Die Weihnachts- und Neujahrstage stehen kurz bevor und Deutschland steckt mitten in den Vorbereitungen auf die Feiertage. Auch an Weihnachten und Neujahr gelten in Deutschland Regeln und Gesetze, welche es zu beachten gilt.

Dazu zählt zum Beispiel das illegale Schlagen und Entsorgen eines Weihnachtsbaumes. Die oft empfindlichen Bußgelder für “Feiertags-Straftaten” können meist eine bessere Verwendung finden und die gute Laune wird dann auch nicht durch ein ungewolltes Bußgeld getrübt. In Hamburg sind die Strafen für das illegale Fällen eines Weihnachtsbaumes und bei Verstößen gegen die Schneeräumpflicht mit Bußgeldern von jeweils bis zu 50.000 Euro am höchsten. Bremen hat die geringsten Bußgelder bei feiertäglichen Gesetzesbrüchen.

Der Weihnachtsbaum als Kostenfalle

An Weihnachten ist der Christbaum nicht wegzudenken. Diesen eigenständig im Wald zu fällen, wurde durch Film und Fernsehen romantisiert, zählt in Deutschland aber als Diebstahl.

Ob legal erworben oder illegal im Wald geschlagen, auch der Transport eines Weihnachtsbaumes kann ein Bußgeld nach sich ziehen, wenn die Tanne nicht richtig transportiert wird. 20 Euro kommen hier auf Verbraucher:innen zu, wenn der Baum zu weit über die Karosserie ragt. Die Grenzen dafür betragen dabei 3 Meter nach hinten und 0,5 Meter nach vorne.

25 Euro fallen zudem an, wenn der Weihnachtsbaum nicht richtig gesichert ist. Weitere 60 bzw. 75 Euro sowie jeweils ein Punkt in Flensburg werden fällig, wenn durch den Baum der restliche Straßenverkehr gefährdet wird oder es zu einem Unfall durch die Tanne kommt.

Weiße Weihnachten können teuer werden

Wer bei Schneegestöber zu Weihnachten nicht der Schneeräumpflicht nachkommt, muss ebenfalls mit einem Bußgeld rechnen.

Auch nach dem Weihnachtsfest drohen Strafen

Nach den Feiertagen sammeln sich zeitweise an vielen Straßen unrechtmäßig entsorgte Weihnachtsbäume. Wer erwischt wird, riskiert auch hierbei ein Bußgeld.

Preisknaller zur Silvesternacht

Wie bereits zum Neujahr 2020/2021 gibt es auch in diesem Jahr ein bundesweites Verkaufsverbot für Feuerwerk der Klasse 2. Zum Neujahr 2021/2022 stehen die Regelungen noch nicht überall fest.

Über die Untersuchung
Die Untersuchung basiert auf einer qualitativen Recherche von rightmart Rechtsanwälte, auf Medienberichten sowie dem Informationsportal www.bussgeldkatalog.org.