heft oder Buch aus Papier sichtbar und griffbereit im Kfz zu verstauen. Ein elektronisches Medium zur Aufzeichnung der Fahrten kann zusammen mit Schlüssel und Fahrzeugpapieren in einer Mappe untergebracht werden. So hat man es zu Beginn einer Fahrt zur Hand.

  • Datum
  • Abfahrtszeit
  • und gegebenenfalls aktueller Km-Stand

werden zweckmäßigerweise gleich beim Start eingetragen.

Jede Fahrtunterbrechung wird dokumentiert. Am Ende der Fahrt erfolgen die abschließenden Eintragungen. Für die Eintragung von regelmäßigen Fahrten sind Abkürzungen erlaubt, wenn sich aus Beispielen der Sinn der Abkürzung ergibt. Alle Eintragungen sollen übersichtlich und gut lesbar sein, weswegen es sich empfiehlt, für die Einteilung und die Vorgaben ein gekauftes oder vorgedrucktes Fahrtenbuch zu nutzen.

Wie sieht ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch aus?

Eine gleichbleibende Vorlage, die regelmäßig und vollständig ausgefüllt wird, erleichtert dem Fahrzeughalter diese auferlegte Aufgabe. Folgende Einteilung erfüllt die Ansprüche an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch:

Fahrtenbuch

Fahrzeughalter: Mustermann, Maria

Fahrzeug Marke: Opel

amtl. Kennzeichen: K XP 123

Fahrer Name, Vorname: Mustermann, Max

Beginn, Datum, Uhrzeit: 20.02.2020 um 08:20 Uhr

Ende, Datum, Uhrzeit: 20.02.2020 um 10:35 Uhr

Unterschrift: M. Mustermann

Fahrtenbuchauflage: Rechtsgrundlage und Ursachen

Eine Fahrtenbuchauflage wird nicht nur im finanzrechtlichen Sinn oder innerhalb eines Betriebes erlassen, sie kann auch eine verkehrsrechtliche Maßnahme darstellen. Grundlage hierfür ist der § 31a StVZO.

Er besagt, dass die nach Landesrecht zuständige Behörde die Führung eines Fahrtenbuches für ein oder mehrere Fahrzeuge eines Halters anordnen kann. Dies ist dann möglich, wenn mit diesem Fahrzeug eine Zuwiderhandlung gegen die Verkehrsvorschriften begangen wurde und die Feststellung des Fahrzeugführers nicht möglich war.

Der Fahrzeugführer wird mit dieser Auflage verpflichtet, jede einzelne Fahrt im Fahrtenbuch zu dokumentieren. Der Fahrzeughalter ist verpflichtet, auf Anordnung der zuständigen Stelle das Fahrtenbuch zur Prüfung auszuhändigen und es nach Ablauf der Auflagefrist weitere sechs Monate aufzubewahren.

Wie kommt es in der Praxis zur Fahrtenbuchauflage?

Das Fahrtenbuch wird zum einen zur Überprüfung des Fahrzeughalters und der Fahrzeugführer und zum anderen als erzieherische Maßnahme erlassen. Letztere ist zwar im Gesetz nicht als solche ausdrücklich verankert. Da die Führung eines Fahrtenbuches vielfach als umständlich empfunden wird und den Fahrzeugführer einschränkt, ist die Auflage durchaus eine disziplinarische Anordnung.

Die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen, kommt jedoch selten von ungefähr. In der Regel liegen verkehrsrechtliche Verstöße zugrunde.

Beispiel: Mit einem Fahrzeug wurde ein Rotlichtverstoß begangen

Es ergeht ein Bußgeldbescheid gegen den Halter des Kfz. Auf der Aufnahme der automatischen Kamera ist der Fahrer nicht klar erkennbar. Der Halter des Fahrzeugs legt Einspruch ein mit der Begründung, er hätte das Fahrzeug nicht gefahren. Der Schlüssel wäre mehreren Personen zugänglich gewesen, wer das Fahrzeug benutzt habe, könne er nicht herausfinden. Der Verstoß kann somit nicht geahndet werden, wenn der Halter zugleich nachweisen kann, dass er selbst in der fraglichen Zeit auf keinen Fall mit dem Fahrzeug unterwegs war.

Kommt es bei jedem Verkehrsverstoß zu einer Fahrtenbuchauflage?

Grundsätzlich muss die sogenannte Verhältnismäßigkeit vorliegen, um eine Fahrtenbuchauflage zu erlassen. Die Verhältnismäßigkeit ist jedoch ein dehnbarer Begriff, der von zuständigen Behörden unterschiedlich interpretiert werden kann.

Tipp: Ein einmaliger Verstoß reicht selten aus

Das Bundesverwaltungsgericht sieht in älterer wie neuerer Rechtsprechung keine Rechtfertigung für die Auflage eines Fahrtenbuches, wenn es sich nur um einen einmaligen und unwesentlichen Verstoß ohne Verkehrsgefährdung handelt.

Anders sieht es natürlich aus, wenn

  • ein Rotlicht überfahren wurde
  • oder es sich um Wiederholungstäter handelt.

Hier ist eine Fahrtenbuchauflage verhältnismäßig. Grundsätzlich gilt, dass immer dann, wenn ein Verstoß mit mindestens 1 Punkt in Flensburg geahndet wird, auch eine Fahrtenbuchauflage gerechtfertigt ist.

Bei einem Verkehrsdelikt, das lediglich mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden würde, wie etwa eine Geschwindigkeitsüberschreitung um weniger als 10 km/h, ist die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben, solange die Übertretung nicht mehrfach wiederholt wird.

Was bedeutet die Androhung der Fahrtenbuchauflage?

Statt die Fahrtenbuchauflage gleich durchzusetzen, ist es der Behörde auch möglich, eine Androhung einer Fahrtenbuchauflage auszusprechen. Dies kann bei minderschweren Verstößen der Fall sein. Die Androhung weist den Halter darauf hin, dass er überprüfen muss, wem er wann sein Fahrzeug zur Nutzung überlässt.

Die Androhung einer Fahrtenbuchauflage ist mit Kosten verbunden. Sie ist ähnlich zu werten wie ein Verwarnungsgeld. Wird trotz der Androhung erneut gegen verkehrsrechtliche Pflichten verstoßen, muss der Fahrzeughalter mit Konsequenzen rechnen.

Wie lange muss man ein Fahrtenbuch führen?

Es kommt auf die Art des Verstoßes an, für welchen Zeitraum eine Fahrtenbuchauflage erteilt wird. In der Regel beträgt die Auflage sechs Monate. In besonders schweren oder wiederholten Fällen kann die Fahrtenbuchauflage auf einen Zeitraum von 24 Monaten ausgedehnt werden. Darüber hinaus fallen Gebühren an, die vom Fahrzeughalter zu tragen sind.

Sanktionen gegen den Fahrzeughalter: Fahrtenbuchauflage

Jeder Fahrzeughalter ist verantwortlich dafür, in welchem Zustand sein Fahrzeug ist und wem er es zur Nutzung überlässt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei dem Fahrzeug um ein Motorrad oder ein Auto handelt. Ebenso muss als Halter nicht unbedingt die Person gelten, die im Kfz-Brief eingetragen ist.

Wer kann Halter eines Kfz sein?

Halter ist im Sinne der deutschen Gesetze derjenige, der nicht nur zeitweise über das Fahrzeug verfügt und zudem die Fixkosten bestreitet.

Beispiel: Eltern kaufen Fahrzeug für Kind

Die Eltern kaufen ein Fahrzeug und lassen es auf ihren Namen zu. Genutzt wird das Fahrzeug jedoch ausschließlich von einem erwachsenen Kind, das auch Versicherung und Steuern für dieses Fahrzeug bezahlt. In der Regel gilt dieses Kind als Halter.

  • Beim Verleihen eines Fahrzeugs kann die Haltereigenschaft auf den Leihenden übergehen. Dies setzt eine längere Zeitspanne voraus, in der das Fahrzeug ausschließlich von ihm genutzt wird. Derjenige, auf den das Fahrzeug zugelassen ist und der es verliehen hat, kann unter diesen Umständen als Scheinhalter angesehen werden.
    Verleiht ein Halter, gegen den eine Fahrtenbuchauflage ausgesprochen wurde, sein Fahrzeug für längere Zeit an eine andere Person, so muss er dennoch Sorge tragen, dass das Fahrtenbuch ordnungsgemäß ausgefüllt wird. Ist dies nicht der Fall, kann gegen ihn ein Bußgeld verhängt werden.
  • Anders ist es beim Leasing. Hier sieht es der Gesetzgeber als gegeben an, dass der Leasingnehmer der alleinige Halter des Fahrzeuges ist. Es steht dem Leasingunternehmen in der Regel nicht mehr zur Verfügung. Eine Fahrtenbuchauflage gegen das Unternehmen kann deshalb nicht ausgesprochen werden.
  • Bei einem Dienstwagen hingegeben bleibt der Arbeitgeber Halter des Fahrzeugs. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm der Fahrer bekannt ist und kann deshalb bei Verstößen mit einer Fahrtenbuchauflage beschwert werden. Ebenso gilt dies für eine Autovermietung, wenn sie Fahrzeuge nur für übliche Zeiträume von mehreren Tagen bis einige Wochen vermietet.

Entfällt die Fahrtenbuchauflage, wenn Sie das Fahrzeug wechseln?

Durch den Wechsel auf ein anderes Fahrzeug entfällt die Auflage zur Führung eines Fahrtenbuchs nicht. Der § 31 StVZO besagt deutlich, dass die Fahrtenbuchauflage für ein oder mehrere und ebenso auf künftig zugelassene Fahrzeuge zutrifft.

Fahrtenbuchauflage: Das können Sie tun

Auch Behörden machen Fehler. Teils versäumen auch sie Fristen, teils rechtfertigen die Verstöße nicht unbedingt eine solche Maßnahme.

Wie lange besteht nach einem Verstoß die Möglichkeit zur Fahrtenbuchauflage?

Der Gesetzgeber sieht vor, dass eine Fahrtenbuchauflage nur dann zulässig ist, wenn zwischen dem begangenen Verkehrsverstoß und der ersten Anhörung nicht mehr als zwei Wochen vergangen waren. Die Gerichte gehen davon aus, dass jeder Fahrzeughalter sich diese Zeit zurückerinnern kann, wem er das Fahrzeug überlassen hatte. Wenn Sie nach dieser Zwei-Wochen-Frist einen Anhörungsbogen erhalten, darf jedoch kein Fahrtenbuch mehr angeordnet werden.

Hinweis: Zwei-Wochen-Frist gilt nicht für geschäftlich genutzte Fahrzeuge

Wird ein Kfz betrieblich genutzt, kann diese Frist wirkungslos sein. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg stellte sich auf den Standpunkt, dass eine Firma Sorge tragen muss, den jeweiligen Fahrer ermitteln zu können. Weigert sich die Firmenleitung den Namen des Fahrers bekanntzugeben, kann die Fahrtenbuchauflage auf alle Fahrzeuge des Unternehmens ausgedehnt werden.

Ist eine Ordnungswidrigkeit oder ein Bußgeldbescheid verjährt, darf nachträglich keine Fahrtenbuchauflage mehr erlassen werden. Hier tritt die Verfolgungsverjährung ein, die vor der Auflage schützt.

Wurde dagegen die Fahrtenbuchauflage vor Eintritt der Verjährung des Bußgeldbescheides oder der Ordnungswidrigkeit erlassen, kann nach der Verjährung nicht mehr gegen die Führung eines Fahrtenbuches Einspruch eingelegt werden.

Tipp: Überprüfen Sie die Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage

Haben Sie Zweifel, dass gegen Sie als Fahrzeughalter zu Recht eine Fahrtenbuchauflage erlassen wurde, können Sie die Angelegenheit einem Rechtsanwalt zur Prüfung übergeben.

Muss der Fahrer unbedingt genannt werden?

Zwar hat ein Beschuldigter in einem Bußgeld- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren die Möglichkeit, von seinem Aussagerecht Gebrauch zu machen. Dies schützt ihn aber nicht davor, bei fehlender Mitwirkung zur Ermittlung des Fahrers von der Fahrtenbuchauflage verschont zu bleiben. Nach geltender Rechtsprechung widerspricht ein solches Verhalten dem Sinn und Zweck des § 31a STVZO.

Auch ein Rechtsanwalt, der sein Fahrzeug einem Mandanten überlässt und sich auf seine Schweigepflicht beruft, kommt damit nicht zwingend durch. Hier urteilen die Gerichte unterschiedlich, da die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage ein verwaltungsgerichtlicher Akt ist. Das OVG Hamburg urteilte in einem Fall, in dem eine Rechtsanwältin sich auf ihre Schweigepflicht berief, dass dies zwar rechtens sei. Die Anordnung eines Fahrtenbuches würde jedoch bei weiteren Verstößen die Ermittlung der Verantwortlichen erleichtern und ihnen vor Augen führe, dass sie nicht unerkannt blieben.

Welche Kosten fallen für die Fahrtenbuchauflage an?

Ebenso wie die Fahrtenbuchandrohung ist die Fahrtenbuchauflage mit Kosten verbunden. Derzeit fallen für den Verwaltungsakt – und gewissermaßen als Verwarnungsgeld – 50 EUR an.

Fahrtenbuchauflage: Kontrolle und Strafen

  • 31a Abs. 3 STVZO regelt, dass die Ordnungsbehörde jederzeit verlangen kann, dass ihr das Fahrtenbuch zur Prüfung überlassen wird. Kommt der Fahrzeughalter dieser Aufforderung nicht nach, begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Sie kann mit einem Bußgeld von 100 EUR geahndet werden.

Auch der Verlust des Fahrtenbuches kann zu einer Geldbuße führen. Um hier einem Bußgeld zu entgehen, sollten Sie

  • den Verlust so schnell wie möglich der Behörde melden
  • sich umgehend ein neues Fahrtenbuch zulegen und Ihre Fahrten ab sofort wieder eintragen

In dem Fall kann die Behörde davon absehen, das Bußgeld in Höhe von 100 EUR durchzusetzen. Voraussetzung ist aber immer, dass Sie von sich aus auf die Behörde zugehen und nicht warten, bis bei einer Kontrolle das Fehlen des Fahrtenbuches bemerkt wird. Sie sollten auf jeden Fall Ihren Bußgeldbescheid prüfen lassen, um eventuell Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.