Für gewöhnlich gilt vor und in Baustellen auf der Autobahn eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Wer dann beim Rasen erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Was aber, wenn schon vor Beginn der Bauarbeiten bzw. dem Aufstellen entsprechender Hinweisschilder geblitzt wird? Mit dieser etwas kuriosen Frage musste sich das Amtsgericht (AG) Lübbe nun befassen.
Unerwarteter Bußgeldbescheid
Ein Autofahrer aus Brandenburg staunte nicht schlecht, als plötzlich ein Bußgeldbescheid in seinem Briefkasten landete. 200 Euro Strafe und ein Punkt in Flensburg drohten dem Mann, weil er angeblich 32 km/h zu schnell gefahren sei. Dabei konnte er sich nicht daran erinnern, dass der im Bescheid erwähnte Streckenabschnitt der A13 überhaupt eine Geschwindigkeitsbegrenzung enthielt. Auch entsprechende Schilder habe es nicht gegeben.
Mit anwaltlicher Hilfe legte der Mann Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein und forderte bei der zuständigen Behörden den Beschilderungsplan sowie weitere Dokumente an. Weil die Behörde darauf nicht reagierte, wurde das AG Lübben eingeschaltet.
Baustelle hat noch nicht existiert
Im Verfahren stellte sich dann heraus, dass auf dem Streckenabschnitt tatsächlich eine Baustelle existierte, die ein Tempolimit erforderlich machte. Allerdings starteten die Messungen bereits vor Beginn der Bauarbeiten. Die Baustelle wurde erst zwei Stunden, nachdem der Mann vom Blitzer erwischt worden war, eingerichtet. Daneben schlichen sich noch weitere grobe Fehler in den Messvorgang ein: Der Messbeamte wusste nichts von der Baustelle, weshalb es an einer Beschilderung fehlte, die die Baustelle und das Tempolimit auswies.
Da der Autofahrer zum „Tatzeitpunkt“ also weder wissen konnte noch wissen musste, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung existierte, stellte das AG das Verfahren ein.
Bußgeldbescheide immer prüfen lassen
Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass Autofahrer:innen sich nicht mit einem Bußgeld abfinden müssen. Stattdessen sollten Sie Bußgeldbescheide immer mittels anwaltlicher Hilfe überprüfen. Wurden Sie geblitzt? Wir prüfen Ihren Bußgeldbescheid auf Fehler und legen Einspruch für Sie ein. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung.
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