Belastbare Begründungen fehlen in Mitteilungen
Für privat Krankenversicherte können Beitragserhöhungen vor allem im Alter zu einer Bürde werden. Denn die privaten Krankenversicherungen (PKV) heben diese stetig an. Ihren Versicherten müssen sie dafür allerdings belastbare Begründungen in den Mitteilungsschreiben liefern. In der Vergangenheit wurden Beitragserhöhungen allerdings oftmals nur mit allgemeinen Begründungen wie „Kostensteigerung” gerechtfertigt.
Das ist unzureichend, erklärt der Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen, was zur Folge hat, dass Prämienanpassungen der vergangenen Jahre oft unwirksam sind. Zwar ergingen die Urteile nicht gegen die LVM. Dennoch können auch LVM-Versicherte davon profitieren und zu viel gezahlte Beiträge zurückverlangen – bis zu zehn Jahre rückwirkend.
Hinweis: Vertragsversicherungsgesetz
§ 203 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) legt formale Mindestanforderungen bezüglich der Begründungen bei Anhebung von Versicherungsbeiträgen fest. Daran haben sich alle PKV zu halten.
LVM muss Berechnungsgrundlage angeben
Die LVM muss in ihren Anschreiben zu Beitragsanpassungen stets die Berechnungsgrundlage, die für die Prämienerhöhung ausschlaggebend war, mitteilen. Das kann das Erreichen des Schwellenwertes für Krankheitskosten und/oder der Sterbewahrscheinlichkeit sein.
Eine Beitragserhöhung durch die LVM setzt voraus, dass mindestens ein Schwellenwert überschritten wurde. In den Mitteilungsschreiben muss folglich eine dieser beiden Berechnungsgrundlagen auftauchen.
Rückerstattung bei der LVM einfordern: So gehen Sie vor
Gegen ungerechtfertigte Prämiensteigerungen der LVM sollten Sie vorgehen. Lassen Sie sich nicht davon beeindrucken, dass die Materie komplex ist und Fachkenntnisse erfordert. Setzen sie auf einen einen Fachanwalt für Versicherungsrecht. Er schätzt Ihre Chancen auf Rückzahlungen ein und gibt Ihnen Auskunft über die Höhe Ihrer Ansprüche.
Für die Rückerstattung benötigen Sie diese Unterlagen:
- Ihre LVM-Krankenversicherungspolice
- alle Anschreiben zu den Prämienerhöhungen, rückwirkend bis zu bis zehn Jahre
- ggf. Schreiben zu Tarifwechseln
Bei unvollständigen Unterlagen kontaktieren Sie die LVM. Ihr Versicherer muss Ihnen die Dokumente erneut zusenden.
Versicherungsnehmer haben Aussicht auf niedrige Prämien
Stellt sich heraus, dass Ihre Beitragserhöhungen tatsächlich unwirksam sind, kann das dazu führen, dass Ihr Beitragssatz sinkt. Denn: Es besteht die Möglichkeit, dass Sie auf den Beitragssatz zurückgestuft werden, der vor der widerrechtlichen Erhöhung durch die LVM für Sie galt.
Nachträgliche Anschreiben der LVM
Manch eine PKV versucht Formfehler zu heilen, indem sie ihren Versicherungsnehmern korrigierte Anschreiben zu Beitragserhöhungen zukommen lässt. Das ist rechtlich zwar zulässig, ändert aber nichts an der Unwirksamkeit zurückliegender Prämienanpassungen.
Haben Sie also eine solche Mitteilung erhalten, lassen Sie sich davon nicht irritieren. Ihnen können dennoch erhebliche Rückforderungsansprüche zustehen.
Wichtig: Wirkung erst zwei Monate nach Erhalt
Hat Ihnen die LVM eine korrigierte Mitteilung zukommen lassen, wird die letzte bzw. aktuellste Beitragserhöhung erst zwei Monate nach Eingang des Schreibens wirksam.
Höhe möglicher Rückerstattungen gegenüber der LVM
Pauschal lässt sich nicht sagen, welche Rückerstattungsansprüche Ihnen gegenüber der LVM zustehen. Das hängt von unterschiedlichen Parametern ab, wie die Dauer des Versicherungsverhältnisses, die jährlichen Beitragserhöhungen und Ihrem Tarif. Fakt ist aber, dass Rückforderungen über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren möglich sind.
Wann sind die Ansprüche auf Erstattung verjährt?
Die Verjährungsfrist für die Erstattung von Beiträgen aus unrechtmäßiger Erhöhung beträgt drei Jahre. Für diese Zeit können Sie zu viel gezahlte Prämien einschließlich Zinsen von der LVM zurückfordern. Unter Umständen reichen Ansprüche bis zu zehn Jahre zurück. Das geht aus § 199 Abs. 4 BGB hervor. Der Beginn der Verjährungsfrist wurde gerichtlich auf Ende 2020 festgesetzt.
Gekoppelt ist das an eine Voraussetzung: Sie dürfen in der Vergangenheit noch keine Rückforderungsansprüche gegenüber der LVM geltend gemacht haben.
Wenngleich Sie theoretisch bis Ende 2023 Zeit haben, etwaige Ansprüche geltend zu machen, raten wir Ihnen dennoch, jetzt aktiv zu werden. Das hat auch einen triftigen Grund: Mit der Verjährungsfrist schmälert sich möglicherweise auch die Verjährungshöchstgrenze.
Die beschreibt den Zeitraum, über den mögliche Ansprüche rückwirkend geltend gemacht werden können und beträgt zehn Jahre. Doch kann sich dieser Zeitraum reduzieren.
Unser Kanzlei-Team setzt Ihre Rückforderungsansprüche gegenüber Ihrer privaten Krankenversicherung durch.
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