Gesetzliche Regelungen zu Mitgliedschaften
Je nach Interesse suchen sich Verbraucher:innen Freizeitangebote, die zu ihnen passen. In vielen Fällen kommen sie dabei um eine Mitgliedschaft nicht herum. Ob Fitnessstudio oder Sportverein – alle wollen Mitglieder für sich gewinnen und an sich binden. Damit einher gehen jedoch nicht selten lange Vertragslaufzeiten und undurchsichtige Kündigungsbedingungen, die früher oder später Skepsis und Unsicherheit hervorrufen.
Das Gesetz nennt hier jedoch klare Vorgaben, an die sich Unternehmen und Institutionen halten müssen. Dabei ist jedoch zu differenzieren: Es macht einen Unterschied, ob Sie Ihre Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio oder in einem Verein kündigen wollen.
Deshalb grenzen wir in diesem Ratgeber die gesetzlichen Vorgaben klar voneinander ab. Im ersten Teil widmen wir uns den Bestimmungen, die für eine Kündigung der Mitgliedschaft im Fitnessstudio gelten. Im zweiten Teil erläutern wir Ihnen, was für Kündigungen von Vereinsmitgliedschaften gilt.
Vorab werfen wir noch einen allgemeinen Blick auf die einseitige Beendigung von Verträgen. Immerhin gibt es Gemeinsamkeiten. Die betreffen vor allem die Kündigungsform.
Kündigen einer Mitgliedschaft: allgemeine Grundsätze
Die gesetzlichen Grundlagen für die Kündigung von Mitgliedschaften finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) – unabhängig davon, ob Sie aus einem Sportverein oder einem Fitnessstudio austreten wollen. Dabei unterscheidet das BGB drei Formen der Vertragskündigung: die Schriftform, die Textform und den Kündigungsbutton.
Hinweis: Kündigungsbutton
Ein Kündigungsbutton ist seit dem Jahr 2022 auf Webseiten, auf denen Verträge geschlossen werden können, Pflicht. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 312k BGB. Hintergrund ist, dass Online-Verträge, die schnell geschlossen werden können, ebenso schnell kündbar sein müssen.
Wie eine Mitgliedschaft zu kündigen ist, ergibt sich dabei aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihres Vertragspartners beziehungsweise den Vereinssatzungen.
Schriftform zur Kündigung einer Mitgliedschaft nach § 126 BGB
Müssen Sie Ihre Mitgliedschaft in Schriftform kündigen, bedeutet das, dass Sie ein Dokument schriftlich aufsetzen und eigenhändig unterzeichnen müssen. Ein maschinell erstellter Namenszug, ein Namenskürzel oder die Kopie einer Unterschrift genügen hier nicht. Wohl aber wird unter Umständen eine elektronische Unterschrift akzeptiert. Voraussetzung ist, dass es sich um eine sogenannte qualifizierte elektronische Unterschrift handelt.
Hinweis: qualifizierte elektronische Unterschrift
Die rechtliche Grundlage für eine qualifizierte elektronische Unterschrift ist der eIDAS-Verordnung festgelegt. Die darin enthaltenen Regelungen geben einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für elektronische Unterschriften im gesamten EU-Raum vor.
Mitgliedschaft in Textform kündigen: Regelungen nach § 126b BGB
Geht aus den AGB Ihres Vereins oder Fitnessstudios hervor, dass Sie Ihre Mitgliedschaft in Textform kündigen müssen, genügt eine Mitteilung per E-Mail. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht nötig.
Bei Textform bestehen noch weitere Möglichkeiten, Ihren Vertrag zu beenden. Ebenfalls akzeptiert werden:
- SMS,
- Chatnachricht z.B. WhatsApp,
- Brief,
- Fax.
Entscheidend ist bei einer Kündigung in Textform, dass diese dauerhaft gespeichert werden kann und der Absender eindeutig identifizierbar ist.
Mitgliedschaft im Fitnessstudio kündigen: Diese Bedingungen gelten
Es gibt unterschiedliche Gründe, eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio zu kündigen. Darunter fallen zum Beispiel:
- Umzug,
- Verletzung oder Krankheit,
- finanzieller Engpass,
- Zeitmangel,
- wechselnde Interessen,
- Unzufriedenheit mit dem Studio.
Welche Bedingungen für eine Kündigung gelten, ergibt sich in der Regel aus den AGB Ihres Studios. Oft sehen die eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf oder 24 Monaten vor. Erst nach Ablauf ist eine Kündigung der Mitgliedschaft – unter Einhaltung einer bestimmten Frist vorgesehen.
Wichtig: Automatische Vertragsverlängerungen
Bei Verträgen, die vor dem 1. März 2022 geschlossen wurden, kann es zu einer automatischen Verlängerung um ein weiteres Jahr kommen, sofern der Vertrag nicht bis zu drei Monate vor dem Auslaufen gekündigt wurde. Das Datum des Vertragsschlusses kann also einen entscheidenden Unterschied für die jeweiligen Bestimmungen machen.
Seit dem 1. März 2022 greift das Gesetz für faire Verbraucherverträge. Automatische Vertragsverlängerungen sind damit passé, sofern sich der Vertrag
- nicht auf unbestimmte Zeit verlängert und
- Sie als Verbraucher:in kein monatliches Kündigungsrecht mit einer Frist von höchstens einem Monat haben.
Haben Sie beispielsweise im April 2023 einen Vertrag mit einem Fitnessstudio geschlossen, dessen AGB eine automatische Verlängerung von einem Jahr vorsieht, sofern Sie nicht fristgerecht zum Ende der Mindestlaufzeit kündigen, ist das nicht rechtskonform. Die Regelung ist unwirksam.
Fristlose Kündigung: Das sind Ihre Rechte
Es gibt Fälle, in denen Sie ein besonderes Kündigungsrecht haben. Das ermöglicht Ihnen eine vorzeitige Auflösung Ihres Vertrages. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 314 BGB. Voraussetzung ist ein wichtiger Grund. Darunter fällt z.B. eine Erkrankung, die es Ihnen unmöglich macht, die Angebote des Studios weiterhin zu nutzen. Ein entsprechendes Attest ist dabei in der Regel vorzulegen.
Hinweis: Schwangerschaft
Eine Schwangerschaft berechtigt Sie zwar nicht zu einer fristlosen Kündigung. Viele Studios zeigen sich hier jedoch kulant. Oft besteht mindestens die Option, den Vertrag zu pausieren. Eine Kündigung setzt mitunter ein Sportverbot voraus – ärztlich attestiert.
Liegen die Gründe für eine fristlose Kündigung Ihrer Mitgliedschaft in einer Verletzung der Vertragspflichten durch das Studio – das können Sicherheitsrisiken durch nicht gewartete Trainingsgeräte oder ein wiederholter unberechtigter Geldeinzug sein – muss unter Umständen erst eine Aufforderung zur Abschaltung der Mängel erfolgen. Die Schwere der Pflichtverletzung ist hierbei entscheidend.
Mitgliedschaft kündigen: Möglichkeiten beim Fitnessstudio
Je nachdem, in welchem Fitnessstudio Sie Mitglied sind, bieten sich unterschiedliche Optionen, aus Ihrem Vertrag auszusteigen. Bekannte Anbieter räumen Ihnen beispielsweise die Möglichkeit ein, per App, über die Website, per E-Mail oder persönlich im Studio zu kündigen. Werfen Sie einen Blick in die AGB, um die genauen Bedingungen zu erfahren und prüfen Sie ggf. das Datum des Vertragsschlusses.
Je nachdem, welche Kündigungsform Ihr Studio fordert, haben wir Vorlagen für Sie erstellt:
Mitgliedschaft Fitnessstudio kündigen Vorlage als PDF
Mitgliedschaft Fitnessstudio kündigen E-Mail-Vorlage
Vereinsmitgliedschaft kündigen: Das sind die Regelungen
Der Austritt aus einem Verein ist in § 39 BGB geregelt. Zudem kommt die Vereinssatzung zum Tragen. Wichtig ist dabei in erster Linie: Sie haben grundsätzlich das Recht, Ihre Mitgliedschaft in einem Verein zu kündigen. Daran ändert die Satzung nichts.
Gleichwohl legt das Regelwerk fest, zu wann ein Austritt möglich ist:
- nach Ablauf einer bestimmten Kündigungsfrist und/oder
- zum Ende eines Geschäftsjahres.
Wichtig: Kündigungsfrist
39 BGB begrenzt die Kündigungsfrist in Vereinen auf höchstens zwei Jahre. Längere Fristen verstoßen also gegen geltendes Recht und sind unwirksam.
Möchten Sie in Ihrem Verein Ihre Mitgliedschaft kündigen, prüfen Sie die Satzung und errechnen Sie den nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt. Setzen Sie anschließend ein entsprechendes Kündigungsschreiben auf – nutzen Sie ggf. unsere Vorlage. Behalten Sie davon eine Kopie für sich.
Mitgliedschaft kündigen im Verein: Formerfordernis
Viele Vereinssatzungen schreiben eine schriftliche Kündigung vor. Abweichungen davon sind nur möglich, wenn eine entsprechende Regelung fehlt. Dann ist eine formlose Kündigung der Mitgliedschaft im Verein, etwa mündlich oder per E-Mail, möglich.
Allerdings: Von einer mündlichen Kündigung ist abzuraten, da diese im Streitfall nicht belegt werden kann. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie schriftlich kündigen und sich den Eingang bestätigen lassen. Einen Grund müssen Sie dabei nicht angeben.
Um es Ihnen zu erleichtern, Ihre Mitgliedschaft zu kündigen, stellen wir Ihnen eine kostenlose Vorlage zur Verfügung.
Mitgliedschaft kündigen Verein Vorlage
Fristlos im Verein kündigen: die Bedingungen
Möchten Sie Ihre Vereinsmitgliedschaft fristlos kündigen, benötigen Sie einen wichtigen Grund. Wir nennen Ihnen Beispiele:
- Umzug,
- erhebliche Beitragserhöhungen,
- langfristige Erkrankung,
- Streichung von Leistungen oder Angeboten des Vereins.
Wichtig ist, dass Ihnen die Mitgliedschaft in dem betreffenden Verein nicht weiter zugemutet werden kann.
Hinweis: Tod eines Mitglieds
Mit dem Tod eines Vereinsmitglieds endet die Mitgliedschaft automatisch ab dem Todestag. Damit erlischt auch die Pflicht der Beitragszahlung.
Fazit: Mitgliedschaft kündigen
Möchten Sie sich von einer Mitgliedschaft lösen, greifen unterschiedliche Regelungen – je nachdem, ob es sich bei Ihrem Vertragspartner um einen Sportverein oder ein Fitnessstudio handelt. Die Kündigungsfristen ergeben sich ebenso wie weitere Bedingungen für die Beendigung der Mitgliedschaft aus der Vereinssatzung oder den allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Checken Sie die Vorgaben, ehe Sie sich an die Umsetzung Ihrer Kündigung machen. Beenden Sie das Vertragsverhältnis nicht wie gefordert, bleibt die Mitgliedschaft ggf. bestehen. Bei monate- oder jahrelangen Kündigungsfristen wird das schnell zum Ärgernis.
Quellen: