rightmart Rechtsanwälte haben eine weitere Dieselklage gewonnen. Das Landgericht Heidelberg verurteilte die Audi AG zur Zahlung von 52.584,11 EUR an unseren Mandanten. Der Autobauer habe seinen Kunden durch das Einbauen einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt.

Geprellter Porsche-Kunde klagt

Im Jahr 2016 erwarb der Kläger den Porsche Macan S 3.0 TDI, über den im Prozess gestritten wurde. Nachdem das Kraftfahrt-Bundesamt am 10.07.2018 einen Rückruf für dieses Fahrzeugmodell erlassen hat, ging der Kläger der Aufforderung des KBA nach und ließ im März 2019 ein Softwareupdate durchführen. Im September 2020 entschloss sich unser Mandant dann dazu, Klage gegen Audi einzureichen.

Vor Gericht trugen wir vor, dass der Motor des in Rede stehenden Wagens so manipuliert gewesen sei, dass er unter Prüfbedingungen bessere Abgaswerte erzielt, als im tatsächlichen Betrieb. Die Audi AG müsse das als Entwicklerin des Motors auch gewusst haben. Unser Mandant sei durch falsche Versprechen zum Kauf angeregt worden. Denn er hätte das Auto nie gekauft, wenn er um die Abschalteinrichtungen gewusst hätte.

Aufheizstrategie ist ein Abschalteinrichtung

Das Gericht gab unserer Klage statt. Es sah es als erwiesen an, dass der Motor des Porsche eine illegale Abschalteinrichtung enthält. Konkret ging es um die sogenannte Aufheizstrategie. Ist sie aktiv, so reguliert sie den Schadstoffausstoß, wodurch weniger Abgase freigesetzt werden. Die Aufheizstrategie aktiviert sich aber nur unter bestimmten Voraussetzungen, die laut KBA so eng bedatet sind, dass sie eigentlich nur unter Prüfbedingungen funktioniert.

Eine Schadstoffregulierung, die nur auf dem Prüfstand greift, sei eine Abschalteinrichtung, die der des berüchtigten VW Motors EA 189 gleichkomme. Auch die Wissenszurechnung erfolge hier ohne Probleme. Bedenke man die Organisationsstruktur des Unternehmens und die Tatsache, dass Audi selbst den Motor entwickelt und getestet hat, so müsse der Vorstand von der Abschalteinrichtung und seinem serienmäßigen Einbauen gewusst haben. Zudem habe Audi den Vortrag der Klagepartei nicht genug bestritten.

Hinweis: Porsche haftet nicht
Neben der Audi AG war die Porsche AG ebenfalls Beklagte in dem Heidelberger Verfahren. Das Gericht schloss eine Haftung Porsches aber aus. Weder bestünden Vertragsbeziehungen zwischen Porsche und dem Kläger, noch sei bei Porsche ein Schädigungsvorsatz zu erkennen.

Abgasklagen lohnen sich immer noch

Obwohl das Urteil des LG Heidelberg noch nicht rechtskräftig ist, zeigt es dennoch, dass es sich nach wie vor lohnt, als Geschädigte*r im Abgasskandal zu klagen. Die meisten Gerichte hierzulande fällen auch Jahre nach Bekanntwerden des Skandals noch immer verbraucherfreundliche Urteile. Wenn auch Sie Ihre Ansprüche im Abgasskandal prüfen und durchsetzen möchten, sind wir für Sie da.

Wir machen Ihre Ansprüche geltend

Unser Kanzlei-Team vertritt Sie im Abgasskandal und setzt Ihre Interessen gegenüber Autobauer und/oder Verkäufer durch.

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