Belastungen für Privatversicherte steigen zunehmend

Private Krankenversicherer (PKV) erhöhen ihre Beiträge Jahr für Jahr. Das hat zur Folge, dass die Versicherungsprämien für viele Versicherungsnehmer empfindliche Höhen erreichen. Die Landeskrankenhilfe (LKH) bildet da keine Ausnahme.

Doch was, wenn die PKV keine rechtssicheren Gründe für ihre Beitragsanpassung liefert? Dann kann das zur Unwirksamkeit der Erhöhung führen. Das wiederum berechtigt Privatversicherte dazu, zu viel geleistete Beiträge zurückzufordern. Das hat der BGH in verschiedenen Urteilen deutlich gemacht. Und: Das schließt auch vergangene Beitragserhöhungen der LKH ein.

Gegen die Landeskrankenhilfe waren die Urteile zwar nicht ausdrücklich gerichtet. Allerdings lassen sich die Forderungen aus den Urteilen verallgemeinern. Prämienerhöhungen bedürfen einer Begründung, die gesetzlichen Vorgaben entspricht – Verklausulierungen wie „Kostenerhöhung” sind nicht ausreichend. Deshalb können auch Versicherungsnehmer der Landeskrankenhilfe Rückzahlungen einfordern.

 

LKH zur Rückzahlung verpflichtet

Stellt sich heraus, dass die LKH Sie im Zuge vergangener Beitragserhöhungen nicht ausreichend informiert hat, kann Sie das zur Rückforderung der entsprechend zu viel gezahlten Beiträge berechtigen. Die Landeskrankenhilfe muss Rückerstattung leisten. Für Sie können sich dabei Ansprüche für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren ergeben.

Wichtig: Nachlieferung rechtskonformer Gründe
Die LKH darf Ihnen die rechtskonformen Gründe nachliefern. Rückwirkend heilt das aber keine Formfehler. Ganz im Gegenteil: Die Prämienanpassung wird erst zwei Monate nach Erhalt der korrigierten Mitteilung wirksam.

Dabei kann sich ein Vorgehen gegen die Landeskrankenhilfe auch auf die Höhe Ihres Beitragssatzes auswirken. Denn: Werden die Beitragserhöhungen für unwirksam erklärt, kann das zur Folge haben, dass Sie auf den Beitragssatz zurückgestuft werden, der für Sie vor der unwirksamen Erhöhung galt.

Anschreiben zur Beitragserhöhung: Der Inhalt macht den Unterschied

Im Zuge einer Prämienanpassung muss die LKH Ihnen mindestens die Berechnungsgrundlage mitteilen, die zur Erhöhung geführt hat. Das ist in § 203 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) festgehalten. Infrage kommen dabei das Erreichen des Schwellenwertes für Versicherungsleistungen und/oder der Sterbewahrscheinlichkeit.

Rückerstattung bei der LKH einfordern: So gehen Sie vor

Wollen Sie zu viel entrichtete Beiträge zurückfordern, empfehlen wir Ihnen, einen Fachanwalt für Versicherungsrecht zu Rate zu ziehen. Das hat nicht zuletzt mit der komplexen Thematik zu tun, die für Laien oft nur schwer zu fassen ist. Ein Rechtsbeistand schätzt Ihre Chancen auf Rückerstattung ein.

 

 

Welche LKH-Unterlagen für die Rückerstattung sind nötig?

Um gegenüber der Landeskrankenhilfe Erstattungsansprüche geltend machen zu können, benötigen Sie:

  • Ihre Versicherungspolice
  • Die Mitteilungen der LKH zu Beitragserhöhungen aus den vergangenen zehn Jahren
  • Ggf. Anschreiben zu Tarifwechseln

Höhe möglicher Rückerstattungen

Pauschal lässt sich nicht sagen, welche Rückerstattungsansprüche Ihnen gegenüber der LKH zustehen. Das hängt von unterschiedlichen Parametern ab – so beispielsweise von der Dauer des Versicherungsverhältnisses, die jährlichen Beitragserhöhungen und Ihrem Tarif. Fakt ist aber, dass Rückforderungen über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren möglich sind.

Verjährung von Ansprüchen gegenüber der LKH

Die Verjährungsfrist für die Erstattung von Beiträgen aus unrechtmäßiger Erhöhung beträgt drei Jahre. Für diese Zeit können Sie zu viel gezahlte Prämien einschließlich Zinsen von der Landeskrankenhilfe zurückfordern. Unter Umständen reichen Ihre Ansprüche bis zu zehn Jahre zurück. Das geht aus § 199 Abs. 4 BGB hervor. Erst kürzlich wurde der Beginn der Verjährungsfrist vom BGH auf Ende 2020 festgesetzt.

Gekoppelt ist das an eine Voraussetzung: Sie dürfen in der Vergangenheit noch keine Rückforderungsansprüche gegenüber der LKH geltend gemacht haben.

Und Sie sollten jetzt aktiv werden. Denn mit der Verjährungsfrist schmälert sich möglicherweise auch die Verjährungshöchstgrenze. Diese legt den Zeitraum fest, über den mögliche Ansprüche rückwirkend geltend gemacht werden können. Grundsätzlich beträgt diese zehn Jahre, doch kann sich die Zeitspanne reduzieren.

Wir holen Ihre zu viel gezahlten Beiträge zurück

Unser Kanzlei-Team setzt Ihre Rückforderungsansprüche gegenüber Ihrer privaten Krankenversicherung durch.

Ansprüche prüfen
Anwälte