Testament erstellen und prüfen lassen
- Spezialisierte Anwälte erstellen und prüfen Ihr Testament
- Bundesweite Vertretung Ihrer Rechte
- Rückruf innerhalb von 2 Stunden
- Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung
Testament erstellen und prüfen lassen: Sie sind nicht alleine
Wann sollten Sie Ihr Testament oder Erbvertrag erstellen und prüfen lassen?
Testament und Erbverträge erstellen und prüfen lassen: Ihre Vorteile
Bei uns erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung – für jeden, überall und jederzeit.
Wir übernehmen Ihre rechtliche Vertretung im gesamten Verfahren, dabei informieren Sie immer im Vorfeld, welche Kosten auf Sie zukommen.
Im Rahmen der Ersteinschätzung rufen wir Sie werktags innerhalb von 2 Stunden zurück.
Bei uns wissen Sie genau, was Sie für Ihr Geld bekommen.
Im Zuge Ihrer Ersteinschätzung erfahren Sie, ob ein Anwalt notwendig ist und erhalten, wenn Sie mögen, einen individuellen Beratungstermin.
Sie erreichen uns von werktags von 8–18 Uhr telefonisch. Außerdem können Sie benötigte Dokumente rund um die Uhr in unserem Upload-Portal hochladen.
So einfach erhalten Sie Hilfe bei Ihrem Testament oder Erbvertrag
Fordern Sie Ihre kostenlose Ersteinschätzung an
Nach Ausfüllen des Kontaktformulars melden wir uns innerhalb von zwei Stunden bei Ihnen. Am Telefon klären wir, ob in Ihrem Fall ein Anwalt notwendig ist und terminieren auf Wunsch eine Erstberatung mit einem unserer Rechtsanwälte im Erbrecht.
Erhalten Sie eine anwaltliche Erstberatung
Falls erforderlich erhalten Sie von einem unserer auf Testamente und Erbverträge spezialisierten Anwälten eine Erstberatung. Ihr Sachverhalt wird besprochen, es wird eine Einschätzung der Erfolgsaussichten vorgenommen, Ihnen werden Handlungsoptionen aufgezeigt und eine Prognose möglicher Kosten abgegeben. Im Anschluss erhalten Sie ein Beratungsprotokoll.
Erfahrene Erbrechtsanwälte vertreten Sie
Wenn gewünscht vertreten wir Sie gerne in Ihrem Fall außergerichtlich oder gerichtlich, bieten Ihnen eine weiterführende anwaltliche Beratung, erstellen ggf. weitere Verträge, Schriftsätze oder andere Dokumente.
Sie möchten Ihr Testament erstellen oder prüfen lassen und benötigen rechtliche Unterstützung? Wir sind an Ihrer Seite.
Ihre Anwalt im Erbrecht
Fragen und Ratgeber rund um Testamente und Erbverträge
Was ist bei der Erstellung eines Testaments zu beachten?
Machen Sie sich Gedanken über die gesetzliche Erbfolge und ob Sie Dritte in Ihrem Vermächtnis bedenken wollen. Da ein Testament viele Fallstricke und Zweideutigkeiten enthalten kann, ist professionelle Hilfe bei der Erstellung sinnvoll. So können Unklarheiten schon vorab ausgeräumt werden.
Verwahren Sie Ihr Testament zudem an einem sicheren Ort auf, den eine Ihnen nahestehende Person ebenfalls kennt. Sie können das Dokument natürlich auch amtlich verwahren lassen.
Mehr über das Testament
Was ist der Unterschied zwischen einem Testament und einem Erbvertrag?
Für ein privates Testament brauchen Sie eigentlich nicht mehr als einen Stift und ein Blatt Papier. Vermerken müssen Sie das Datum, den Ort und ganz wichtig: Unterschreiben Sie das Testament eigenhändig. Sie können ein Testament jederzeit ändern. Bei einem Erbvertrag ist dies nicht ohne weiteres möglich. Jeder im Erbvertrag Bedachte kennt den Inhalt und hat diesen unterschrieben. Ein Erbvertrag muss durch einen Notar beurkundet werden.
Wann kann ein Testament unwirksam werden?
Ein Testament kann unwirksam werden, wenn
- es gegen Formvorschriften verstößt
- die Testierfähigkeit des Verstorbenen fehlt – zum Beispiel, wenn er durch eine Krankheit nicht in der Lage war, die Bedeutung des Testaments zu verstehen
- das Testament durch frühere Verfügungen außer Kraft gesetzt ist
- es nicht höchstpersönlich ist
- es sittenwidrig ist oder gegen Gesetze verstößt
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