Das Zwischenzeugnis

Das Zwischenzeugnis stellt eine vorläufige Bewertung Ihrer Arbeitstätigkeit dar, kann jedoch auch als Nachweis gesehen werden, dass Sie derzeit einer Arbeitsbeschäftigung nachgehen. Das Zwischenzeugnis können Sie für eine Bewerbung auf eine andere Stelle nutzen. Teilweise muss dies auch bei bestimmten Ämtern oder Institutionen vorgelegt werden.

Wo liegt der Unterschied zwischen einem Zwischenzeugnis und einem Arbeitszeugnis?

Der Unterschied zwischen Arbeitszeugnis und Zwischenzeugnis ist, dass das Arbeitszeugnis erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt werden. Zudem besteht für das Arbeitszeugnis auch ein gesetzlicher Anspruch. Der Anspruch ergibt sich aus § 109 GewO.

Gemäß § 109 Absatz 1 GewO haben Sie als Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Dieses Zeugnis muss mindestens die Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Sie können als Arbeitnehmer auch verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf die Leistungen und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.

Hinweis: Mit Zwischenzeugnis bewerben

Sollten Sie vorhaben, das Unternehmen zu verlassen oder auf dem Arbeitsmarkt einfach mal Ihren Marktwert in Erfahrung zu bringen, dann können Sie sich selbstverständlich auch mit einem Zwischenzeugnis auf eine anderweitige Stelle bewerben. Wenn dies ein qualifiziertes Zwischenzeugnis ist, geht aus diesem ja bereits eine Beurteilung Ihrer Leistung und des Verhaltens hervor.

Wo liegt der Unterschied zwischen einem qualifizierten und einfachen Zwischenzeugnis?

Auch das Zwischenzeugnis kann zwischen einem einfachen und qualifizierten Zwischenzeugnis unterschieden werden. Bei einem einfachen Zwischenzeugnis werden lediglich Angaben zur Art und Dauer der Tätigkeit gemacht.

Ein qualifiziertes Zwischenzeugnis liegt dann vor, wenn der Arbeitgeber auch Angaben zu Ihren Leistungen und Verhalten macht. Um feststellen zu können, wie Ihr Arbeitgeber Ihre Leistung beurteilt, bedarf es daher eines qualifizierten Zwischenzeugnisses.

Welche Form muss das Zwischenzeugnis haben?

Bei der Form gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei dem endgültigen Arbeitszeugnis. Es muss in schriftlicher Form vorliegen, es muss der Briefkopf des Unternehmens vorhanden sein und es muss von Ihrem Arbeitgeber unterschrieben worden sein.

Hinweis: Zeitform des Zwischenzeugnisses

Anders als beim Arbeitszeugnis muss das Zwischenzeugnis in Präsens geschrieben werden, da Sie ja noch im Unternehmen tätig sind.

Auswirkung auf das Arbeitszeugnis

Das Zwischenzeugnis soll ja gerade dazu dienen, Ihre aktuelle Leistung als Arbeitnehmer zu bewerten. Viele Arbeitnehmer fragen sich daher, ob das endgültige Arbeitszeugnis stark von dem Zwischenzeugnis abweichen darf. Ob eine sogenannte Bindungswirkung zwischen Zwischenzeugnis und Arbeitszeugnis besteht, hängt im Einzelfall davon ab, welche Zeitspanne zwischen dem Zwischenzeugnis und der Erstellung des endgültigen Arbeitszeugnisses liegt.

Welche Rolle spielt die Zeit?

Liegen zum Beispiel nur wenige Monate zwischen dem Zwischenzeugnis und dem endgültigen Arbeitszeugnis, dann müssen beide Zeugnisse in der Regel ähnlich ausfallen, da sich innerhalb von wenigen Monaten Ihre Arbeitsleistung nicht erheblich verschlechtert haben kann. Gleiches gilt, wenn zwar ein längerer Zeitraum zwischen dem Zwischenzeugnis und dem Arbeitszeugnis besteht, Sie sich aber nichts Schwerwiegendes haben zu Schulden kommen lassen.

Liegt jedoch ein nicht unerheblicher Zeitraum zwischen dem Zwischen- und Arbeitszeugnis und Sie haben beispielsweise einen anderen Vorgesetzten erhalten, dann gibt es in der Regel keine Bindungswirkung. Ihr neuer Vorgesetzter kann Ihre Arbeitsleistung durchaus anders bewerten als der vorherige.

Anspruch auf ein Zwischenzeugnis

Das Arbeitsrecht regelt lediglich den Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird. Somit gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Ausstellung eines Zwischenzeugnisses.

Bevor Sie Ihren Arbeitgeber daher bitten, Ihnen ein Zwischenzeugnis auszustellen, sollten Sie sich vorab Gedanken darüber machen, ob Sie wirklich ein Zwischenzeugnis benötigen. Grund hierfür ist, dass sich das Anfragen nach einem Zwischenzeugnis teilweise negativ auf Ihr Verhältnis mit dem Arbeitgeber auswirken kann.

Häufiger Grund für die Erstellung eines Zwischenzeugnisses ist nämlich, die berufliche Umorientierung. Mangels gesetzlichen Anspruch, kann Ihr Arbeitgeber daher sogar die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses verweigern.

Zwischenzeugnis aufgrund der Betriebszugehörigkeit?

Jedoch bedarf es nicht immer einer gesetzlichen Anspruchsgrundlage. Es kann zum Teil auch ein triftiger Grund für die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses vorliegen.

Wenn Sie beispielsweise schon seit mehreren Jahren im Unternehmen tätig sind und in dieser Zeit noch nie eine schriftliche Beurteilung über Ihre Arbeitsleistung erhalten haben, kann dies auch ein Grund für die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses sein. Schließlich müssen Sie ja auch selbst in Erfahrung bringen, wie der Arbeitgeber Ihre Arbeitsleistung bewertet.

Zwischenzeugnis aufgrund eines befristeten Arbeitsvertrages?

Haben Sie lediglich einen befristeten Arbeitsvertrag, dann kann dies auch ein triftiger Grund für die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses sein. Sie können sich schließlich nicht zu 100 % sicher sein, dass Ihr jetziger Arbeitgeber Sie übernimmt. Das Zwischenzeugnis können Sie dann für Bewerbungen auf eine andere Stelle verwenden.

Zwischenzeugnis aufgrund von betrieblichen Veränderungen?

Auch innerbetriebliche Veränderungen können das Erstellen eines Zwischenzeugnisses rechtfertigen. Hierzu zählen beispielsweise

  • der Wechsel eines Vorgesetzten
  • Sie nehmen innerhalb des Unternehmens eine andere Position ein
  • die Betriebsübernahme durch ein anderes Unternehmen oder
  • ein geplanter Stellenabbau

Zwischenzeugnis aufgrund von Tarif- oder Arbeitsvertrag?

Neben einer gesetzlichen Anspruchsgrundlage kann es auch immer Regelungen im Arbeits- und Tarifvertrag geben. Sie sollten daher einen Blick in diese Verträge werfen, da sich aus diesen eventuell ergeben kann, dass Sie nach einer gewissen Betriebszugehörigkeit einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis haben.

Welche anderen Gründe gibt es für die Erstellung eines Zwischenzeugnisses?

Neben den oben genannten Gründen gibt es noch andere Umstände, die die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses rechtfertigen. Hierzu zählen z.B.

  • die Beförderung oder eine Weiterbildung
  • die Bewerbung auf eine neue Stelle
  • wesentliche Änderungen des Aufgabengebietes
  • Versetzung in eine andere Abteilung oder
  • eine längere Abordnung in ein Projekt

Aber auch die Elternzeit kann ein Grund für ein Zwischenzeugnis sein. Da Sie für längere Zeit nicht im Unternehmen sein werden, ist es wichtig zu wissen, wie der Arbeitgeber Ihre Arbeitstätigkeit vor der Elternzeit eingeschätzt hat.

Hinweis: Faustregel

Wenn Sie unsicher sind, wie häufig Sie nach einem Zwischenzeugnis fragen können, können Sie sich merken, dass Sie durchschnittlich alle drei Jahre Ihren Arbeitgeber nach einem Zwischenzeugnis fragen können.

Zwischenzeugnis richtig anfordern

Auch der Zeitpunkt, wann Sie das Zwischenzeugnis anfordern kann wichtig sein. Sollten Sie ein Zwischenzeugnis lieber schriftlich oder mündlich anfordern, muss der Arbeitgeber Ihnen das Zwischenzeugnis innerhalb einer bestimmten Frist ausstellen und gibt es auch Alternativen zum Zwischenzeugnis? All dies sind Punkte, die Sie beachten und kennen sollten.

Wann ist der richtige Zeitpunkt um ein Zwischenzeugnis anfordern?

Nachdem Sie nun wissen, aus welchen Gründen Sie ein Zwischenzeugnis verlangen können, müssen Sie nun nur noch den richtigen Moment für die Anfrage finden. Sie sollten Ihren Arbeitgeber nicht einfach auf dem Flur ansprechen. Am besten vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Arbeitgeber.

Muss das Zwischenzeugnis schriftlich angefordert werden?

Sollten Sie ein direktes Gespräch mit dem Arbeitgeber vermeiden wollen, können Sie das Zwischenzeugnis auch schriftlich anfordern. So können Sie ggf. Missverständnisse verhindern, die bei einem Gespräch mit dem Arbeitgeber entstehen würden. Für das Schreiben bedarf es lediglich eines Zweizeilers.

Sie können hierfür folgendes Muster verwenden:

Sehr geehrte Damen und Herren,

da ich mich über meinen derzeitigen Leistungsstand informieren möchte, darf ich Sie bitten, mir bis zum ___ ein qualifiziertes Zwischenzeugnis auszustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Hinweis: Grund für Zwischenzeugnis nennen

Wenn Sie nicht gerade planen, dass Unternehmen zu verlassen, können Sie auch den Grund für die Beantragung des Zwischenzeugnisses nennen. So nehmen Sie Ihrem Arbeitgeber die Angst, dass Sie sich nach einem anderen Job umschauen. 

Gibt es eine Frist für die Erstellung eines Zwischenzeugnisses?

Da es keine gesetzliche Anspruchsgrundlage für die Erstellung eines Zwischenzeugnisses gibt, gibt es auch keine gesetzlich bestimmte Frist, innerhalb welchen Zeitraumes Ihnen Ihr Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis ausstellen muss. Sollten Sie jedoch aufgrund eines triftigen Grundes um ein Zwischenzeugnis bitten, dann muss der Arbeitgeber Ihren Wunsch in der Regel unverzüglich nachkommen.

Problematisch ist hier, dass der Begriff “unverzüglich” keinen bestimmten Zeitraum definiert. Sollten Sie Ihr Zwischenzeugnis schriftlich anfordern, können Sie in diesem Schreiben Ihren Arbeitgeber auch eine angemessene Frist für die Erstellung des Zwischenzeugnisses setzen.

Was muss im Zwischenzeugnis stehen?

Im Großen und Ganzen unterscheidet sich das Zwischenzeugnis nicht wesentlich von dem endgültigen Arbeitszeugnis. Folgende Inhalte müssen in jedem Fall vorhanden sein:

  • Eine Überschrift: Hier sollte in jedem Fall stehen, dass es sich um ein Zwischenzeugnis handelt
  • Ihre Stammdaten: Ihr Name, Geburtsdatum, Adresse sowie Beginn des Beschäftigungsverhältnisses
  • Tätigkeitsbeschreibung: Hier muss stehen, welche Funktion Sie in dem Unternehmen und welche Aufgaben Sie übernommen haben
  • Leistungsbeurteilung und Sozialverhalten: Hier muss der Arbeitgeber beispielsweise Ihre Arbeitsmotivation, Teamfähigkeit, Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen beurteilen
  • Schlussformel: Hier kann auch ein Dank für die bisherige Zusammenarbeit ausgesprochen werden
  • Unterschrift: Der Arbeitgeber muss das Zwischenzeugnis selbstverständlich auch unterschreiben 

Hinweis: Qualifiziertes Zwischenzeugnis wählen

Das qualifizierte Zwischenzeugnis enthält neben den Fakten auch eine Beurteilung Ihrer Leistung und des Sozialverhaltens. Sollten Sie also ein Zwischenzeugnis anfordern, dann sollte dies in jedem Fall ein qualifiziertes Zwischenzeugnis sein, gerade auch im Hinblick auf die Bindungswirkung.

Was gibt es für Alternativen, wenn der Arbeitgeber kein Zwischenzeugnis ausstellen will?

Mangels gesetzlicher Regelungen können Sie natürlich nicht einfach rechtlich gegen Ihren Arbeitgeber vorgehen, wenn dieser Ihnen kein Zwischenzeugnis ausstellt. Am besten suchen Sie zunächst noch einmal das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber. Sollte dies zu keinem Ergebnis führen, gibt es folgende Alternativen zum Zwischenzeugnis:

  • Mitarbeiterbeurteilung

In einigen Unternehmen erhalten die Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen eine Mitarbeiterbeurteilung. Sollte diese für Sie positiv ausgefallen sein, können Sie auch diese für eine Bewerbung auf eine andere Stelle verwenden. So bekommt Ihr Arbeitgeber auch nicht den Verdacht, dass Sie das Unternehmen verlassen wollen.

  • Empfehlungsschreiben

Solch ein Schreiben ist in Deutschland eher unüblich. Sie können sich sogenannte Empfehlungsschreiben von Kollegen oder Kunden einholen und diese dann einer Bewerbung beifügen. 

Formulierungen und deren Bedeutung

Halten Sie das Zwischenzeugnis erst einmal in den Händen, sollten Sie dies auf jeden Fall noch einmal gründlich überprüfen. Hinter gut klingenden Formulierungen verstecken sich teilweise böse Überraschungen. Fraglich ist dann natürlich, ob Sie genauso wie beim endgültigen Arbeitszeugnis einen Berichtigungsanspruch haben.

Was verbirgt sich hinter den Formulierungen?

Weil der Arbeitgeber verpflichtet ist, Ihr Arbeitszeugnis grundsätzlich positiv zu verfassen und es auch eventuell eine Bindungswirkung zwischen Zwischen- und Arbeitszeugnis gibt, hat sich ein spezieller Code bei der Zeugniserstellung entwickelt. Positive Formulierungen können negative Botschaften verstecken.

Hier ein paar Beispiele:

  • Sie sind seit dem (Datum) in dem Unternehmen beschäftigt oder angestellt.

Hier hinter versteckt sich die Aussage, dass Sie kein Engagement gezeigt haben, da es sich bei den Formulierungen um passive Begriffe handelt. Aktive Formulierungen sind in diesem Fall besser wie beispielsweise “war oder ist tätig”.

  • ___ hat seine/ihre Verantwortung nie aus den Augen verloren und stand seinem/ihrem Bereich grundsätzlich zu seiner/ihrer vollsten Zufriedenheit vor.

Nicht immer in Verbindung mit seiner/ihrer vollsten Zufriedenheit ist ironisch gemeint.

  • Sie führen die Arbeiten, die Ihnen übertragen wurde, mit Interesse durch.

Sie arbeiten zwar, haben aber keinen Erfolg.

  • Sie hatten die Gelegenheit, sich die erforderlichen Kenntnisse Ihres Arbeitsbereichs anzueignen.

Sie haben kein Fachwissen.

  • Sie sind dem üblichen Arbeitsanfall im Wesentlichen gewachsen.

Sie sind nicht belastbar.

Dies sind nur einige Beispiele. Sollten Sie unsicher sein, ob Ihr Zwischenzeugnis wirklich wohlwollend formuliert ist, sollten Sie dies ggf. noch einmal von einem Arbeitsrechtler überprüfen lassen, gerade auch im Hinblick auf eine mögliche Bindungswirkung.

Besteht ein Berichtigungsanspruch?

Auch das Zwischenzeugnis kann für Ihr berufliches Weiterkommen entscheidend sein. Sicherlich fragen Sie sich daher, ob Sie einen Anspruch darauf haben, dass der Arbeitgeber Ihr Zwischenzeugnis berichtigt, sofern Sie nicht damit einverstanden sind. Im Zweifel gilt das gleiche wie bei einem endgültigen Arbeitszeugnis.

Grundsätzlich haben Sie als Arbeitnehmer nur einen Anspruch auf eine durchschnittliche Bewertung. Möchten Sie daher eine bessere Bewertung, dann müssen Sie in der Regel auch darlegen, warum Sie eine bessere Beurteilung für angebracht halten.