BGH-Urteile zur Unwirksamkeit von Prämienerhöhungen

Beitragserhöhungen privater Krankenversicherer sind an strenge Regeln geknüpft. Werden diese missachtet, kann das dazu führen, dass Erhöhungen unwirksam sind. Die Thematik ist nicht neu. So hat sich der BGH in der Vergangenheit schon öfter mit der Rechtmäßigkeit von Beitragserhöhungen befasst.

Gerichtliche Überprüfbarkeit von Prämienerhöhungen

Dabei ging es in erster Linie darum, inwiefern Beitragserhöhungen von Privatversicherern gerichtlich zu prüfen sind. Darunter auch die Frage nach dem Umfang der Begründung einer Beitragserhöhung im Anschreiben des Versicherers.

Schon damals stellte der BGH in seinem Urteil (IV ZR 255/17) klar, dass privat Krankenversicherte zu viel gezahlte Prämien zurückverlangen können, sofern der Versicherer keine ausreichende Begründung über die Beitragserhöhung liefere. Darüber hinaus wurde geklärt, wer die Unabhängigkeit eines Treuhänders zu prüfen hat. Der BGH entschied diesbezüglich: Zivilgerichte hätten hier keine Entscheidungsbefugnis. Die Prüfung eines Treuhänders muss im Rahmen der Versicherungsaufsicht erfolgen.

Hinweis: Aufgabe eines Treuhänders
Treuhänder müssen im Zuge jeder Prämienerhöhung herangezogen werden. Sie entscheiden über deren Zulässigkeit. Dementsprechend muss gewährleistet sein, dass Treuhänder unabhängig agieren und nicht aufgrund etwaiger Vorteile oder Anreize zugunsten des Versicherers entscheiden.

Urteil zur Beitragserhöhung versinkt im Streit um Treuhänder

Dass fehlende bzw. unzureichende Begründungen zur Unwirksamkeit von Beitragserhöhungen führen können, ging damals in der Diskussion um die Unabhängigkeit eines Treuhänders unter. Demzufolge, zogen Versicherungsnehmer bezüglich der PKV-Anschreiben zur Beitragsanpassung immer wieder vor Gericht.

Dabei wurden auch andere Gründe offengelegt, die dazu führen können, dass eine Erhöhung von Beiträgen unwirksam sein kann. Wir haben die wichtigsten für Sie zusammengefasst:

Begründung mangelhaft: PKV sind nach § 203 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) dazu angehalten, ihren Versicherten offenzulegen, warum Beiträge erhöht werden. Kommen die Versicherer dem nicht im geforderten Umfang nach, können Prämienerhöhungen unwirksam sein (Az. IV ZR 294/19; IV ZR 314/19).

Hinweis: Prämienkalkulation
Ihr Privatversicherer muss Ihnen die entsprechende Berechnungsgrundlage offenlegen. Eine pauschale Verklausulierung reicht nicht aus. Gleiches gilt für die bloße Wiedergabe von Gesetzestexten.

Lockangebote: Günstige Tarife ziehen Neukunden an. Deshalb setzen private Krankenversicherer Prämien (zu) niedrig an. Das führt dazu, dass es im späteren Verlauf nur zu Beitragserhöhungen kommt, um das anfängliche Minus wieder rein zu holen und eine ausreichende Berechnungsgrundlage zu schaffen. Nach § 155 Abs. 3 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) kann auch das dazu führen, dass eine Erhöhung der PKV-Beiträge unwirksam ist.

Schwellenwert: Steigen Krankheitskosten und Lebenserwartung von Versicherten an, dürfen Privatversicherer ihre Beiträge erhöhen. Dem zugrunde liegen allerdings gesetzliche Mindestwerte. Beiträge dürfen etwa erhöht werden, wenn Krankheitskosten um mehr als zehn Prozent über den kalkulierten Ausgaben liegen. Fünf Prozent sind es indes bei der kalkulierten Sterbewahrscheinlichkeit. Liegen den Beitragserhöhungen tatsächlich aber geringere Kostensteigerungen zugrunde, können die Erhöhungen unwirksam sein (Landgericht Bonn, Urteil vom 02.09.2020, Az. 9 O 396/17).

Beitragserhöhung – jetzt PKV-Vertrag prüfen lassen

Nach den eindeutigen Urteilen des BGH, kann es sich also für Sie lohnen, die Beitragserhöhungen Ihres Privatversicherers prüfen zu lassen und ggf. gerichtlich dagegen vorzugehen. Wir raten Ihnen, sich in jedem Fall anwaltliche Unterstützung zu suchen. Aufgrund der Komplexität der Thematik, ist es für Laien schwierig den Überblick zu behalten.

Folgende Vertragsarten und damit einhergehende Prämienerhöhungen können überprüft werden:

  • Private Krankenvollversicherungsverträge inkl. Beihilfetarife
  • Verträge zur Krankentagegeldversicherung
  • Standardtarife

Prämienerhöhung unwirksam – welche Ansprüche entstehen?

Stellt sich heraus, dass vergangene Beitragserhöhungen Ihrer privaten Krankenversicherung unwirksam sind, können Sie die zu viel gezahlten Beträge inkl. Zinsen zurückverlangen. Das kann bis zu zehn Jahre rückwirkend erfolgen.

Wichtig: Verjährungshöchstgrenze
Die Verjährungshöchstgrenze beträgt zehn Jahre. Das bedeutet, dass Erstattungen über einen rückwirkenden Zeitraum von bis zu zehn Jahren möglich sind. Die Höchstgrenze kann sich allerdings mit jedem abgelaufenen Jahr vermindern.

Die Verjährungsfrist hat Ende 2020 zu laufen begonnen und endet 2023. Dennoch sollten Sie zeitnah aktiv werden, um maximale Rückerstattungen gegenüber Ihrer PKV geltend zu machen.

Zudem kann ein Vorgehen gegen Ihre PKV bewirken, dass Ihr Tarifsatz wesentlich sinkt. Denn: Stellt sich heraus, dass die Beitragserhöhungen Ihrer PKV unwirksam sind, kann das dazu führen, dass Ihre aktuelle Zahlungsschuld auf die letzte wirksame Vereinbarung zurückfällt. Unsere Erfahrung zeigt, dass diese oftmals in 2008 lag.

Gekoppelt ist das Ganze an eine Voraussetzung: Sie dürfen in der Vergangenheit noch keine Rückforderungsansprüche gegenüber Ihrer PKV geltend gemacht haben.

Wir holen Ihre zu viel gezahlten Beiträge zurück

Unser Kanzlei-Team setzt Ihre Rückforderungsansprüche gegenüber Ihrer privaten Krankenversicherung durch.

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