So erkennen Sie einen seriösen Verkäufer

Wer ein Auto von privat kauft, muss dem Verkäufer vertrauen: Denn nur dieser kann Ihnen sagen, ob der Wagen Mängel oder Unfallschäden aufweist. Damit Sie sich nach dem Kauf des Gebrauchtwagens nicht über einen unseriösen Verkäufer ärgern müssen, weil dieser Ihnen einen Wagen mit verschwiegenen Mängeln verkauft hat, gibt es einige Hinweise. Diese helfen Ihnen, einen unseriösen von einem seriösen Autoverkäufer zu unterscheiden.

Woran erkenne ich bei der Kommunikation einen seriösen Verkäufer?

Bereits an der Kommunikation können Sie erkennen, ob Sie es mit einem seriösen Verkäufer zu tun haben. Ein leicht erreichbarer Verkäufer, der sich bei Ihnen zurückmeldet und auch Fragen zu Mängeln ohne Zögern beantwortet, ist in der Regel als seriöser Verkäufer einzustufen. Eine Garantie gibt es natürlich nie. Wenn Ihnen der Verkäufer doch bereits in diesen Punkten seltsam vorkommt, sollten Sie noch kritischer beim Kauf des Gebrauchtwagens sein.

Welche Anhaltspunkte bietet der Besichtigungstermin?

Gibt Ihnen der Verkäufer direkt einen Termin zur Besichtigung und räumt Ihnen hierfür auch genügend Zeit an, dann ist dies schon mal ein gutes Zeichen. Akzeptiert dieser zudem das Mitbringen eines fachkundigen Begleiters, der den Gebrauchtwagens unter die Lupe nehmen kann? Dann kann dieser Verkäufer in den meisten Fällen als seriös eingestuft werden. Sollte der Verkäufer dies jedoch ablehnen, dann fragen Sie ihn am besten nach seinen Beweggründen.

Worauf muss bei den Vertragsunterlagen geachtet werden?

Der Kauf eines Gebrauchtwagens sollte nie ohne einen Kaufvertrag abgeschlossen werden. Hat der Verkäufer bereits einen Kaufvertrag vorbereitet, dann lassen Sie sich für die Prüfung dieses Vertrages Zeit. Möchte der Verkäufer jedoch, dass Sie den Vertrag direkt ohne Prüfung unterschreiben, ist dies meist ein Zeichen dafür, dass etwas nicht stimmt.
Weiterhin sollten Sie auch mündlich besprochene Punkte im Vertrag festhalten. Lehnt dies der Verkäufer ab, sollten Sie ebenfalls stutzig werden.

Das sollten Sie bei Besichtigung und Probefahrt beachten

Gerade beim Besichtigungstermin und der anschließenden Probefahrt können Sie den Gebrauchtwagen genau überprüfen. Sie sollten sich daher beispielsweise nicht zu sehr von der sympathischen Art des Verkäufers blenden lassen.

Was muss bei der Fahrzeugbesichtigung beachtet werden?

Da Gebrauchtwagen häufig einige Mängel aufweisen, ist ein Besichtigungstermin für den Kauf des Wagens unerlässlich. Sie sollten daher folgende Punkte bei dem Termin beachten:

  • Begleitperson: Sie sollten zu einer Fahrzeugbesichtigung nie alleine gehen. Im Optimalfall ist Ihre Begleitung selbst vom Fach oder hat Ahnung im KFZ-Bereich. Gerade für Personen, die keinerlei Kenntnisse haben, ist dies unerlässlich. 
  • Wetterverhältnisse: Achten Sie darauf, dass der Besichtigungstermin bei gutem Wetter stattfindet. Durch gute Lichtverhältnisse haben Sie die Möglichkeit Schäden und Mängel auf dem Wagen besser festzustellen. Bei Regen sind Kratzer und Dellen schwer zu erkennen, da diese durch das Wasser ausgefüllt werden.
  • Sauberkeit des Wagens: Letztlich sollte Ihnen der Gebrauchtwagen auch in einem sauberen Zustand vorgeführt werden, denn auch Dreck führt dazu, dass sich Schäden schwieriger ausfindig machen lassen.

Was sollten Sie bei der Probefahrt beachten?

Für den Kauf eines Gebrauchtwagens ist eine Probefahrt unerlässlich. Doch auch bei der Probefahrt sollten einige Punkte beachtet werden, damit Mängel auf jeden Fall ans Tageslicht kommen.

  • Probefahrt als Beifahrer

Zunächst einmal sollten Sie bei der Probefahrt die Position des Beifahrers einnehmen. So haben Sie die Möglichkeit, den Innenraum des Wagens genau in Augenschein zu nehmen. Hier sollten Sie auf brennende Kontrollleuchten und die Funktionsfähigkeit des Tachos achten. Zudem sollten Sie andere Funktionen wie z.B. Klimaanlage, Sitzheizung und Radio testen. Letztlich haben Sie als Beifahrer auch die Möglichkeit Störgeräusche und Schaltgeräusche besser wahrzunehmen.

  • Probefahrt als Fahrer

Anschließend sollten Sie sich selbst ans Steuer setzen. Hier können Sie dann auf die Kontrollleuchten beim Zünden des Fahrzeuges achten und ob der Motor direkt anspringt. Bei einem Wagen mit Schaltung merken Sie zudem, ob die Kupplung sich leicht schalten lässt. Für die Probefahrt sollten Sie sich zudem eine Straße mit nicht optimalen Verhältnissen aussuchen. So können Sie die Reaktionsfähigkeit und die Bremsen des Wagens besser testen.

Wichtige Dokumente beim Gebrauchtwagenverkauf

Sollten Sie einen Gebrauchtwagen kaufen, dann sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Sie die wichtigsten Dokumente vom Verkäufer erhalten. Hierzu gehören die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II. Sollte das Auto älter als drei Jahre alt sein, ist auch der Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung erforderlich. Auch das Inspektionsheft, welches über den Zustand des Wagens informiert, ist wichtig. Letztlich sollten Sie den Kauf des Gebrauchtwagens mit einem schriftlichen Kaufvertrag abschließen.

Warum ist die Zulassungsbescheinigung Teil I wichtig?

Die Zulassungsbescheinigung Teil I, früher Fahrzeugschein, ist der Nachweis dafür, dass der Wagen auch auf öffentlichen Straßen zugelassen ist. Sollte der Verkäufer den Wagen vor dem Verkauf abgemeldet haben, sollte dieser Ihnen die Abmeldebescheinigung überreichen. Da die Zulassungsbescheinigung Teil I immer mitgeführt werden muss, sollten Sie in jedem Fall darauf achten, dass der Verkäufer Ihnen diese aushändigt.

Warum ist die Zulassungsbescheinigung Teil II wichtig?

Die Zulassungsbescheinigung Teil II, früher Fahrzeugbrief, weist nach, wer der Halter des Wagens ist und somit die Verfügungsgewalt hat. Die Zulassungsbescheinigung Teil II stellt keinen Eigentumsnachweis dar. Eine Eigentumsübertragung ist daher auch ohne die Übergabe der Zulassungsbescheinigung Teil II möglich.

Jedoch hat die Zulassungsbescheinigung Teil II eine Indizfunktion. Ein gutgläubiger Erwerb eines Wagens ist z.B. nicht möglich, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II  nicht mit übergeben wurde. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass der Verkäufer nicht berechtigt war, den Wagen zu verkaufen, dann haben Sie kein Eigentum an dem Wagen erworben.

Hinweis: Fahrzeug-Identifizierungsnummer stimmt überein

Beim Kauf eines Gebrauchtwagens sollten Sie zudem überprüfen, ob die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) am Wagen mit der Nummer auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und II übereinstimmt.

Welche Bedeutung hat der Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung?

Dieser Prüfbericht muss zwar nicht ständig im Auto mitgeführt werden, jedoch haben Sie die Pflicht, diesen bis zur nächsten Hauptuntersuchung aufzubewahren. Dieser Prüfbericht enthält nämlich nicht nur Angaben zum Zustand des Wagens, sondern auch eventuelle Auflagen. Eine Auflage kann z.B. sein, dass die Plakette nur erteilt wurde, weil sich der vorherige Halter verpflichtet hat, alle Mängel bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beseitigen.

Hinweis: Hauptuntersuchung liegt zwei Jahre zurück

Dies kann ein Indiz dafür sein, dass auf Sie möglicherweise hohe Reparaturkosten am Wagen zukommen und der Verkäufer diese Kosten durch den Verkauf vermeiden will.

Warum ist das Inspektionsscheckheft wichtig?

In diesem Heft werden alle großen Inspektionen sowie Zusatzarbeiten, die der Hersteller des Wagens empfiehlt, eingetragen. Hierzu gehört z.B. der Wechsel des Motoröls. Hat der Verkäufer all diese Inspektionen eingehalten, spricht dies für einen guten Zustand des Wagens. Achten Sie darauf, dass das Inspektionsscheckheft vollständig ausgefüllt ist. Die vorgenommenen Arbeiten werden dort in der Regel angekreuzt und mit der Unterschrift des durchführenden KFZ-Meisters versehen.

Warum ist ein Kaufvertrag wichtig?

Ein Kaufvertrag kann natürlich auch mündlich geschlossen werden. Es empfiehlt sich jedoch, diesen schriftlich abzuschließen, um eventuell später auftretende Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Der schriftliche Kaufvertrag enthält nämlich Angaben über Käufer und Verkäufer, wie z.B.

  • die genaue Anschrift
  • Telefonnummer
  • Personalausweisnummer

Zudem kann das Fahrzeug genau bestimmt werden, durch das Eingetragen der Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II. All diese Angaben können bei einer späteren Auseinandersetzung hilfreich sein.

Rechte des Käufers bei Mängel am Gebrauchtwagen

Welche Rechte Sie als Käufer bei Mängeln am Gebrauchtwagen haben, hängt davon ab, ob Sie den Wagen von einer Privatperson oder einem Händler gekauft haben. Gegenüber Privatpersonen haben Sie beim Gebrauchtwagenkauf weniger Rechte zur Verfügung als gegen einen gewerblichen Händler.

Welche Rechte haben Sie gegenüber einer Privatperson?

Wenn Sie einen Kaufvertrag mit einer Privatperson schließen, dann wird in der Regel ein Musterkaufvertrag verwendet. In diesem wird in den meisten Fällen der Ausschluss jeglicher Gewährleistung beim Auto vereinbart. Dieser Gewährleistungsausschluss ist zwischen Privatpersonen zulässig und führt dazu, dass der Verkäufer nicht für Mängel haftet.

Der Verkäufer muss bei einem bestehenden Mangel am Wagen nur dann nachbessern oder Schadensersatz zahlen, wenn er eine Garantie mit Ihnen vereinbart hat. Zudem haftet er auch dann, wenn er Mängel verschwiegen hat oder bewusst falsche Angaben gemacht hat.

Welche Rechte haben Sie gegenüber einem Händler?

Sollten Sie den Gebrauchtwagen von einem gewerblichen Verkäufer gekauft haben, dann kann dieser die Rechte des Käufers im Hinblick auf Mängel nicht ausschließen. Die einzige Möglichkeit, die dem Verkäufer zusteht, ist die Haftungsdauer auf ein Jahr zu verkürzen.

Der Verkäufer muss somit für Mängel aufkommen, die bereits bei der Übergabe des Wagens vorhanden waren. Folgende Rechte können Sie somit gegenüber dem Verkäufer geltend machen:

  • Nachbesserung: Sollte ein Mangel vorliegen, können Sie zunächst Nachbesserung, sprich die Reparatur des Wagens, verlangen. Sie sollten dem Verkäufer daher schriftlich und unter Fristsetzung zur Nachbesserung auffordern.
  • Kaufpreis mindern: Sollte der Verkäufer Ihrer Aufforderung zur Nachbesserung nicht nachkommen, können Sie den Kaufpreis mindern. Wie hoch die Kaufpreisminderung ausfallen darf, muss im Ernstfall durch einen Sachverständigen geprüft werden. Orientieren können Sie sich jedoch vorerst an der Höhe der Reparaturkosten.
  • Rücktritt vom Vertrag: Erst, wenn der Verkäufer der Aufforderung zur Nachbesserung nicht nachkommt, oder diese verweigert, haben Sie die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurückzutreten. Sie müssen dann den Wagen zurückgeben und erhalten den Kaufpreis zurück. Beachten Sie jedoch, dass ein Rücktritt bei lediglich geringen Mängel nicht möglich ist. Wann ein geringer Mangel vorliegt, orientiert sich an den Reparaturkosten.

Hinweis: Direkter Rücktritt bei Unfallwagen

Sollte es sich um einen Unfallwagen handeln, können Sie direkt von Ihrem Vertrag zurücktreten. Dieser Mangel ist nicht zu beheben, denn selbst nach einer Reparatur, handelt es sich immer noch um einen Unfallwagen.

Checkliste für den Gebrauchtwagenkauf

Um sicherzustellen, dass Sie während der Besichtigung des Wagens auf alle wichtigen Punkte achten und kein mangelhaftes Auto erwerben, nehmen Sie sich am besten eine vorgefertigte Checkliste mit. An dieser können Sie sich einfach entlanghangeln.