Als Arbeitnehmer haben Sie nicht nur Pflichten gegenüber Ihrem Arbeitgeber, sondern auch eine Vielzahl von Rechten, die gesetzlich geschützt sind. Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen Überblick darüber, wozu beide Parteien im Arbeitsverhältnis verpflichtet sind.

Arbeitsvertrag ist die Grundlage für Ihre Rechte und Pflichten

Der Arbeitsvertrag ist das Fundament jedes Arbeitsverhältnisses. Er regelt, was Sie leisten müssen und was Ihr Arbeitgeber Ihnen schuldet. Er enthält die wichtigsten Rechte und Pflichten sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, denn im deutschen Arbeitsrecht sind beide Parteien an den Vertrag gebunden. Änderungen sind nur mit Ihrer Zustimmung möglich.

Der Arbeitsvertrag stützt sich wiederum auf zahlreiche Gesetze, die regeln, was rechtlich zulässig ist. Dazu gehören u. a. das Arbeitszeitgesetz, das Mindestlohngesetz, das Kündigungsschutzgesetz und das Mutterschutzgesetz.

Als Arbeitnehmer haben Sie mehrere Pflichten, die sich grundsätzliche in fünf Prinzipien zusammenfassen lassen:

  • Arbeitspflicht: Sie müssen die vereinbarte Leistung persönlich und sorgfältig erbringen.
  • Treuepflicht: Sie müssen die Interessen Ihres Arbeitgebers wahren und dürfen keine Konkurrenztätigkeit ausüben.
  • Verschwiegenheitspflicht: Sie müssen Betriebsgeheimnisse und vertrauliche Informationen geheim halten.
  • Weisungsgebundenheit: Sie müssen Anweisungen Ihres Arbeitgebers (im Rahmen Ihres Vertrags und der gesetzlichen Grenzen) befolgen.
  • Anzeigepflicht: Sie müssen Ihren Arbeitgeber über relevante Umstände informieren, z. B. eine Arbeitsunfähigkeit.

Im Gegenzug hat auch Ihr Arbeitgeber klare Pflichten Ihnen gegenüber, die sich wie folgt zusammenfassen lassen:

  • Vergütungspflicht: Ihr Arbeitgeber muss Ihnen pünktlich Ihr Gehalt zahlen.
  • Beschäftigungspflicht: Ihr Arbeitgeber muss Ihnen Aufgaben zuweisen, nicht nur bezahlen.
  • Fürsorgepflicht: Ihr Arbeitgeber muss Ihre Gesundheit, Ihre Persönlichkeitsrechte und Ihr Eigentum im Betrieb schützen.
  • Gleichbehandlungspflicht: Ihr Arbeitgeber darf Sie gegenüber vergleichbaren Kollegen nicht ohne sachlichen Grund schlechter stellen.
  • Zeugnispflicht: Ihr Arbeitgeber muss Ihnen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen.

Diese Listen sind nur eine grobe Verallgemeinerung Ihrer Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer (bzw. der Pflichten Ihres Arbeitgebers). Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag vor der Unterschrift sorgfältig. Achten Sie insbesondere auf Klauseln zu Wettbewerbsverboten, Ausschlussfristen und Überstunden.

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Rechte und Pflichten zu Arbeitszeit, Urlaub und Krankheit

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) schützt Sie vor übermäßiger Belastung. Die werktägliche Arbeitszeit beträgt grundsätzlich 8 Stunden. Eine Verlängerung auf 10 Stunden ist möglich, muss aber innerhalb von 6 Monaten ausgeglichen werden. Ab 6 Stunden Arbeit steht Ihnen mindestens 30 Minuten Pause zu, ab 9 Stunden mindestens 45 Minuten. Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens 11 Stunden Ruhezeit liegen. Um sicherzustellen, dass Ihre Rechte als Arbeitnehmer gewahrt werden, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Ihre Arbeitszeit zu erfassen.

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sichert Ihnen in jedem Kalenderjahr Erholungsurlaub zu. Bei einer 5-Tage-Woche haben Sie gesetzlichen Anspruch auf mindestens 20 Urlaubstage pro Jahr, Ihr Arbeitsvertrag kann aber auch mehr festlegen. Mit Ihrem Recht auf Urlaub gehen aber auch Pflichten einher. Sie müssen sich die Abwesenheit von Ihrem Arbeitgeber genehmigen lassen. Zudem müssen Sie Ihren Urlaub grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr nehmen. Eine Übertragung ins Folgejahr ist nur in Ausnahmefällen möglich, z. B. wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen.

Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) wiederum verpflichtet Ihren Arbeitgeber, Ihnen im Falle einer Arbeitsunfähigkeit (für die ersten 6 Wochen) Ihr Gehalt weiterzuzahlen. Für Sie besteht im Gegenzug die Pflicht, Ihren Arbeitgeber unverzüglich über Ihre Krankheit zu informieren. Ab dem vierten Krankheitstag ist in der Regel eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, Ihr Arbeitgeber darf diese aber auch früher verlangen. Üblicherweise können Sie in Ihrem Arbeitsvertrag nachlesen, welche Regelung diesbezüglich in Ihrem Unternehmen gilt.

Rechte und Pflichten zum Arbeitsschutz

Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Ihre Gesundheit am Arbeitsplatz zu schützen. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet ihn u. a. dazu:

  • Gefährdungen zu beurteilen
  • geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen
  • geeignete Schutzkleidung zur Verfügung zu stellen
  • die Mitarbeiter über Risiken am Arbeitsplatz zu unterweisen

In bestimmten Bereichen gelten zusätzliche Schutzregeln, z. B. für Schwangere nach dem Mutterschutzgesetz oder für Jugendliche nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.

Wichtig: Sie haben das Recht, eine Arbeit zu verweigern, die eine ernsthafte und unmittelbare Gefahr für Ihre Gesundheit darstellt, ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.

Rechte und Pflichten bei einer Kündigung

Bei einer Kündigung gelten klare Regeln. Als Arbeitnehmer haben Sie grundsätzlich eine Kündigungsfrist von mindestens 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Die Frist des Arbeitgebers verlängert sich mit zunehmender Betriebszugehörigkeit auf bis zu 7 Monate. Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein.

Dies sind Ihre wichtigsten Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer bei einer Kündigung:

  • Einhaltung der Kündigungsfrist
  • Kündigung in Schriftform
  • Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis
  • ggf. Kündigungsschutz
  • Genehmigung (oder Abgeltung) von Resturlaub

Halten Sie eine Kündigung für unrechtmäßig, können Sie innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Diese Frist sollten Sie nicht verpassen. Versäumen Sie sie, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam.

Rechte und Pflichten für Auszubildende

Auszubildende sind keine regulären Arbeitnehmer, genießen aber vergleichbaren Schutz. Die zentralen Rechte und Pflichten für einen Azubi umfassen:

  • Recht: eine angemessene Ausbildungsvergütung
  • Recht: Freistellung für den Berufsschulunterricht und Prüfungen
  • Recht: qualifiziertes Ausbildungszeugnis am Ende der Ausbildung
  • Pflicht: Ausführung der übertragenen Aufgaben
  • Pflicht: Teilnahme am Unterricht
  • Pflicht: Wahrung von Betriebsgeheimnissen

Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, die Ausbildungsinhalte laut Ausbildungsrahmenplan zu vermitteln. Es ist unzulässig, Auszubildende dauerhaft mit ausbildungsfremden Tätigkeiten zu beschäftigen.

Rechte und Pflichten vom Betriebsrat

Beschäftigt Ihr Betrieb mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer, haben Sie das Recht, einen Betriebsrat zu wählen. Er vertritt die Interessen der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber und hat weitreichende Rechte. Bei sozialen Angelegenheiten wie Arbeitszeiten, Urlaubsplanung oder Überstunden muss er zustimmen (Mitbestimmungsrecht). Bei personellen Einzelmaßnahmen wie Kündigungen muss der Betriebsrat zumindest angehört werden.

Gleichzeitig ist der Betriebsrat zu Verschwiegenheit verpflichtet und darf den Betriebsfrieden nicht gefährden. Als Arbeitnehmer können Sie sich jederzeit mit Anliegen an den Betriebsrat wenden. Er hat die Pflicht, Ihre Anliegen vertraulich zu behandeln.

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