Formfehler in Beitragserhöhungen
Zahlreiche private Krankenversicherungen (PKV) haben sich in der Vergangenheit bei den Begründungen ihrer Beitragserhöhungen eher schlicht und zurückhaltend ausgedrückt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in mehreren Urteilen gerügt. Denn: Einfache Begründungen wie „Kostensteigerung” lassen keine Rückschlüsse darauf zu, warum es zu Beitragserhöhungen gekommen ist. Sie sind schlichtweg unverständlich und damit nicht rechtskonform.
In § 203 Abs. 5 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) ist festgehalten, dass eine konkrete Begründung zu nennen ist. Hat auch die Alte Oldenburger Krankenversicherung gegen diesen Grundsatz verstoßen, können sich für Versicherungsnehmer Rückerstattungsansprüche ergeben – rückwirkend bis zu zehn Jahre.
Alte Oldenburger muss Rückzahlungen leisten
Hat die Alte Oldenburger Sie über die vergangenen Jahre im Zuge von Beitragserhöhungen nicht ausreichend informiert, ergeben sich für Sie daraus Ansprüche auf Rückerstattung. Ihr Versicherer muss Rückzahlungen leisten.
Wenngleich die Urteile nicht gegen die Alte Oldenburger ergangen sind, handelt es sich bei den Mindestanforderungen um einen Grundsatz, der für die gesamte Versicherungsbranche gilt. Somit haben sich alle PKV daran zu halten.
Berechnungsgrundlage als Mindestanforderung
Die Mitteilungsschreiben der Alten Oldenburger müssen mindestens die Berechnungsgrundlagen enthalten, auf derer eine Beitragserhöhung zustande gekommen ist. Das können Gesundheitskosten oder Sterbewahrscheinlichkeit sein. Beiden Parametern liegen Schwellenwerte zugrunde. Wollen PKV ihre Beiträge erhöhen, muss mindestens einer dieser Schwellenwerte überschritten worden sein.
Hinweis: Schwellenwerte
Der Schwellenwert für Gesundheitskosten liegt bei zehn Prozent. Der Schwellenwert für Sterbewahrscheinlichkeit beträgt fünf Prozent.
Rückerstattung bei der Alten Oldenburger fordern – so gehen Sie vor
Um zu überprüfen, ob vergangene Beitragsanpassungen der Alten Oldenburger unwirksam sind, benötigen Sie Ihren Versicherungsvertrag, alle Benachrichtigungen Ihrer PKV über Prämienerhöhungen der vergangenen zehn Jahre sowie Unterlagen zu etwaigen Tarifwechseln.
Hinweis: Unterlagen nicht vollständig zur Hand?
Haben Sie nicht alle Unterlagen zur Hand, fordern Sie diese bei der Alten Oldenburger erneut an. Ihr Versicherer ist dazu verpflichtet, Ihnen diese wiederholt auszuhändigen.
Ob unzureichende Begründungen gegeben sind, lässt sich von Laien oft nicht eindeutig erkennen. Es empfiehlt sich, Ihre Beitragserhöhungen mithilfe eines Fachanwalts für Versicherungsrecht auf Formfehler überprüfen zu lassen.
Versicherungsnehmer haben Aussicht auf niedrige Prämien
Stellt sich heraus, dass Ihre Beitragserhöhungen tatsächlich unwirksam sind, kann das dazu führen, dass Ihr Beitragssatz sinkt. Denn: Es besteht die Möglichkeit, dass Sie auf den Beitragssatz zurückgestuft werden, der vor der widerrechtlichen Erhöhung durch die Alte Oldenburger für Sie galt.
Höhe möglicher Rückerstattung
Wie hoch Ihre Ansprüche bei unwirksamen Beitragsanpassungen ausfallen, lässt sich nicht pauschal benennen. Tarif und Dauer Ihres Versicherungsverhältnisses sind hierbei zwei maßgebliche Parameter.
Um aber zu vermeiden, dass Ihre Ansprüche aufgrund einer Verjährungsfrist verfallen, sollten Sie zeitnah aktiv werden. Der Beginn der Verjährungsfrist wurde vom BGH auf Ende 2020 festgesetzt. Doch ist auch die Verjährungshöchstgrenze ein nicht unwichtiger Faktor, den Sie berücksichtigen sollten – und der sich vor allem auch auf die Höhe Ihrer Ansprüche auswirken kann.
Die Verjährungshöchstgrenze liegt bei maximal zehn Jahren. Über diesen Zeitraum können sich Erstattungsansprüche für Sie ergeben. Doch kann sich die Höchstgrenze mit jedem abgelaufenen Jahr verringern.
Gekoppelt ist das zudem an eine Voraussetzung: Sie dürfen in der Vergangenheit noch keine Rückforderungsansprüche gegenüber der Alten Oldenburger geltend gemacht haben.
Unser Kanzlei-Team setzt Ihre Rückforderungsansprüche gegenüber Ihrer privaten Krankenversicherung durch.
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