PKV: Gleichbleibende Leistungen bei steigenden Beiträgen

Rund 8,7 Millionen Menschen sind in Deutschland privat krankenversichert. Auf eines können sich die Versicherten dabei verlassen: gleichbleibende Leistung. Aber keinesfalls zum gleichen Preis. Beitragserhöhungen sind bei privaten Krankenversicherungen die Regel. Bei vielen Versicherten sorgt das immer wieder für Unmut. Vor allem aufgrund teils drastischer Erhöhungen.

Die Versicherer haben sich bei ihren Beitragsanpassungen bislang kaum in die Karten gucken lassen. Nun haben aber die oberflächlichen Begründungen dazu geführt, dass Versicherte diese zurückverlangen können – rückwirkend bis zu zehn Jahre. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit verschiedenen Urteilen dafür die Weichen gestellt.

Zwar bewegen sich die Beitragserhöhungen über Jahre hinweg durchschnittlich im Drei-Prozent-Bereich. Damit unterscheiden sich die Anpassungen kaum von denen der gesetzlichen Krankenversicherungen. Doch sind Ausreißer nach oben keine Seltenheit.

 

Gründe für die Erhöhung der PKV-Beiträge

„Gestiegene Kosten” und „höhere Lebenserwartungen” – diese Begründung hielten die privaten Krankenversicherungen im Zuge ihrer Beitragserhöhung lange für ausreichend. Jetzt steht aber fest, dass das im Regelfall nicht ausreicht. Für Versicherte ergibt sich daraus die Chance, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.

Denn: Eine pauschale Begründung für die Beitragsanpassung genügt nicht. Vielmehr müssen die privaten Krankenversicherungen ihre Versicherungsnehmer individuell über Prämienerhöhungen informieren.

Wichtig: Begründung je Tarif
Die Begründungen müssen auf die jeweiligen Tarife zugeschnitten sein. Kommen Versicherer diesen Vorgaben nicht nach, haben Privatversicherte Anspruch auf Rückerstattung.

Welche Verjährungsfrist gilt?

Der Beginn der Verjährungsfrist liegt im Dezember 2020. Wenngleich diese dementsprechend erst 2023 endet, sollten Sie nicht zögern, mögliche Ansprüche prüfen zu lassen und durchzusetzen. Ganz im Gegenteil: Aufgrund der Verjährungshöchstgrenze sollten Sie keine Zeit verstreichen lassen, denn die vermindert sich oftmals mit jedem vergangenen Jahr.

Hinweis: Verjährungsfrist
Die sogenannte Verjährungsfrist beschreibt den Zeitraum, in dem Ansprüche geltend gemacht werden können. Nach Ablauf dieser Frist kann Ihre PKV nicht mehr haftbar gemacht werden.

Gekoppelt ist das zudem an eine Voraussetzung: Sie dürfen in der Vergangenheit noch keine Rückforderungsansprüche gegenüber Ihrer PKV geltend gemacht haben.

Tarifbildung bei privaten Krankenversicherungen

Dass Versicherten die private Krankenkasse bei längerer Mitgliedschaft vor allem im Alter teuer zu stehen kommt, ist kein Zufall. Oft werden die Versicherungsbeiträge so hoch, dass diese kaum noch zu stemmen sind. Das liegt vor allem an der Tarifbildung.

Attraktive Tarife und umfassende Leistungen überzeugen viele Versicherungsnehmer. Neukunden werden schließlich in einer Tarifgruppe zusammengefasst, die irgendwann geschlossen wird. Die Folge: Das Durchschnittsalter einer Tarifgruppe steigt immer weiter an, da es keine jüngeren Neuzugänge gibt. Das treibt die Gesundheitskosten in die Höhe, da die Versicherten im Alter oft mehr Leistungen in Anspruch nehmen müssen. Mit einer Prämienanpassung begegnen PKV diesem Mehrbedarf.

Wichtig: Steigende Beiträge
Da die Kosten innerhalb einer Tarifgruppe die Einzahlungen übersteigen, kommt es zur Beitragserhöhung. Je älter Versicherte also werden, desto mehr müssen sie auch in ihre private Krankenversicherung einzahlen.

Dabei sollten Sie wissen: Privatversicherer dürfen Beiträge nur anpassen, wenn die Versicherungsleistungen in einem Tarif nachweislich um mindestens zehn Prozent höher liegen, als vorab kalkuliert. Ob es zu einer solch extremen Abweichung gekommen ist, wird von einem unabhängigen Treuhänder kontrolliert.

Schafft ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung Abhilfe?

Viele Versicherungsnehmer spielen mit dem Gedanken, wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Das gestaltet sich allerdings schwierig. Zum einen ist dies gesetzlich häufig nicht möglich. Zum anderen ist die Kündigung der privaten Krankenversicherung oft mit hohen Kosten verbunden.

Das hat vor allem damit zu tun, dass ein großer Teil Ihrer Altersrückstellung verloren geht. Ihr neuer Versicherer muss dabei auch eine Altersrückstellung bilden. Das führt letztlich dazu, dass auch dort Ihre Beiträge zeitnah steigen. Vielen Versicherten bleibt da nur der Tarifwechsel beim eigenen Versicherer. Nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist das auch rechtlich möglich.

Hinweis: Altersrückstellung
Versicherte können bei einem Tarifwechsel ihre Altersrückstellungen behalten. Dabei handelt es sich um Beitragsanteile, die von der PKV angespart wurden, falls Versicherungsnehmer im Alter mehr Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen müssen.

Auch wichtig zu wissen ist dabei, dass keine Kündigungsfristen zu beachten sind. Schließen Sie mit Ihrer Versicherung einen Tarifwechsel ab, können Sie bereits im nächsten Monat von Ihrem günstigeren Tarif profitieren.

Tarifwechsel – darauf sollten Sie achten

Ein Tarifwechsel bedeutet für Ihr Versicherungsunternehmen immer auch ein Minusgeschäft. Daher kann es unter Umständen sein, dass Ihnen ein Standardtarif angeboten wird. Der lockt zwar mit günstigen Beiträgen, enthält dafür aber auch weniger Leistungen als Ihr bisheriger. Deshalb sollten Sie in jedem Fall darauf achten, dass Ihr neuer Tarif dieselben Leistungen abdeckt.

Einzelne Versicherer im Blick: Ist Ihre PKV betroffen?

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