Roaming Gebühren: Surfen und Telefonieren in der EU

Vor dem 15. Juni 2017 war das Telefonieren im Ausland für viele Handybesitzer teuer. Die Tarife waren unübersichtlich, oft musste für das Roaming eine extra Freigabe beantragt werden. Zum Glück gibt es seit diesem Stichtag innerhalb der EU und den EWR (Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes) eine Vereinbarung. 

Diese Vereinbarung beinhaltet, dass keine Aufschläge mehr auf die vereinbarten, nationalen Tarife – auch innerhalb von Flatrates – vorgenommen werden. Jeder, der sich innerhalb dieses Gebietes bewegt und Handydienste in Anspruch nimmt, darf sich darauf verlassen, dass ihm keine außergewöhnlichen Mehrkosten entstehen. 

Für welche Länder gilt die Regelung über Roaming Gebühren?

Die Vereinbarung über die Roaming Gebühren gilt für alle 28 Mitgliedstaaten der EU und die drei EWR-Staaten, dazu gehören

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Schweden, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern als Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen als EWR-Staaten.

Ausnahmen stellen innerhalb der EU folgende Gebiete dar:

  • Andorra
  • Gibraltar
  • Isle of Man
  • Kanalinseln
  • San Marino
  • Vatikanstaat

Ebenfalls nicht dazu zählen die zur EU gehörenden Überseegebiete in der Karibik. 

Tipp: Details finden Sie in Ihrem Vertrag

Manche Anbieter haben diese Regionen in ihre Verträge aufgenommen. Wenn Sie den Urlaub in einem dieser Gebiete verbringen, sehen Sie am besten vorher nach, ob Sonderkosten auf Sie zukommen können. 

In welchen europäischen Ländern gibt es keine Vereinbarung über Roaming Gebühren?

Die Schweiz und die Türkei gehören nicht zur EU, deshalb gilt die Vereinbarung nicht generell für diese beiden Länder. Aber auch hier finden Sie in Ihrem Vertrag, ob nicht doch Ihr Provider die Schweiz und die Türkei wie die EU-Länder behandelt und keine zusätzlichen Gebühren verlangt. 

Sind die Roaming Gebühren für alle Handynetze gleich?

Wählt sich Ihr Handy unterwegs automatisch in das Netz eines anderen Anbieters ein, so gilt dennoch der Tarif, den Sie mit Ihrem Anbieter zuhause vereinbart haben. 

Beispiel: Ausländische Netze

Sie verbringen Ihren Urlaub in Italien. Dort zeigt Ihr Handy an, dass Sie nicht mehr im Netz Ihres deutschen Anbieters sind, sondern in einem der italienischen Netze. Für Telefongespräche, SMS und Internet zahlen Sie jedoch nicht mehr als zuhause. Es kann jedoch sein, dass Ihr Hotel, der Campingplatz oder der Anbieter einer Ferienwohnung für WLAN extra Gebühren verlangt.

Ist die Option Roaming automatisch verfügbar?

Vor allem kurz nach der Einführung der EU-einheitlichen Roaming Gebühren kam es vor, dass die Roaming-Funktion noch ausgeschaltet war. Teils wurde sie durch die Handybesitzer freiwillig deaktiviert, teils war von Seiten der Anbieter ein Riegel vorgeschoben. Viele Provider haben nach der Einführung der Regelung automatisch die Option freigegeben.

Tipp: Nachsehen hilft Kosten sparen

Sind Sie sich vor einer Auslandsreise nicht sicher, ob für Ihr Handy Roaming aktiviert ist, können Sie jederzeit online in Ihrem Vertrag nachsehen. Sind Sie sich dennoch nicht ganz sicher, hilft ein Telefonat mit dem Anbieter, jeden Zweifel auszuräumen bzw. die Roaming-Funktion zu aktivieren. 

Wie wirkt sich der Brexit auf Roaming Gebühren aus?

Noch gilt für Großbritannien wie in vielen anderen Bereichen auch beim Telefonieren eine Übergangsregelung. Bis zum 31. Dezember 2020 zahlen Sie Ihre ganz normalen Tarife für Gespräche, SMS und mobile Datennutzung. Danach allerdings sollten Sie sich mit Ihrem Anbieter in Verbindung setzen oder die entsprechenden Hinweise auf dessen Homepage oder Ihnen übersandten Vertragsänderungen berücksichtigen. 

Besonderheit bei Schiffsreisen

Bei Schifffahrten “auf hoher See”, also bei Kreuzfahrten und langen Überfahrten mit Fähren läuft die Handyverbindung in der Regel via Satelliten. Diese Verbindungen sind von der Regelung der Roaming Gebühren ausgenommen. Teils laufen beträchtliche Summen auf, wenn dies nicht berücksichtigt wird. 

Über die anfallenden höheren Gebühren gibt Ihnen der Reiseanbieter Auskunft. In den Reiseunterlagen finden Sie die Tarife, die für die Nutzung des Mobilfunks oder der WLAN-Verbindung an Bord gelten. 

Tipp: Deaktivieren Sie die automatische Netzeinwahl

Damit Sie ganz sicher gehen, keine unerwartet hohen Handyrechnungen zu erhalten, ist es sinnvoll, die automatische Netzeinwahl bei Schiffsreisen wie auch in Hafennähe zu deaktivieren. Mitunter bauen sich sonst unbemerkt Verbindungen auf, etwa über eine Wetter-App, unbemerkte Updates oder Ähnlichem. 

Welche Handygebühren fallen im Flugzeug an?

Die Benutzung des Internets und das Versenden von SMS im Flugzeug funktioniert meist problemlos. Einige Gesellschaften bieten während der Flüge sogar WLAN an. Lediglich auf das Telefonieren müssen Sie verzichten, dies ist in der Regel nicht gestattet.

Ferner sollten Sie während des Starts und der Landung Ihr Mobilgerät ausschalten oder zumindest anstelle des normalen Betriebes den Flugmodus aktivieren. 

Tipp: Vermeiden Sie hohe Roaming-Kosten

Die EU-Regelung für Roaming Gebühren gilt auch bei innereuropäischen Flügen nicht. Wer trotzdem sein Handy nutzen und nicht für ein paar Stunden verzichten will oder kann, sollte sich zumindest auf hohe Gebühren einstellen.

Das gilt bei längerem Auslandsaufenthalt

Wer nicht nur wegen einer kurzen Reise die Dienste seines Handyanbieters im Ausland nutzt, kann leider nach einer bestimmten Zeit die günstigen Roaming Gebühren nicht mehr in Anspruch nehmen. Die Anbieter haben das Recht, Ihre diesbezüglichen Aktivitäten zu überwachen und entsprechend zu reagieren. 

Ab wann gelten die Roaming Gebühren nicht mehr?

Die EU-Verordnung über Roaming Gebühren sieht vor, dass bei einem ständigen oder überwiegenden Aufenthalt im Ausland, der die Dauer von vier Monaten überschreitet, Aufschläge verlangt werden können. Die Bewertung der Nutzung im EU und die Erhebung der Aufschläge auf den Tarif nehmen die Anbieter nach den Vorgaben der Verordnung zum EU-Roaming vor.

Es ist üblich, dass in diesem Fall der Anbieter seine Kunden rechtzeitig per SMS auf diese Regelung aufmerksam macht. SMS werden jedoch leicht einmal übersehen, teils kommen sie auch im Ausland nicht oder sehr verspätet an.

Hinweis: Nachfragen statt zahlen

Haben Sie vor, längere Zeit im Ausland zu verbringen, ist es sinnvoll, wenn Sie sich selbst schlaumachen. Welche Aufschläge nach dem Ablauf der Roaming-Vorteile entstehen, können Sie Ihrem Vertrag – online oder in Ihren Unterlagen – entnehmen. Rufen Sie im Zweifelsfall rechtzeitig Ihren Provider an und bitten Sie ihn um genaue Preisangaben.

Ist kostenloses Roaming im Ausland immer verfügbar?

Wenn Sie dauerhaft in einem Land leben, zugunsten billiger Tarife oder beispielsweise wegen eines früheren Umzugs Ihren Vertrag in einem anderen Land abgeschlossen haben, kann dies zu einem Ausschluss vom kostenlosen Roaming führen. 

Möglich ist auch, dass Ihr Datenvolumen begrenzt oder gedrosselt wird. Details hierzu können Sie in Ihrem Handyvertrag einsehen. 

Kann man Roaming auch aus dem Ausland aktivieren?

Sollte wider Erwarten die Roaming-Funktion bei Ihrem Handy noch deaktiviert sein, haben Sie im Ausland ebenso wie im Inland die Möglichkeit, diese online zu aktivieren. Folgende Schritte helfen Ihnen an den meisten Handys weiter:

  • Einstellungen
  • mobile Netzwerke
  • Datenroaming einschalten

Prepaid-Handy: Roaming Gebühren in der EU

Die günstigen Heimattarife gelten EU-weit nicht nur für die Kunden von Laufzeitverträgen. Wer ein Handy mit einer Prepaidkarte besitzt, kommt ebenfalls in den Genuss der einheitlichen Roaming Gebühren. Einheitlich gilt für alle Handynutzer, die sich innerhalb der EU oder den EWR-Ländern bewegen: “Roam like at Home”, telefonieren wie zuhause. 

Prepaid-Handys bringen im Ausland Vorteile mit sich. Kommt es abhanden, ist eine Sperre kostengünstiger, da keine langfristigen Verträge weiter bezahlt werden müssen. Aufgeladen werden kann die Prepaid-Karte genauso wie im Heimatland über verschiedene Wege. 

Sind Prepaid-Tarife höher als Vertragstarife?

Es liegt am jeweiligen Anbieter, wie viel Sie für Ihre Telefongebühren, die SMS und die Nutzung des Internets zahlen. Generell gelten folgende Höchstgrenzen für Gebühren innerhalb der EU:

Was ein Mobilfunkanbieter darf, regelt letztendlich der Vertrag, den er mit dem Kunden abschließt. Allerdings hat in Sachen Roaming Gebühren der Gesetzgeber klare Regelungen geschaffen. So steht es ihm beispielsweise frei, generell kein Roaming anzubieten. 

Kann der Anbieter einzelne Dienste vom Roaming ausschließen?

Diese Möglichkeit steht den Mobilfunkanbietern ebenfalls zur Verfügung. Allerdings gibt es hier nur die Option “ganz oder gar nicht”. Schließt der Anbieter SMS vom Roaming aus, so gilt dies für alle EU-Länder und die EWR-Staaten.

Hinweis: Zusätzliche Gebühren für extra Dienste sind nicht erlaubt

Bietet Ihr Provider in ihrem Inlandsvertrag Dienste nicht an, so darf er sie auch nicht im Ausland gegen eine höhere Gebühr freischalten. Der Gesetzgeber hat klar geregelt, dass ein Aufschlag zum inländischen Tarif einen Verstoß gegen die Regelungen darstellt.

Was tun bei einer hohen Abrechnung nach dem Urlaub?

Es kommt immer wieder mal vor, dass sich nach dem Urlaub Unklarheiten und hohe Beträge in der Telefonrechnung finden. Dies können Sie tun:

  • Überprüfen Sie die einzelnen Posten genau auf ihre Richtigkeit.
  • Wenden Sie sich innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Handyrechnung an den Anbieter mit der Bitte um Darlegung und Erklärung und reklamieren Sie zusätzlich die Rechnung.
  • Sind die Gebühren nach wie vor nicht nachvollziehbar, melden Sie eine Rückforderung an.
  • Kommt Ihr Anbieter Ihren Aufforderungen nicht nach, können Sie sich an die Bundesnetzagentur wenden.
  • Nehmen Sie die Beratung eines Rechtsanwalts in Anspruch, damit Sie nicht auf Ihren zu Unrecht verlangten Gebühren sitzen bleiben.

Ferner haben Sie die Möglichkeit, zu viel abgebuchte Telefongebühren wieder zurück buchen zu lassen. Dabei sollten Sie jedoch zwei Dinge beachten:

  1. Zahlen Sie gleichzeitig den Betrag auf das Konto des Anbieters ein, der Ihrer Meinung nach aufgelaufen ist.
  2. Rechnen Sie als Folge mit Mahnungen oder gar der Vertragskündigung. Überlegen Sie daher die Rückbuchung genau und holen Sie sich auch hier gegebenenfalls den Rat eines Rechtsanwaltes ein.

Was ist mit Telefonaten im WLAN?

Allein durch das Surfen im Internet entstehen im ausländischen WLAN innerhalb der EU keine höheren Gebühren. Dies gilt jedoch nicht für Telefonate, die via VoWiFi – Voice over Wireless Fidelity – geschehen. Andere Bezeichnungen für diese Technik sind WLAN-Call oder WiFi-Call.

Diese Funktionen müssen jedoch von Ihrem Anbieter freigeschaltet werden. Zusätzliche Kosten dafür sind erlaubt, da sie nicht unter die EU-Roaming-Verordnung fallen.

Was tun bei Tarifänderungen?

Sind angebliche Tarifänderungen der Grund für eine zu hohe Rechnung, sind diese ebenfalls nicht immer rechtens. Eine einseitige Tarifänderung ist nicht möglich, der Handyanbieter muss Ihnen Erhöhungen rechtzeitig bekanntgeben. Daraufhin haben Sie das Recht zu einer Sonderkündigung. Dies bedeutet, dass Sie den Handyvertrag in diesem Fall auch vor Beendigung der Laufzeit kündigen können. 

Hinweis: Vorsicht bei Sonderrufnummern

Sonderrufnummern, die mit 0800, 0180 etc. beginnen, fallen nicht unbedingt unter die Regelung für Roaming Gebühren. Hier können bei Anrufen, die Sie im Ausland tätigen, hohe Gebühren auflaufen. Erkundigen Sie sich vor dem Anruf über den geltenden Tarif, unter Umständen ist ein Anruf bei der normalen Firmennummer kostengünstiger.

Handygebühren: Das gilt für Nicht-EU-Länder

Durch die klare Regelung der Roaming Gebühren innerhalb der EU vergisst man leicht, dass sie nicht für Reisen in außereuropäische Länder gelten. Zwar gibt es auch hier Regelungen, die jedoch nicht immer greifen und funktionieren.

So landet man schnell in der Kostenfalle, die Rückforderung von Gebühren, die tatsächlich oder angeblich im außereuropäischen Ausland entstanden sind, kann jedoch kompliziert werden. 

Gibt es einen Schutz vor hohen Gebühren im außereuropäischen Ausland?

Damit niemand unverhofft in eine Kostenfalle tappt, gibt es zumindest für mobiles Internet eine weltweite Kostenbremse. Vorgesehen ist, dass mobile Internetverbindungen getrennt werden, wenn ein Betrag von 59,50 EUR überschritten wird. In der Praxis funktioniert dies leider nicht immer. Mitunter zieht dies sehr hohe Gebühren, teils bis zu 30 EUR pro Megabyte, nach sich. 

Tipp: Zeitbegrenzte Flatrates buchen

Erkundigen Sie sich vor Ihrer Reise in Nicht-EU-Länder nach der Möglichkeit, für Tage oder Wochen eigene Flats abzuschließen. Damit gehen Sie sicher, dass Sie nach Ihrer Rückkehr nicht mehr als erwartet zahlen müssen.