Unwirksame Beitragserhöhungen der R+V
Jede Beitragserhöhung bedeutet eine gesteigerte finanzielle Belastung für Sie als Versicherungsnehmer. Daher sollte es für jede PKV selbstverständlich sein, die Gründe ihrer Prämienerhöhungen transparent offenzulegen. Doch das war in den letzten Jahren selten der Fall. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das gerügt und verbraucherfreundliche Urteile gefällt. Mit den vom BGH gefällten Urteilen werden zurückliegende Beitragserhöhungen der R+V möglicherweise unwirksam.
Das eröffnet Ihnen die Chance, Erstattungsansprüche geltend zu machen – und das für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren.
Gründe für unwirksame R+V-Erhöhungen
Jede Beitragserhöhung durch die R+V muss gemäß § 203 Abs. 5 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) begründet werden. Andernfalls ist eine Beitragserhöhung unwirksam. Zwar muss keine genaue Kalkulation der Prämien offengelegt werden, doch reicht es auch nicht aus, eine Erhöhung der Beiträge mit verallgemeinerten Aussagen wie „Kostensteigerung” zu begründen. Es bedarf der Angabe einer Berechnungsgrundlage.
Hinweis: Berechnungsgrundlage
Die R+V muss stets die Berechnungsgrundlage für eine Prämienerhöhung korrekt darstellen – also die Erreichung eines Schwellenwertes. Hierbei wird zwischen dem Schwellenwert für Gesundheitskosten und dem der Sterbewahrscheinlichkeit unterschieden.
Die R+V darf Ihnen zwar rechtskonforme Gründe für Prämiensteigerungen nachliefern. Rückwirkend wird der Formfehler aber nicht geheilt. Auch das hat der BGH in einem Urteil entschieden.
Rückerstattung bei der R+V fordern: So gehen Sie vor
Machen Sie von Ihrem Recht der Rückerstattung von ungerechtfertigten Beitragserhöhungen der R+V Gebrauch. Die komplexe Materie oder fehlende Fachkenntnisse sollten Sie nicht abhalten. Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht beraten. Er schätzt in Ihrem Auftrag ein, wie Ihre Chancen auf Rückzahlungen stehen und hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Für die Rückerstattung benötigen Sie diese Unterlagen:
- Versicherungsvertrag, den Sie mit der R+V geschlossen haben
- sämtliche Mitteilungen über Beitragsanpassungen der letzten zehn Jahre
- ggf. Schreiben zu Tarifwechseln
Wichtig: Verjährungsfrist für Rückerstattung beachten
Der Beginn der Verjährungsfrist zur Forderung von Rückerstattungen im Falle unwirksamer Beitragserhöhungen wurde gerichtlich auf Ende 2020 festgelegt – demnach endet diese 2023. Unter Berücksichtigung der Verjährungshöchstgrenze sollten Sie dennoch zügig handeln.
Die Verjährungshöchstgrenze für Rückforderungen kann zehn Jahre betragen. Sprich: Sofern Sie unzureichend über Beitragserhöhungen von der R+V informiert wurden, können sich Rückerstattungen für einen Zeitraum von bis zu maximal zehn Jahren ergeben. Doch kann sich die Höchstgrenze mit jedem vergangenen Jahr mindern.
Gekoppelt ist das zudem an eine Voraussetzung: Sie dürfen in der Vergangenheit noch keine Rückforderungsansprüche gegenüber der R+V geltend gemacht haben.
R+V muss Rückforderung nachkommen
Ergibt die Prüfung Ihrer Unterlagen, dass die Beitragserhöhungen der R+V tatsächlich unwirksam waren, muss Ihr Versicherer Ihnen die zu viel gezahlten Beiträge erstatten. Je nach Erhöhung und Zeitraum können sich erhebliche Ansprüche für Sie ergeben.
Versicherungsnehmer haben Aussicht auf niedrige Prämien
Stellt sich heraus, dass Ihre Beitragserhöhungen tatsächlich unwirksam sind, kann das dazu führen, dass Ihr Beitragssatz sinkt. Denn: Es besteht die Möglichkeit, dass Sie auf den Beitragssatz zurückgestuft werden, der vor der widerrechtlichen Erhöhung durch die R+V für Sie galt.
Unser Kanzlei-Team setzt Ihre Rückforderungsansprüche gegenüber Ihrer privaten Krankenversicherung durch.
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