Unwirksame Beitragserhöhungen der Barmenia bedeuten höhere finanzielle Belastungen
Jede Beitragserhöhung bedeutet eine gesteigerte finanzielle Belastung für Sie als Versicherungsnehmer. Daher sollte es für jede PKV selbstverständlich sein, die Gründe ihrer Prämienerhöhungen transparent offenzulegen. Doch das war in den letzten Jahren selten der Fall. Da nicht nur die Barmenia diese Praktik pflegt, hat der Bundesgerichtshof (BGH) dazu verbraucherfreundliche Urteile gefällt.
Mit den vom BGH gefällten Urteilen werden zurückliegende Beitragserhöhung der Barmenia möglicherweise unwirksam. Machen auch Sie von Ihrem Recht Gebrauch und lassen Sie Ihre Beitragserhöhungen von einem Rechtsanwalt auf Unwirksamkeit prüfen. Gegebenenfalls stehen Ihnen Rückzahlungen zu.
Mögliche Gründe für unwirksame Barmenia-Erhöhungen
Jede Beitragserhöhung durch die PKV muss gemäß § 203 Abs. 5 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) begründet werden. Andernfalls ist eine Beitragserhöhung unwirksam. Zwar muss keine genaue Kalkulation der Prämien offengelegt werden, es ist aber keinesfalls ausreichend, eine Erhöhung der Beiträge mit verallgemeinerten Aussagen zu begründen.
Beitragserhöhungen durch die Barmenia können auch dann unwirksam sein, wenn diese lediglich dazu dienen, Neukunden besonders günstige Tarife anbieten zu können – sprich Lockangebote darstellen. Denn oft kommt es dann nach kurzer Zeit bereits zu kräftigen Erhöhungen, um das anfängliche Minus zu korrigieren.
Zudem dürfen Anpassungen der Beiträge nur dann vorgenommen werden, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten wurden. Der Schwellenwert für gestiegene Krankheitskosten liegt bei zehn Prozent. Im Falle der kalkulierten Sterbewahrscheinlichkeit sind es fünf Prozent.
LG Frankfurt: Beitragserhöhung durch die Barmenia unwirksam
Das Landgericht (LG) Frankfurt hat im April 2020 ein Urteil bezüglich unwirksamer Beitragserhöhungen der Barmenia gefällt. Erhöhungen der Beiträge aus den Jahren 2010 bis 2018 wurden rückwirkend für unzulässig erklärt. Die Erstattungsansprüche bis einschließlich 2015 waren zu diesem Zeitpunkt allerdings bereits verjährt.
Wichtig: Verjährungsfrist für Rückerstattung beachten
Der Beginn der Verjährungsfrist zur Forderung von Rückerstattungen im Falle unwirksamer Beitragserhöhungen wurde gerichtlich auf Ende 2020 festgelegt – demnach endet diese 2023. Unter Berücksichtigung der Verjährungshöchstgrenze sollten Sie dennoch zügig handeln.
Die Verjährungshöchstgrenze für Rückforderungen kann zehn Jahre betragen. Sprich: Sofern Sie unzureichend über Beitragserhöhungen von der Barmenia informiert wurden, können sich Rückerstattungen für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren ergeben. Das kann sich im kommenden Jahr ändern. Denn die Höchstgrenze kann sich mit jedem vergangenen Jahr vermindern.
Gekoppelt ist das zudem an eine Voraussetzung: Sie dürfen in der Vergangenheit noch keine Rückforderungsansprüche gegenüber der Barmenia geltend gemacht haben.
Rückerstattung bei der Barmenia fordern – so gehen Sie vor
Ein Rechtsanwalt unterstützt Sie kompetent und zuverlässig dabei, zu viel gezahlte Beiträge Ihrer PKV zurückzufordern. Er kann Sie in Bezug auf dieses komplexe Thema bestmöglich beraten und eine realistische Einschätzung darüber abgeben, wie Ihre Erfolgsaussichten sind und mit welchem Rückerstattungsbetrag Sie rechnen können.
Um eine Rückerstattung für unwirksame Beitragserhöhungen der Barmenia zu fordern, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Versicherungsvertrag, den Sie mit der Barmenia geschlossen haben
- sämtliche Mitteilungen über Beitragsanpassungen der letzten zehn Jahre
- ggf. Schreiben zu Tarifwechseln
Höhe möglicher Rückerstattung durch die Barmenia
Die zu erwartende Rückerstattung für zu viel gezahlte Beiträge der Barmenia hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Sie wird maßgeblich vom ursprünglich vereinbarten Beitragssatz beeinflusst sowie dem gestiegenen Satz. Im Falle einer Beitragsrückerstattung erhalten Sie die Differenz der daraus resultierenden Beträge zuzüglich Zinsen erstattet.
Barmenia-Versicherte haben Aussicht auf niedrige Prämien
Stellt sich heraus, dass Ihre Beitragserhöhungen tatsächlich unwirksam sind, kann das dazu führen, dass Ihr Beitragssatz sinkt. Eine Rückstufung auf den Beitragssatz, der vor der widerrechtlichen Erhöhung durch die Barmenia für Sie galt, ist möglich.
Von einem Vorgehen gegen die Barmenia können Sie also zweifach profitieren
- um zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern und
- um eine niedrigere Prämie in Ihrem Tarif zu erwirken.
Unser Kanzlei-Team setzt Ihre Rückforderungsansprüche gegenüber Ihrer privaten Krankenversicherung durch.
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