Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall vornehmen
- Spezialisierte Anwälte übernehmen Ihre Schadensregulierung
- Bundesweite Vertretung Ihrer Rechte
- Schnelle Rückmeldung
- Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung
Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall: Darum sollten Sie jetzt aktiv werden
Wann sollten Sie sich nach einem Verkehrsunfall bei uns melden?
Schadensregulierung beim Verkehrsunfall vornehmen: Ihre Vorteile
Bei uns erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung – für jeden, überall und jederzeit.
Wir übernehmen Ihre rechtliche Vertretung im gesamten Verfahren, dabei informieren wir Sie immer im Vorfeld, welche Kosten auf Sie zukommen.
Im Rahmen der Ersteinschätzung rufen wir Sie werktags innerhalb kürzester Zeit zurück.
Bei uns wissen Sie genau, was Sie für Ihr Geld bekommen.
Im Zuge Ihrer Ersteinschätzung erfahren Sie, ob ein Anwalt notwendig ist und erhalten, wenn Sie mögen, einen individuellen Beratungstermin.
Sie erreichen uns werktags von 8–18 Uhr telefonisch. Außerdem können Sie benötigte Dokumente rund um die Uhr in unserem Upload-Portal hochladen.
So einfach erhalten Sie Hilfe bei der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall
Fordern Sie Ihre kostenlose Ersteinschätzung an
Nach Ausfüllen des Kontaktformulars melden wir uns innerhalb kürzester Zeit bei Ihnen. Am Telefon klären wir, ob in Ihrem Fall der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall ein Anwalt notwendig ist und terminieren auf Wunsch eine Erstberatung mit einem unserer Rechtsanwälte im Verkehrsrecht.
Erhalten Sie eine anwaltliche Erstberatung
Falls erforderlich erhalten Sie von einem unserer auf Verkehrsunfälle spezialisierten Anwälten eine Erstberatung. Ihr Sachverhalt wird besprochen, es wird eine Einschätzung der Erfolgsaussichten vorgenommen, Ihnen werden Handlungsoptionen aufgezeigt und eine Prognose möglicher Kosten abgegeben. Im Anschluss erhalten Sie ein Beratungsprotokoll.
Erfahrene Verkehrsrechtsanwälte vertreten Sie
Wenn gewünscht vertreten wir Sie gerne in Ihrem Fall außergerichtlich oder gerichtlich, bieten Ihnen eine weiterführende anwaltliche Beratung, erstellen Verträge, Schriftsätze oder andere Dokumente.
Sie wurden Beteiligter eines Verkehrsunfalls und benötigen rechtliche Unterstützung? Wir sind an Ihrer Seite.
Ihre Anwälte im Verkehrsrecht
Fragen und Ratgeber rund um die Schadensregulierung nach einem Unfall
Haften Kinder für ein Mitverschulden an einem Unfall?
Das hängt stark vom Einzelfall, dem Alter und der Einsichtsfähigkeit des Kindes ab. Kinder unter sieben Jahren haften gar nicht für Unfallschäden. Kinder zwischen sieben und zehn Jahren haften nur bei vorsätzlichen Schädigungen oder wenn der Verkehr ruht. Ab dem zehnten Lebensjahr stellt man auf die Einsichtsfähigkeit des Kindes ab: Kennt das Kind die Gefahren des Straßenverkehrs und weiß es, dass sein Verhalten das Risiko eines Unfalls erhöht, haftet es auch. Generell gilt aber gerade in der Nähe von Schulen und Kindergärten: Fahren Sie besonders vorsichtig.
Ich bin Opfer einer Fahrerflucht geworden. Was soll ich tun?
Zunächst sollten Sie die Unfallstelle absichern und einen Notarzt sowie die Polizei rufen. Außerdem ist es ratsam Fotos vom Unfall zu machen und mit eventuellen Zeugen zu sprechen. Notieren Sie sich so viele Informationen über den Täter und dessen Wagen wie möglich. Stellen Sie auf jeden Fall einen Strafantrag und melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung. Lassen Sie sich von einem Arzt behandeln. Je mehr Informationen Sie später zum Täter und zum Unfallgeschehen beitragen können, desto wahrscheinlicher wird die Identifizierung des Täters.
Alle wichtigen Informationen für Opfer einer Fahrerflucht finden Sie hier
Habe ich als Unfallopfer einen Anspruch auf Schmerzensgeld?
Grundsätzlich haben Verletzte bei einem Verkehrsunfall einen Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn sie den Unfall nicht oder nur zum Teil verschulden und ihre Verletzung so schwer ist, das ein Arzt zur Behandlung hinzugezogen werden muss. Wichtig ist, dass Unfallopfer schnell zum Arzt gehen, damit er die Verletzung dokumentieren und behandeln kann.
Mehr Informationen zum Schmerzensgeld
Wird ein Unfall, der sich auf dem Weg zur Arbeit ereignet, als Arbeitsunfall behandelt?
Ja. Der Weg zum Arbeitsplatz und vom Arbeitsplatz nach Hause ist von der Unfallversicherung Ihres Arbeitsplatzes gedeckt. Sollten Sie Geschädigter eines Unfalls auf dem Weg zur Arbeit werden, informieren Sie bestmöglich Ihre Berufsgenossenschaft. Die übernimmt dann die Schadensregulierung für alle gesundheitlichen Folgen des Unfalls.
Wie Sie sich nach einem Unfall am besten verhalten
Fanden Sie diese Seite hilfreich?